Dossier
„…
wir (ver.di Mitglieder und Mitinitiatorinnen des Änderungsantrages zur ver.di Energiepolitik) wenden uns an Dich in Deinen beiden o.g. Funktionen. Bereits mehrere Rodungen im Hambacher Wald hast Du geschehen lassen ohne einzugreifen. Dabei bist gerade Du in einer Position, den noch vorhandenen Rest des Hambacher Waldes zu retten. (…) Wenn RWE seine Rodungsaktionen fortsetzt, richtet „Dein“ Konzern einen Schaden an, der nie wieder gut zu machen ist! (…) Als Arbeitnehmervertreter und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender im Aufsichtsrat von RWE hast Du – auch im wohlverstandenen Interesse der Beschäftigten – die Pflicht, die entstehenden Umweltbelastungen zu prüfen. Auch bist Du laut L001 verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass die Belastung für die betroffenen AnwohnerInnen angemessen berücksichtigt wird…“ Offener Brief vom 2.11.2016 an den Ver.di Chef und stellvertretenden AR Vorsitzenden von RWE. Die Autorinnen haben außerdem die Mitglieder des Gewerkschaftsrats, des höchsten Gremiums zwischen den alle 4 Jahre stattfindenden ver.di-Bundeskongressen, gebeten, auf die Umsetzung seiner Beschlüsse, in diesem Fall des L001, zu achten. Siehe zum Bezug:
Energie- und Umweltpolitik beim ver.di-Bundeskongress: Änderungsantrag zum Antrag L 001 sowie die Petition für den Erhalt des Hambacher Waldes und weitere Hintergründe.
Neu: Rote Linie für RWE-Bagger. Protest gegen die Zerstörung des Hambacher Forstes am 19. Februar 2017 / Ende Gelände braucht eure Hilfe vor Gericht – Kohle im Boden lassen statt Protest unterlassen weiterlesen »