Dossier
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Die 10. Kammer des Dortmunder Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Richter Wolfram hat heute die fehlende Zustimmung des Betriebsrates zur beabsichtigten fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden G.Y. nicht ersetzt. Ein entsprechender Antrag der Burger King GmbH wurde abgewiesen. G.Y. darf nicht gekündigt werden. Ergün Yildiz (Geschäftsführer der Burger King GmbH) war zum Gerichtstermin nicht erschienen, da er sich angeblich im Ausland befand. Seine Abwesenheit versuchte der Prozessbevollmächtigte H. Naujoks zu nutzen, um das Verfahren erneut zu verschleppen. G.Y. sei ein guter Arbeitnehmer, den Ergün Yildiz nicht verlieren wolle. Es solle versucht werden außergerichtlich einen Vergleich zu vereinbaren!? Auf Naujoks Vorschlag die Verkündigung des Beschlusses erst in 14 Tagen vorzunehmen, ging das Gericht nach interner Beratung aber nicht ein.“ Meldung bei der NGG Dortmund vom 09.10.2013. Siehe dazu neu:
Burger King Dortmund kündigt zum 3. Mal engagierten Betriebsratsvorsitzenden weiterlesen »