Dossier
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Als „historischen Meilenstein“ für die Fleischwirtschaft hat Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), den heutigen Beschluss des Bundestages bezeichnet, mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz Werkverträge in der Fleischwirtschaft grundsätzlich zu verbieten und Leiharbeit weitestgehend zu untersagen. „Jetzt besteht die Chance, die Branche neu zu ordnen.“ (…) Die sei aber nur der erste Schritt hin zu geregelten Verhältnissen und einem besseren Image der Branche. Der zweite könne nur sein, dass die Arbeitgeber Tarifverträge mit der NGG abschließen, um die Arbeitsbedingungen und Löhne der Menschen in der Fleischwirtschaft zu verbessern und einheitlich zu regeln. „Zu Verhandlungen für einen bundesweiten Tarifvertrag haben wir die Arbeitgeber bereits aufgefordert. Nur so werden gleiche Spielregeln für alle gelten können. Diese Chance sollten sie nicht vergeben“, sagte Zeitler. Das beste Gesetz tauge allerdings nur etwas, wenn es auch ausreichend kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werde, mahnte der NGG-Vorsitzende. Dazu müsse ausreichend Personal zur Verfügung stehen.” NGG-Pressemitteilung „Jetzt besteht die Chance, eine ganze Branche neu zu ordnen“ vom 16. Dezember 2020 als Ergebnis des
Arbeitsschutzkontrollgesetzes – siehe die NGG-Sonderseite und hier dazu neu:
Fleischwirtschaft: Neuer Mindestlohn mit Stufen Mindestens 12,30 Euro pro Stunde für Beschäftigte in deutschen Schlachthöfen und Wurstfabriken weiterlesen »