Dossier
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Lothar Kurt arbeitete ab 31. Juli 2000 zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH als Fahrer, erst als Busfahrer, später auch als Zugfahrer. Im Dezember 2014 wechselte er zu den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG AöR). Die BT Berlin Transport GmbH wurde vor der Jahrtausendwende als Tochter der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG AöR, wobei AöR die Abkürzung für „Anstalt öffentlichen Rechts“ ist) gegründet und ist zu 100% Eigentum der BVG. Nach dem Wechsel zur BVG erlitt der Kollege Lothar Kurth einen Augeninfarkt und wurde dadurch unverschuldet fahrdienstunfähig. Er verlor nicht nur die Sehfähigkeit auf einem Auge, sondern auch monatlich 280 € seines bisherigen Lohnes; er kann nicht mehr als Fahrer eingesetzt werden; so bekommt er nicht mehr den Lohn eines Fahrers, sondern nur noch den Lohn eines Bahnhofbetreuers. Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte er unstreitig einen Anspruch aus Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, ist streitig, ob er diesen Anspruch aus Tarifvertrag hat. Nach unserer Auslegung des Tarifvertrages hat Lothar Kurth einen Anspruch auf einen Entgeltausgleich. Nach der Auslegung der BVG nicht. Egal wie der Prozess ausgeht, unstreitig ist: Dieser Konflikt ist darauf zurückzuführen, dass Lothar Kurth zwar von 2000 an als Fahrer bei der BVG eingesetzt wurde, aber bis 2014 nicht mit der ‚Mutter’ BVG, sondern nur mit der ‚Tochter’ BT Berlin Transport GmbH einen Arbeitsvertrag hatte. Damit ist dieser Prozess ein anschauliches Beispiel, wohin Vergabe von vormals betriebinternen Tätigkeiten der Mutter an eine Billigtochter führt…“ Aufruf und Hintergründe vom 11. Juni 2018 von Benedikt Hopmann (Rechtsanwalt) bei Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht, siehe neu:
Unterstützt von BVG-Kollegen: Busfahrer zieht wegen Lohneinbußen vor Arbeitsgericht. Klage abgewiesen. Kampf geht weiter weiterlesen »