Katholische Kirche als Arbeitgeber: Diskriminierung geht nicht
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz«, hat mit der Jungle World über den Fall gesprochen. Um was ging es konkret in dem am EuGH verhandelten Fall? Es ging um einen Chefarzt an einem katholischen Krankenhaus in Düsseldorf. Er ließ sich scheiden und heiratete erneut. Nach dem katholischen Arbeitsrecht war dies ein schwerer Verstoß gegen seine Pflichten. Der Arzt war jedoch der Ansicht, es sei sein Grundrecht, sich scheiden zu lassen und zu heiraten. Er hat vor dem Arbeitsgericht geklagt, dann vor dem Landesarbeitsgericht, dann vor dem Bundesarbeits­gericht, wo er schließlich gewonnen hat. Dagegen hat die katholische Kirche in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt, aber nur teilweise gewonnen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass der Fall nochmals genauer geprüft werden müsse, und die Sache an das Bundesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die dortigen Richter haben den Fall dann dem EuGH vorgelegt, um prüfen zu lassen, ob die Entlassung gegen die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie verstößt. Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die Rechtsprechung in Deutschland? Es hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der EuGH hat festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung vorliegen könnte. Jetzt muss das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Es dürfte letztlich feststellen: So eine Diskriminierung darf nicht sein. (…) Für wie viele Menschen gilt das katholische Arbeitsrecht? Es betrifft 1,2 Millionen Arbeitnehmer…“ Interview von Markus Ströhlein mit Ingrid Matthäus-Maier vom 13.09.2018 in der jungle world zum Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-68/17 am 11. September 2018 weiterlesen »
wurstteller_grossAm Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Kündigung eines an einer deutschen kirchlichen Einrichtung beschäftigten Chefarztes ­wegen »fehlender Loyalität« zur katholischen Kirche gemäß der Charta der Europäischen Union eine verbotene Diskriminierung darstellt. Ingrid Matthäus-Maier, die Sprecherin der »Kampagne gegen religiöse weiterlesen »

Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt sieht kirchliche Einstellungspolitik kritisch
wurstteller_gross„… Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand Generalanwalt Evgeni Tanchev, dass religiöse Organisationen wie das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung zwar grundsätzlich zu einer Ungleichbehandlung von Stellenbewerbern mit Blick auf Religion oder Weltanschauung berechtigt seien. Zugleich müssten Entscheidungen des Arbeitgebers von Gerichten geprüft und im Einzelfall zurückgewiesen werden können. (…) Geklagt hatte die konfessionslose Vera Egenberger. Diese hatte sich im November 2012 auf die beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin ausgeschriebene Stelle als Referentin erfolglos beworben. (…) Egenberger errang nun einen Etappensieg. Den nach den Worten des Generalanwalts beim EuGH können die Kirchen und ihre Organisationen nicht in jedem Fall „verbindlich selbst bestimmen, ob sie eine bestimmte Religion eines Bewerbers“ verlangen können. Dies sei abhängig von der „Art der fraglichen Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung“, so der Generalanwalt. Je weniger eine Tätigkeit mit dem Verkündigungsauftrag des kirchlichen Arbeitgebers zu tun hat, desto weniger dürfe dieser Andersgläubige oder Konfessionslose benachteiligen…“ Beitrag vom 10. November 2017 von und bei Migazin, siehe dazu auch die EuGH-Pressemitteilung vom 9. November 2017 und neu dazu: Europäischer Gerichtshof: Kirchen dürfen nicht diskriminieren weiterlesen »
wurstteller_gross"... Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht die Einstellungspraxis kirchlicher Arbeitgeber in Deutschland kritisch. Der Ausschluss nicht-christlicher Bewerber bei der Vergabe von Jobs müsse im Einzelfall auf den Prüfstand, erklärte er am Donnerstag in Luxemburg. In einem Fall aus Deutschland befand weiterlesen »

Gehaltsabsenkungen bei der Diakonie: Gelebte Sozialpartnerschaft zum Wohle der Mitarbeitenden?

