“Einen schweren Fall von Behinderung der Betriebsratsarbeit gibt es derzeit beim Callcenter-Betreiber Simon & Focken, gelegen in der Neuen Bahnhofstraße Hamm. Alle fünf Betriebsratsmitglieder, die an der Sitzung am vergangenen Freitag teilnahmen, erhielten die Anhörung zur außerordentlichen Kündigung gereicht, Begründung des Arbeitgebers für die Kündigungen sind, dass der Betriebsrat dem Schichtplan nicht zustimmte, aufgrund von Feiertagsarbeit an Fronleichnam. Der Arbeitgeber fühlte sich erpresst, weil der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machte und etwas für die Kolleginnen, die an diesem Tag arbeiten sollten, aushandeln wollte. (…) Zu einer Verhandlung über einen Nachteilsausgleich kam es nicht, dafür flatterte jetzt jedem Betriebsratsmitglied die Anhörung zur außerordentlichen Kündigung ins Haus. Hintergrund für die fünf Kündigungen ist die nicht erfolgte Zustimmung des Betriebsrates bei einem Schichtplan, bei dem zum wiederholten Male Sonn- und Feiertagsschichten eingeplant wurden. Am gestrigen Tag erging dabei das Urteil des Arbeitsgerichts, welches dem Betriebsrat recht gibt und die Arbeit an Fronleichnam untersagt. Im Vorfeld und vor Gericht wurde dem Betriebsrat bereits gedroht, er müsse für wirtschaftliche Schäden haften, wenn er dem gereichten Schichtplan nicht zustimmen würde. Über die Rechtswirksamkeit dieser offensichtlichen Behinderung der Betriebsratsarbeit wird nun das Arbeitsgericht entscheiden müssen, für die Beschäftigten bei Simon und Focken und ver.di steht fest, hier will man sich eines unbequemen Betriebsrates entledigen und Widerstand gegen Sonn- und Feiertagsarbeit plattbügeln.“ Pressemitteilung vom 10.06.2020 bei ver.di Westfalen, FB 13, siehe dazu auch:
Zu unbequem geworden? Call-Center-Betreiber will Betriebsrat in Hamm entlassen weiterlesen »