Das sah zumindest das Arbeitgericht Frankfurt am Main zunächst am 7. November 2013 und dann nochmals am 8. Mai 2014 als bewiesen an, setzte jedoch eine nur sehr geringe Entschädigung für das schwerbehinderte und langjährige ver.di-Mitglied Andreas Christen fest. Nach Meinung des Gerichts war die Diskriminierung von Andreas bei seinen Bewerbungen als Gewerkschaftssekretär bei ver.di Frankfurt nicht schwerwiegend genug, um eine höhere Entschädigung zu rechtfertigen; ein zusätzlich geforderter Schadensersatzanspruch wurde komplett verneint. Da Andreas überzeugt ist, dass er bei seinen Bewerbungen auch weiterhin durch ver.di Frankfurt a.M. wegen seiner Behinderung diskriminiert wurde, klagte er danach erneut. Mit seinem Urteil vom 25. September 2014 lehnte nun jedoch das Arbeitsgericht sowohl jeden Schadensersatz als auch jede Entschädigung für Andreas wegen einer Diskriminierung durch ver.di Frankfurt komplett ab. Doch Andreas gab nicht auf und ging in Berufung. Für den Dienstag, den 13. Juni 2017 hat das Gericht nun die mündliche Verhandlung über die Berufung von Andreas angesetzt…
Bitte beachten: Neuer Gerichtstermin! Wegen Erkrankung des vorsitzenden Richters wurde die Verhandlung Sitzungssaal B 2.06 beim Hessischen LAG, Frankfurt am Main, Gutleutstraße 130, auf den
12. September 2017, 11:00 Uhr, verschoben.
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Das sah zumindest das Arbeitgericht Frankfurt am Main zunächst am 7. November 2013 und dann nochmals am 8. Mai 2014 als bewiesen an, setzte jedoch eine nur sehr geringe Entschädigung für das schwerbehinderte und langjährige ver.di-Mitglied Andreas Christen fest. Nach Meinung des Gerichts war die Diskriminierung von Andreas bei seinen
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