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)„Als gelebte Sozialpartnerschaft, „die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte“ charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich der Mitgliederversammlung des Verbandes Diakonischer Dienstgeber in Deutschland die „kircheneigene“ Arbeitsrechtssetzung. In Anbetracht der Realität eine „gewagte“ Einschätzung. Bereits mit unserer Meldung vom 26. April (…) berichteten wir über die von den Arbeitgebern in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ARK DD beabsichtigten abenteuerlichen Absenkungen. Was bedeuten diese nun zur Schlichtung anstehenden Anträge im Detail? Dieser Frage ging der RA Sven Feuerhahn nach…“ Analyse von RA Sven Feuerhahn vom 27. Mai 2016 bei der ag mav (Arbeitsgemeinschaft der MitarbeiterInnenvertretung in den Diakonischen Werken in Niedersachsen).  Siehe dazu neu: Diakonie: Transparenz? Fehlanzeige / Rettungsversuch für Betteln. Diakonie Deutschland hält weiter daran fest, die Löhne ihrer 150.000 Beschäftigten kirchenintern statt in Tarifverträgen zu regeln weiterlesen »

Dossier

"Stärke durch Menschlichkeit" - Eigenwerbung der Diakonie (gefunden bei dem Diakonischen Werk Passau)"Als gelebte Sozialpartnerschaft, "die – zum Wohle der Mitarbeitenden, der Unternehmen und der Zukunftsfähigkeit der Dienste – gestärkt werden sollte" charakterisierte der Vorstandsvorsitzende des VdDD, Pfarrer Christian Dopheide, anlässlich weiterlesen »

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Pflegenotstand: Muslimische Pfleger dürfen keine Karriere machen
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt… In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen Deutschen Caritasverband und der evangelischen Diakonie Deutschland, also in zwei von sechs Spitzenverbänden der Wohlfahrt, noch immer ein entscheidendes Kriterium für eine Karriere. Die kirchlichen Einrichtungen können nämlich von ihren Arbeitnehmern „weltanschauliche Loyalität“ einfordern. Konkret kann das bedeuten: Wer nicht Mitglied in der Kirche ist oder nicht nach religiösen Grundsätzen lebt, kann deswegen gefeuert werden. (…) Es gibt ein Diskriminierungsprivileg für die christlichen Kirchen“, erklärt Aleksandra Lewicki, Juniorprofessorin an der britischen Universität Sussex. Sie hat für ihre Doktorarbeit mit vielen Pflegekräften gesprochen und sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschäftigt. Artikel 9 räumt diesen Einrichtungen eben jene Ausnahmen ein. 2017 hat sie sich in einer Expertise speziell mit der Situation nicht christlicher Pflegekräfte in Deutschland befasst. Sie hat festgestellt, dass viele der Geflüchteten aus muslimischen Ländern wie Syrien, dem Irak oder Afghanistan in christlichen Einrichtungen gar nicht unterkommen oder sich mit befristeten Arbeitsverträgen begnügen müssen. Das betrifft allerdings nicht nur Muslime, auch in Ostdeutschland ist es problematisch, Mitarbeiter zu finden, sind dort doch viele Menschen konfessionslos. Die Leiter der Heime sehen sich oft nicht in der Lage, die Vorgaben der Kirchenleitung umzusetzen…“ Beitrag von Lars-Thorben Niggehoff vom 7. Februar 2018 bei Zeit online weiterlesen »
Tradition: "Ausländer" auf dem deutschen Arbeitsmarkt"... In den nächsten Jahren werden hierzulande Tausende Fachkräfte in der Pflege fehlen. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werben deshalb unter anderem um die vielen arbeitswilligen Geflüchteten, die sich beruflich orientieren müssen. Doch die Religion ist im katholischen weiterlesen »

wurstteller_gross„… Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso wenig steht den Mitarbeitern ein gewerkschaftlicher Tarifvertrag zu. Zwei von vielen Ausnahmeregelungen, die für kirchliche Mitarbeiter und für ihre Arbeitgeber gelten. Kirchliche Arbeitgeber sind längst Big Player in der deutschen Wirtschaft. Die Kirchen besitzen milliardenschwere Konzerne und beschäftigen insgesamt 1,3 Millionen Mitarbeiter, betreiben zwei Drittel der Krankenhäuser und tausende von Pflegeeinrichtungen. Trotzdem unterscheiden sie sich deutlich von ihren gewerblichen oder weltlichen Konkurrenten: Sie werden vom Staat besonders, und oft auch bevorzugt behandelt – mit Hilfe von öffentlichen Geldern. Ist das noch gerechtfertigt?…“ Beitrag Kiyo Dörrer vom 20. November 2017 bei CORRECT!V weiterlesen »
wurstteller_gross"... Am 11. Oktober um 6 Uhr morgens wagten rund 50 Beschäftigte des katholischen Klinikums im saarländischen Ottweiler einen Tabubruch: Sie streikten für einen gewerkschaftlichen Tarifvertrag. Es ist der erste Streik seiner Art, denn Beschäftigte von kirchlichen Trägern dürfen eigentlich nicht streiken. Ebenso weiterlesen »

