Die Klagen von Beschäftigten der VW-Tochter „Autovision“ in Emden und Hannover gegen VW auf Festanstellung basieren auf der Auffassung, daß die Beschäftigten in die Arbeitsorganisation von VW eingegliedert sind und deshalb nach § 10 AÜG mit VW ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist (Siehe
unser Dossier zu den Klagen). Wie uns nun berichtet wurde, arbeiten in Braunschweig die ex Autovision-Mitarbeiter (jetzt Volkswagen Group) Hand in Hand mit dem Personal der Volkswagen AG, ohne die vom Gesetzgeber im neuen AÜG geforderte Erkennbarkeit, dass es sich bei ihnen um einen Dienstleister handelt. Sie tragen die gleiche Arbeitskleidung, führen die selbenTätigkeiten aus, sind räumlich nicht voneinander getrennt und bekommen Anweisungen von VW-Beschäftigten (Meister, Gruppenführer). Es gibt keine Abgrenzungen, man ist in allen Bereichen in den laufenden Betrieb voll integriert: Pause, Arbeitszeit, Taktung. Nur nicht Entlohnung, natürlich. Seit 12 Jahren wird dies vom Konzern und Betriebsrat (!) als legitim dargestellt, da die Kollegen der VW AG in Konzernleihe seien. Um sich der neuen AÜG anzupassen (also diese zu umgehen – und auch auf die Klagen zu reagieren?) reagiert der Konzern auch in Braunschweig. Einerseits wurde Autovision – erst! – zum 01.01.2017 in den Konzern integriert, um die illegale Konzernleihe zu legalisieren. Andererseits sollen (neben anderen Maßnahmen, siehe dazu das Telegramm an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkswagen AG vom 26. Juni 2017 zum Thema „Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ – gegen den drohenden Vorwurf einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung – die KollegInnen räumlich getrennt werden: Bis zum 1.1.2018 möchte VW alle Volkswagen Group Services Mitarbeiter aus dem Braunschweiger Hauptwerk (Werk 1) in das Werk 2 abschieben. Im Hauptwerk sollen dann nur noch „reine“ VW-ArbeiterInnen sein – zur Schnittstellenbereinigung. Daß auf diesem Wege der Verschiebung gleichzeitig einige Arbeitsplätze auf der Strecke bleiben könnten (eine ganze Schicht), liegt als Antwort auf die Folgen des WLTP-Prüfverfahrens nahe (siehe zur Situation in Braunschweig die Seite 1 der Betriebszeitung der DKP für VW-Braunschweig und Wolfbrug, Roter Käfer vom Juli 2018 (der Braunschweiger Betriebsratsvorsitzende Uwe Fritsch ist nach unseren Informationen Mitglied der DKP). Die Werkvertrags-KollegInnen sollen vor längerer Zeit bei der IG Metall Branschweig und dem Betriebsrat Rat eingeholt haben, doch die IG Metall soll gesagt haben, alles sei sauber und man könne nichts dagegen machen… Das glauben wir sofort, steht auf der VKL-Homepage von Volkswagen Braunschweig das Motto: „
Im Mittelpunkt der Arbeit des Betriebsrates im Werk Braunschweig steht die Standort- und Beschäftigungssicherung.“ Klagen – wie in Hannover und Emden – wären u.E. schon seit 12 Jahren sehr naheliegend… Wir bleiben dran!
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Die Klagen von Beschäftigten der VW-Tochter „Autovision“ in Emden und Hannover gegen VW auf Festanstellung basieren auf der Auffassung, daß die Beschäftigten in die Arbeitsorganisation von VW eingegliedert sind und deshalb nach § 10
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