“Die Caritas in der Diözese Würzburg hat sich verwundert über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zur fristlosen Kündigung einer rechtsextremen Kinderpflegerin gezeigt. Die Entscheidung, dass dieser Schritt nicht rechtens sei, könne er nicht nachvollziehen, sagte der Vorsitzende der Caritas, Clemens Bieber, am Donnerstag. Das Landesarbeitsgericht hatte laut Caritas bemängelt, dass vor der Kündigung eine Abmahnung hätte erfolgen müssen. Der Wohlfahrtsverband argumentiert mit der Grundhaltung der Person. Die Frau war nach Angaben der Caritas in einer rechtsextremen Splittergruppe aktiv und hatte sich an einer fremdenfeindlichen Demonstration beteiligt. Eltern hätten die Einrichtung am Untermain darauf aufmerksam gemacht, dass die Frau im Internet ideologisch eindeutige Bilder und Videos verbreitet habe. “Wir mussten an dieser Stelle die Reißleine ziehen”, sagte Bieber. Gerade in einer katholischen Einrichtung spielten Werte wie Integration eine zentrale Rolle. Gleichzeitig erklärte die Caritas, die Frau habe sich im Dienstalltag nichts zu Schulden kommen lassen. Mit einer Abmahnung wäre es nicht getan gewesen, zitiert der Wohlfahrtsverband eine hauseigene Juristin. Im konkreten Fall sei es nicht um eine Einzelaktion gegangen, sondern um eine Grundhaltung in der Person, die mit den Erfordernissen der Caritas nicht vereinbar sei. Das sei im Gespräch mit der jungen Frau deutlich geworden…“ Beitrag vom 27.02.2020 bei DOKMZ mit Links zur Genese des Falles, siehe auch die PM der Caritas Würzburg: Caritas-Kindergarten ist kein Ort für rechtsextreme Kinderpflegerin
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