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Rettungslos verloren: Deutsches Rotes Kreuz verweigert Angestellten in Radeberg-Pulsnitz angemessene Bezahlung
„Als Sekretär der Gewerkschaft Verdi hat Jens Uhlig im Gesundheitswesen schon eine ganze Menge unhaltbarer Zustände gesehen. Die Arbeitsbedingungen beim Rettungsdienst gehören zweifelsohne in diese Kategorie. »Wir sagen, Schluss mit dem Ausschreibungswahnsinn, der geht immer zu Lasten der Beschäftigten«, erklärte er gegenüber jW. (…) Der DHV ist für seine von Kritikern als Gefälligkeitstarifverträge bezeichneten Abkommen mit Unternehmern bekannt. Auffällig sind zudem seine geringen Mitgliedszahlen, die ihm schon häufiger per Gerichtsentscheid die Tariffähigkeit gekostet haben. Im Falle Radeberg-Pulsnitz verfügt der DHV über kein einziges Mitglied in der Rettungsstelle. Dennoch gilt der Tarifvertrag als Grundlage der Entlohnung der Beschäftigten. Diese verdienen monatlich zwischen 300 und 400 Euro weniger als Kollegen in anderen Einrichtungen, die nach dem zwischen Verdi und dem DRK ausgehandelten DRK-Reformtarifvertrag bezahlt werden. (…) Im Zuge des seit Monaten andauernden Tarifkonflikts in Radeberg-Pulsnitz fordert Verdi nun die Rekommunalisierung der sächsischen Rettungsdienste. Danach würde die Bezahlung aller Beschäftigten nach Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) geregelt und diese besser bezahlt. Mit einer »Retterdemo« am kommenden Samstag will die Gewerkschaft Solidarität für die Beschäftigten organisieren.“ Beitrag von Steve Hollasky bei der jungen Welt vom 17. November 2017 weiterlesen »
"Als Sekretär der Gewerkschaft Verdi hat Jens Uhlig im Gesundheitswesen schon eine ganze Menge unhaltbarer Zustände gesehen. Die Arbeitsbedingungen beim Rettungsdienst gehören zweifelsohne in diese Kategorie. »Wir sagen, Schluss mit dem Ausschreibungswahnsinn, der geht immer zu Lasten der Beschäftigten«, erklärte er gegenüber jW. (...) Der DHV ist für seine von weiterlesen »

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Tarifverträge beim Paritätischen Pflegedienst: Pflegekräfte fürchten Lohneinbußen
„… Bei den Mitarbeitern des „Paritätischen Pflegedienstes“ herrscht große Aufregung. Ihnen liegen Entwürfe für neue Arbeitsverträge vor, mit denen der Arbeitgeber den im März unterzeichneten „Tarifvertrag für die Pflege in Bremen“ umsetzen will. „Auf den ersten Blick bekommen alle einen höheren Stundenlohn, nur trügt der Schein sehr“, berichtet eine langjährige Mitarbeiterin. „Es fallen alle Zulagen weg.“ Ihr Ehemann hat ausgerechnet: „Meine Frau würde nach dem neuen Vertrag im Jahr 1000 Euro weniger verdienen.“ (…) Die Bremerin arbeitet seit vielen Jahren beim Paritätischen Pflegedienst. Unterzeichnet sie den neuen Vertrag, wird sie ab dem 1. Oktober als neu eingestellt eingestuft. So steht es im Entwurf, der dem WESER-KURIER vorliegt. Zulagen für lange Betriebszugehörigkeit entfielen. Sie müsste ein halbes Jahr Probezeit in Kauf nehmen und ihr Urlaubsanspruch würde von jetzt 36 auf 30 Tage sinken, so ihr Ehemann. Andererseits sollten sich die Angestellten in dem neuen Vertrag zusätzlich verpflichten, bei Kunden jetzt auch Betreuungs- und Putzarbeiten zu übernehmen. (…) „Das Betriebsklima ist auf dem Nullpunkt“, berichtet eine Angestellte. Mitarbeiter würden eingeschüchtert und dürften keine Fragen zum neuen Vertrag stellen. (…) Kerstin Bringmann von der Gewerkschaft Verdi sagt zudem: „Verdi-Mitglieder brauchen keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, damit der Tarifvertrag Pflege in Bremen gilt.“ Grundsätzlich müssten auch Nichtmitglieder keine neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. „Aber dann gilt der Tarifvertrag auch bei Verbesserungen nicht“, gibt Bringmann zu bedenken. Sie rät: Sehe ein bestehender Arbeitsvertrag bessere Regelungen vor als der Tarifvertrag, sollten die Mitarbeiter keinen neuen Vertrag unterschreiben…“ Beitrag von Antje Stürmann vom 3. September 2017 beim Weser Kurier online weiterlesen »
"... Bei den Mitarbeitern des „Paritätischen Pflegedienstes“ herrscht große Aufregung. Ihnen liegen Entwürfe für neue Arbeitsverträge vor, mit denen der Arbeitgeber den im März unterzeichneten „Tarifvertrag für die Pflege in Bremen“ umsetzen will. „Auf den ersten Blick bekommen alle einen höheren Stundenlohn, nur trügt der Schein sehr“, berichtet eine langjährige weiterlesen »

