„Datenschutz wird zum Täterschutz“ – Das Arbeitsgericht entschied: Die Kontroll-Software, die der Arbeitgeber auf dem PC des Betriebsrats installiert hatte, ist „unverhältnismäßig“. Die aufgezeichneten Screenshots wurden als Beweismittel nicht zugelassen. Artikel von Ulrike Duhm auf Telepolis vom 09.10.2012 und weitere Informationen
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Dossier
Unter großem öffentlichen Interesse wurde am Donnerstag, den 13. September, am Arbeitsgericht in Augsburg der Fall des von der Kündigung bedrohten Betriebsratsvorsitzenden der Landbäckerei Ihle verhandelt. Dem Aufruf von NGG, gegen die mehr als zweifelhaften Praktiken des Arbeitgebers zu demonstrieren, waren viele gefolgt. Der Computer des Betriebsrates war
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