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Insbesondere die Marktmacht des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland setzt die Kellereien und Weinfarmen in Südafrika unter Flexibilisierungs- und Preisdruck. (…) 80 Prozent der Landarbeiter*innen im Weinsektor sind saisonal beschäftigt. Mit Ende der Erntezeit ab März sind sie auf staatliche Arbeitslosenhilfe angewiesen. Der notwendige Zugang zu den Behörden wurde durch den Lockdown massiv erschwert. Der Stopp des öffentlichen Nahverkehrs während des Lockdowns traf vor allem die Arbeiter*innen, die isoliert auf den abgelegenen Farmen leben, weil sie für Arztbesuche, Behördengänge oder den Einkauf von Lebensmitteln in die nächstgelegenen Städte fahren müssen. Der Corona-Lockdown macht damit wie unter dem Brennglas die extreme Prekarität sichtbar, die in der Weinproduktion ohnehin herrscht. Aktuell beträgt der Mindestlohn in der Landwirtschaft 18,68 Rand pro Arbeitsstunde (das entspricht rund 1,16 Euro). Der Wochenlohn bei einer angenommenen 45-Stunden-Arbeitswoche liegt bei 840,60 Rand (knapp 52 Euro) und damit etwa ein Drittel unter dem von der Nichtregierungsorganisation PMBEJD (Pietermaritzburg Economic Justice & Dignity) errechneten notwendigen existenzsichernden Einkommen eines Haushalts…“- aus der Vorstellung einer Studie über vier Weinfarmen, die in die BRD liefern, am 19. August 2020 bei der Rosa Luxemburg Stiftung. Die Studie „Günstiger Wein, bitterer Nachgeschmack“ von Benjamin Luig wird gemeinsam herausgegeben von Commercial Stevedoring Agricultural & Allied Workers Union (CSAAWU), Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS), Transnationals Information Exchange (TIE), Trust for Community Outreach and Education (TCOE), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Siehe dazu auch den Verweis auf einen unseren früheren Beiträge zu den Arbeits- und Lebensbedingungen in Südafrikas Weinwirtschaft – und dem Widerstand dagegen
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