Die Wildeshauser Zeitung und die Kreiszeitung Syke müssen bis zu fünfstellige Honorarnachzahlungen leisten, nachdem sie alle außergerichtlichen Bemühungen ihres freiberuflichen Mitarbeiters ignoriert haben. Dem hauptberuflich freien Journalisten blieb keine andere Wahl, als zu klagen. In seinem Erfahrungsbericht, den er dem Themenblog „Gemeinsame Vergütungsregeln“ zur Veröffentlichung zur Verfügung stellte, schildert Martin Siemer, warum es sich lohnt, Verlage in die Pflicht zu nehmen und welche Risiken es birgt. Siehe den Bericht vom 05.04.2017
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Die Wildeshauser Zeitung und die Kreiszeitung Syke müssen bis zu fünfstellige Honorarnachzahlungen leisten, nachdem sie alle außergerichtlichen Bemühungen ihres freiberuflichen Mitarbeiters ignoriert haben. Dem hauptberuflich freien Journalisten blieb keine
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