Der »Fall Emmely« machte bundesweit Schlagzeilen: Barbara Emme – genannt »Emmely« – wurde wegen der Einlösung von zwei Flaschenpfandbons im Wert von 130 Cent und damit der »rechtswidrigen« Schädigung des Vermögens der Supermarktkette Kaiser’s Tengelmann GmbH fristlos gekündigt. Gemeinsam mit ver.di und ihrem Anwalt Benedikt Hopmann konnte sie vor Gericht die Rücknahme der Kündigung erstreiten. Der juristische Erfolg zeigt: Das Arbeitsrecht als in weiten Teilen erkämpftes Recht der Arbeiter und Angestellten kann als »Klassenjustiz« im umgekehrten Sinne, also gegen die Unternehmen gerichtetes Recht wirksam sein. Der Fall »Emmely« lehrt zweierlei: wie Unternehmen ihr Eigentums- und Vermögensrecht bis zum Äußersten verteidigen, aber auch: Rechtspositionen des Kapitals sind nicht unumstößlich und öffentliche Empörung kann Rechtsprechung im Sinne der ArbeitnehmerInnen verändern. Die Autor_innen Barbara Emme arbeitet seit 1977 im Einzelhandel, zuletzt als Kassiererin. Benedikt Hopmann und Reinhold Niemerg sind Rechtsanwälte in Berlin.
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Der »Fall Emmely« machte bundesweit Schlagzeilen: Barbara Emme – genannt »Emmely« – wurde wegen der Einlösung von zwei Flaschenpfandbons im Wert von 130 Cent und damit der »rechtswidrigen« Schädigung des Vermögens
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