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[DRK] Schwesternschaften: Krankenversorgung als Menschenliebe in Uniform
„Im Fall der „Ehe für alle“ hieß es jetzt wieder einmal, dass ein Rechtsinstitut durch seine vorstaatliche Qualität tabu sei. Eine ähnliche Argumentation sorgte 1957 dafür, dass die moderne Krankenpflege in Deutschland ausgebremst wurde. Sind Krankenschwestern und -pfleger normale Arbeitnehmer oder steht ihre Tätigkeit außerhalb des konventionellen Arbeitsrechts? (…) Krankenschwestern waren einmal etwas ganz besonderes, sollten es jedenfalls sein. Ein Blick in das „Gesetz über die Ausübung des Berufs der Krankenschwester, des Krankenpflegers und der Kinderkrankenschwester (Krankenpflegegesetz)“ vom 15. Juli 1957 und in die rechtspolitische Diskussion vorweg zeigt einen etwas merkwürdigen deutschen Sonderweg in der pflegerischen Versorgung kranker Menschen…“ Beitrag von Martin Rath vom 16. Juli 2017 bei Legal Tribune Online weiterlesen »
"Im Fall der "Ehe für alle" hieß es jetzt wieder einmal, dass ein Rechtsinstitut durch seine vorstaatliche Qualität tabu sei. Eine ähnliche Argumentation sorgte 1957 dafür, dass die moderne Krankenpflege in Deutschland ausgebremst wurde. Sind Krankenschwestern und -pfleger normale Arbeitnehmer oder steht ihre Tätigkeit außerhalb des konventionellen Arbeitsrechts? (...) Krankenschwestern weiterlesen »

Die Vermarktlichung des Sozialen – die Entfremdung zerstört die Beschäftigten
Solidarität mit dem Kitastreik: "Wer eine Horde Kinder managt, verdient ein Managergehalt!"„Die Ideologie der Privatisierung gesellschaftlicher Ebenen hat auch den dritten Sektor der Volkswirtschaft, die Bildungs- und Sozialeinrichtungen erreicht, mit fatalen Folgen für die Beschäftigten. Da geht es nicht um ein Unbehagen, sich den Gesetzen des Marktes zu unterwerfen, als Verkäufer sozialer Produkte auftreten zu müssen, bei der das eigentlich Menschliche zu einem Wettbewerbsfaktor der Markt- und Konkurrenzwirtschaft wird, in der Zuneigung, Aufmerksamkeit, Hilfe, Sicherheit, Ehrlichkeit und Authentizität zu verkaufen bzw. zu erwerben sind, sich ein Geld-Hilfe-Geld Verhältnis entwickelt, sich dem Diktat der betriebswirtschaftlichen Kenn- und Schlagzahlen verpflichtet zu fühlen, sondern es geht um Entfremdungsprozesse, die die Beschäftigten völlig zerstören können. Entfremdung und Verdinglichung prägen das Alltags- und Arbeitsleben, aus der Beziehungsarbeit wird eine Geschäftsbeziehung…“ Analyse vom 4. Juli 2017 von und beim Gewerkschaftsforum Dortmund (Quelle: K.P. Schwarz „Die Vermarktwirtschaftlichung sozialer Hilfebedarfe“) weiterlesen »
Solidarität mit dem Kitastreik: "Wer eine Horde Kinder managt, verdient ein Managergehalt!""Die Ideologie der Privatisierung gesellschaftlicher Ebenen hat auch den dritten Sektor der Volkswirtschaft, die Bildungs- und Sozialeinrichtungen erreicht, mit fatalen Folgen für die Beschäftigten. Da geht es nicht um ein Unbehagen, sich weiterlesen »

