„… Beim Einsatz von Werkvertragsarbeitern in Filialen der Drogeriekette Rossmann könnten rechtliche Regeln gebrochen worden sein. Diesen Verdacht ergaben gemeinsame Recherchen des Magazins stern und des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“. Rossmann setzt für Einräumarbeiten in seinen Filialen tausende Mitarbeiter des Subunternehmens Promota.de auf Basis von Werkverträgen ein. Interne Firmenunterlagen, Filmaufnahmen aus Rossmann-Filialen und Aussagen von Mitarbeitern und legen jedoch den Verdacht nahe, dass Angestellte des Subunternehmens und Rossmann-Stammbeschäftigte in den Filialen enger zusammenarbeiten, als dies nach den Regeln für Werkverträge zulässig ist. (…) Promota.de wie Rossmann wiesen auch den Verdacht der illegalen Arbeitnehmerüberlassung entschieden zurück. Angesichts der Recherchen von stern und „Report Mainz“ gebe es „ernsthafte Verdachtsmomente, die für eine illegale Arbeitnehmerüberlassung sprechen“, urteilte dagegen Peter Schüren, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Münster. Schüren äußerte die Auffassung, dass hier die Behörden aktiv werden sollten, die für die Bekämpfung von Scheinwerkverträgen zuständig sind: „Das ist ein Fall für den Zoll.“ Artikel von Hans-Martin Tillack vom 4. Oktober 2016 bei Stern online und das Video „Der Vorzeigeunternehmer Rossmann steht erneut in der Kritik“ bei Report Mainz vom 4. Oktober 2016
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