Landesarbeitsgericht Hamm: Einzelfallentscheidung zur Arbeitnehmerüberlassung. „Die 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat heute den Rechtsstreit 3 Sa 1749/12 (Arbeitsgericht Bielefeld 6 Ca 1016/12) entschieden, über den in der Presse bereits zuvor berichtet worden ist…“ Pressemitteilung des LAG Hamm vom 24.07.2013 (LAG Hamm 3 Sa 1749/12). Aus dem Text: „…
Mit Urteil vom 05.12.2012 hat das Arbeitsgericht Bielefeld der Klage stattgegeben und festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten seit dem 05.08.2008 ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht. Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die vor dem Landesarbeitsgericht ohne Erfolg blieb. (…) Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, weil der Rechtsstreit keine grundsätzliche Bedeutung hat und lediglich eine Einzelfallentscheidung darstellt.“
weiterlesen »