Dossier

2006 wehrte sich SAP lautstark gegen die Betriebsratsgründung (wir berichteten). Seitdem konnte der Betriebsrat zum Beispiel betriebsbedingte Kündigung verhindern. Im Betriebsrat tummeln sich viele Listen, die viele Themen über ihre Newsletter versenden. Zur Betriebsratswahl 2018 und Aufsichtsratswahl 2019 fiel ein Betriebsratsmitglied durch seine kritischen Newsletter („Team Freigeist“) auf. Dies wurde ihm nun zum Verhängnis: Die Personalleitung kündigte ihm fristlos. Der siebenköpfige Ausschuss für personelle Maßnahmen stimmte der fristlosen Kündigung des Betriebsratsmitglieds 4:3 zu. Zwar versuchte das 43-köpfige Betriebsratsgremium durch einen Mehrheitsbeschluss die fristlose Kündigung zu verhindern, trotzdem sprach der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Was bedeutet, dass der Kollege sich nun selbst einklagen muss, kein Gehalt bezieht, sich arbeitslos melden muss, etc. Als Begründung für die fristlose Kündigung wurden zwei Beiträge seines Newsletters herangezogen. Ein Beitrag setzt sich mit der Beförderungsproblematik bei SAP auseinander. Ein zweiter Beitrag mit einer geplanten email-Vereinbarung, die insbesondere Betriebsräte bei ihrer Kommunikation an die Belegschaft sehr stark einschränken sollte (sie liegen uns vor). Die Personalleitung sieht in den kritischen Beiträgen eine Störung des Betriebsfriedens und der vertrauensvollen Zusammenarbeit – und kündigte dem Betriebsratsmitglied in der Funktion als Mitarbeiter – und nicht als Betriebsratsmitglied. Ob es sich um Behinderung von Betriebsratsarbeit durch die Personalleitung handelt, muss auch geklärt werden. Am 16. Oktober findet der Gütetermin beim Arbeitsgericht Mannheim statt, der Betroffene wird durch CGM vertreten. Siehe dazu auch einige Presse-Beiträge und die weitere Entwicklung:
SAP: Lässt Personalchef Gewerkschaftsmails löschen? weiterlesen »