Integral – Druck erzeugt Gegendruck
[DGB-Kampagne] Stop Union BustingINTEGRAL e. V. ist Träger von sozialen Einrichtungen in Berlin, unter anderem für Menschen mit Behinderungen. Zusammen mit einer für Betriebsrat-Bashing und Union-Busting bekannten Kanzlei versucht die Geschäftsführung systematisch, die Arbeit des Betriebsrates zu behindern. Der Betriebsrat hat nun ein Beschlussverfahren eingeleitet, weil Betriebsräten in zwei Fällen Entgelt gekürzt wurde, als sie erforderlicher Betriebsratsarbeit nachgingen und in einem anderen Fall dem Betriebsrat verwehrt wurde, mit dem Aufsichtsrat des Vereines in Kontakt zu treten. (…) BAGA – Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht – organisiert eine breite und tatkräftige Unterstützung für den Betriebsrat und die Belegschaft von INTEGRAL e.V. am Tag des Kammertermins: Wann? Mittwoch, 24. Mai um 08:45 Uhr. Wo? Arbeitsgericht Berlin, Magdeburger Platz 1 / 10785 Berlin / Raum 522“ Aus der Meldung von work watch vom 18.5.2017, siehe dazu auch: AUFRUF ZU EINER PROTESTMAIL-AKTION für die Belegschaft und den Betriebsrat von INTEGRAL e.V. weiterlesen »
[DGB-Kampagne] Stop Union Busting"INTEGRAL e. V. ist Träger von sozialen Einrichtungen in Berlin, unter anderem für Menschen mit Behinderungen. Zusammen mit einer für Betriebsrat-Bashing und Union-Busting bekannten Kanzlei versucht die Geschäftsführung systematisch, die Arbeit des Betriebsrates zu behindern. Der Betriebsrat hat nun ein weiterlesen »

Entscheidung des EuGH zur Anwendung der Leiharbeitsrichtlinie auf DRK-Schwesternschaft: Mitglieder sind Leiharbeiter/innen

Dossier

Missbrauch von Leiharbeit: Protestaktionen bei H&M„… Mit dem Urteil des EuGH wird in Zukunft die dauerhafte Ausleihe von DRK-Schwestern an einzelne Einrichtungen auch außerhalb des DRKs beendet. DRK-Schwestern haben bislang als Vereinsmitglieder keine vollständigen Arbeitnehmerrechte – gedeckt durch die deutsche Rechtsprechung. Für sie gilt weder das deutsche Arbeitsrecht noch das Streikrecht nach Artikel 9 Abs. 3 GG. Auch werden den DRK-Schwestern der Zugang zu staatlichen Arbeitsgerichten und die Teilnahme an Betriebsratswahlen verwehrt. Betroffen sind etwa 25.000 Arbeitnehmerinnen in 33 DRK-Schwesternschaften. „DRK-Schwestern müssen in Zukunft mit den Beschäftigten der Einsatzbetriebe gleichgestellt – oder noch besser – in diese Betriebe übernommen werden. Wir helfen gerne dabei, gute tarifliche Regelungen für den Übergang zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern“, sagte ver.di-Bundesvorstandmitglied Sylvia Bühler…“ ver-di-Pressemitteilung vom 18. November 2016 zu Aktenzeichen EuGH C-216/15 und neu: Nahles vs. Mitbestimmung: DRK-Schwestern sollen rechtlos bleiben weiterlesen »

Dossier

Missbrauch von Leiharbeit: Protestaktionen bei H&M"... Mit dem Urteil des EuGH wird in Zukunft die dauerhafte Ausleihe von DRK-Schwestern an einzelne Einrichtungen auch außerhalb des DRKs beendet. DRK-Schwestern haben bislang als Vereinsmitglieder keine vollständigen Arbeitnehmerrechte – gedeckt durch die deutsche Rechtsprechung. weiterlesen »

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[Buch] Sorge-Kämpfe. Auseinandersetzungen um Arbeit in sozialen Dienstleistungen
[Buch] Sorge-Kämpfe. Auseinandersetzungen um Arbeit in sozialen DienstleistungenSoziale Dienstleistungen galten lange Zeit als wenig konfliktgeprägt. Dies hat sich nachhaltig geändert – in der Pflege, im Gesundheitswesen, in der frühkindlichen Erziehung und Bildung, in der Sozialen Arbeit. Zwei Prozesse stoßen aufeinander: Auf der einen Seite blockieren Austeritätspolitik und »Schuldenbremse« eine bedarfsgerechte Ausstattung der Einrichtungen, sind verantwortlich für unzureichende Arbeitsbedingungen und Unterbezahlung. Auf der anderen Seite geht es um Fragen der Anerkennung hochwertiger und verantwortungsbewusster Arbeit. Der Band beleuchtet die Konflikte aus der Perspektive betrieblicher und gewerkschaftlicher Aktivist_innen sowie aus der Sicht kritischer Sozialwissenschaft.“ Info des Verlags VSA zum Buch von Ingrid Artus / Peter Birke / Stefan Kerber-Clasen / Wolfgang Menz (Hrsg.) (336 Seiten | Oktober 2017 | EUR 26.80 | ISBN 978-3-89965-766-1) Siehe weitere Informationen zum Buch und eine Leseprobe: Vom individuellen zum kollektiv organisierten Widerstand?  Erfahrungen einer spanischen Migrantin in der privaten Pflege in Deutschland. Artikel von Mark Bergfeld aus dem Buch – wir danken! Siehe nun auch eine Rezension: Die neuen Streiks im Sozialwesen. Ihr Berufsethos hält Pflegekräfte und Erzieherinnen nicht mehr von Arbeitskämpfen ab – im Gegenteil weiterlesen »
[Buch] Sorge-Kämpfe. Auseinandersetzungen um Arbeit in sozialen Dienstleistungen"Soziale Dienstleistungen galten lange Zeit als wenig konfliktgeprägt. Dies hat sich nachhaltig geändert – in der Pflege, im Gesundheitswesen, in der frühkindlichen Erziehung und Bildung, in der Sozialen Arbeit. Zwei Prozesse stoßen aufeinander: Auf der einen weiterlesen »

Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet GermanyGewerkschaft Gesundheits- und Soziale Berufe (GGB) und Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) protestieren öffentlich gegen Schikanen bei der DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH: „… Mit über einem Dutzend Standorten ist die DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH einer der größten Betreiberinnen von Flüchtlingsheimen in Hannover. Doch wie in den vergangenen Wochen bereits von der Presse berichtet, ist es fraglich, ob die von der Kommune bereitgestellten Gelder tatsächlich von den Betreibern angemessen in Personal und gute Ausstattung investiert werden. Seitdem unklar ist, ob weiterhin viele Flüchtlinge nach Deutschland einreisen werden, versucht das DRK-Tochterunternehmen, Beschäftigte offenbar aus dem Betrieb zu drängen. Stellen in der mittleren Leitungsebene und in der Fachberatung wurden gekürzt. Anfang November wurden Mitarbeiter_innen spontan in die Zentrale der DRK-Tochter gerufen. Einer ganzen Reihe von ihnen wurde hier direkt die Kündigung ausgesprochen, anderen wurde diese angekündigt. Wieder andere wurden dadurch verunsichert, dass sie im Urlaub telefonisch die Mitteilung ereilte, ggf. von einer Kündigung betroffen zu sein. Diese betriebsöffentliche Kollektivkündigung erscheint der GGB jedoch nur als ein Versuch, die Belegschaft einzuschüchtern. Denn die Basisgewerkschaft erreichten in den letzten Monaten viele Berichte aus den Betrieben. Um mehr Rechtssicherheit gegen das äußerst willkürlich erscheinende Gebaren der Geschäftsleitung durchzusetzen, initiierten Beschäftigte deshalb unlängst die Gründung eines Betriebsrats. Nur ließ die Geschäftsführung schon im laufenden Verfahren nichts unversucht, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl zu streuen. Nachdem diese durchgeführt war, wird sie nun – wie angekündigt – von der Geschäftsleitung angefochten…“ Pressemitteilung der GGB Hannover vom 22. Dezember 2016, siehe dazu auch unser Dosser: Die „Systemschmarotzer“ – nun der Flüchtlingsarbeit weiterlesen »
Flüchtlingsindustrie - Grafik von TS fürs LabourNet GermanyGewerkschaft Gesundheits- und Soziale Berufe (GGB) und Arbeitskreis Kritische Soziale Arbeit (AKS) protestieren öffentlich gegen Schikanen bei der DRK Soziale Dienste in der Region Hannover gGmbH: "... Mit über einem Dutzend Standorten ist die DRK Soziale weiterlesen »

Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch"„Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung verbundene Mitgliedschaft in einer Kirche ist (eigentlich) ganz offensichtlich eine höchst private Angelegenheit. Jeder soll nach seiner Façon glücklich werden, wenn er oder sie das eine, also seine religiöse Aktivität unterscheiden kann von dem, was des Staates ist. Und wenn der Staat als eine seiner Kernaufgaben Regeln des Zusammenlebens erlässt, die beispielsweise die Rechte (und Pflichten) von Arbeitnehmern in der Arbeitswelt normieren, sollte man meinen, dass das dann auch für alle Staatsbürger vollumfänglich zu gelten hat und es nicht normale und Staatsbürger light geben darf, wobei die Light-Variante an den Kirchen-Status gebunden ist. Vor allem nicht, wenn es sogar um Grundrechte geht. Ja, die Theorie. Die Praxis sieht ganz anders und weitaus weniger einfach strukturiert aus, wie die meisten wissen. Da gibt es in Deutschland nicht nur enge Verknüpfungen zwischen Staat und (anerkannten) Kirchen, beispielsweise auf der Ebene des Einzugs und Weiterleitung der Kirchensteuer oder die Finanzierung kirchlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen aus Steuermitteln, sondern die (Staats-?)Kirchen haben umfangreiche Sonderrechte hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse der unter dem Kreuz arbeitenden Menschen…“ Blogbeitrag von Stefan Sell vom 29. Juli 2016 bei Aktuelle Sozialpolitik online weiterlesen »
Die Macht hinter den Kirchen. Ein Cartoon von "frosch""Man könnte es in vielerlei Hinsicht so einfach haben, wenn man rigoros den Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat befolgen würde. Denn Religion und die möglicherweise, weil nicht zwangsläufig mit der Religionsausübung weiterlesen »

WIR FORDERN: Sofortige Aufhebung des Hausverbots gegen die Betriebsratsvorsitzende von Palette e.V. Ulrike Winkelmann
Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)Am 25. Mai 2016 hat Palette e.V. gegen die Betriebsratsvorsitzende Ulrike Winkelmann, die seit fast 20 Jahren mit viel Herzblut für die Belange der Klient*innen eintritt, ein Hausverbot verhängt. Hintergrund ist, dass die Besitzer des Schanzenhofs – die Gebrüder Schommartz – ihr ein Hausverbot wegen ihres Engagements für den Erhalt des Schanzenhofs erteilten. Die Palette hat ihren Sitz im Schanzenhof. (…) Herr Schommartz hat gegen alle ehemaligen Mitarbeiter*innen des Schanzenhofs Hausverbote verhängt, in der letzten Woche auch gegen eine Mitarbeiterin von Palette e.V. Die Geschäftsführerin von Palette e.V. Frau Anke Mohnert wurde darüber per Mail von Herrn Schommartz informiert. Die Mitarbeiterin bekam daraufhin einen Anruf mit der Aufforderung, sofort den Arbeitsplatz zu räumen, weil die Palette nun ihrerseits gegen sie ein Hausverbot verhängt habe. (…) Es ist empörend, dass die Geschäftsführung von Palette e.V. die profitorientierten Interessen von Herrn Schommartz unterstützt. Ein Vermieter verbietet einer Mitarbeiterin von Palette e.V. die Beteiligung an politischen Aktionen in deren Freizeit…“ Aus dem Flugblatt der Unterstuetzungsini Ulrike Winkelmann – siehe Aufruf zu Protestmails und Unterschriftenliste und nun den Aufruf zur Solidarischen Begleitung zum Gütetermin am 15.07.2016 in Hamburg weiterlesen »
Solidarität gefragt! (LabourNet Germany)"Am 25. Mai 2016 hat Palette e.V. gegen die Betriebsratsvorsitzende Ulrike Winkelmann, die seit fast 20 Jahren mit viel Herzblut für die Belange der Klient*innen eintritt, ein Hausverbot verhängt. Hintergrund ist, dass die Besitzer des Schanzenhofs – die Gebrüder Schommartz weiterlesen »

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