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Die Werbeplakate von VW stechen sofort ins Auge: …100%. Das Berufen auf diese 100 % ist nun für einen langgedienten Beschäftigten der VW Zubehör GmbH mit Hauptsitz in Dreieich bei Frankfurt am Main ins Auge gegangen: Sein Arbeitgeber hat das Arbeitsverhältnis mit ihm außerordentlich gekündigt… Dem Kläger wurde im Oktober 2015 zunächst wegen Schmähkritik fristlos gekündigt. Er soll nach Vortrag der Beklagten für die Betriebsversammlung im März 2015 eine Holzpuppe entworfen haben, auf der folgender Schriftzug zu ersehen ist: „100 % Volkswagen = 0 € Bonus“, weil die VW-Tochter für sich mit „100% VW“ wirbt, aber nicht den entsprechenden Bonus zahlt. Weitere Kündigungserklärungen wegen Geheimnisverrats und Rufschädigung folgten. Nach 2 Strafanzeigen des Geschäftsführers mit anschließenden Ermittlungen durch die StA hat diese die Ermittlungen eingestellt. Die für außerordentliche Kündigungen gem. §626 (2) BGB notwendige 2-Wochenfrist hat die Beklagte allerdings nicht eingehalten. Überraschender Grund: „Aufgrund der damals zum gleichen Zeitpunkt aufgetretenen Dieselaffäre bei der Volkswagen AG, kam es hier zu Verzögerung der Bearbeitung.“! [Beachte: Dieselgate wurde erst im August 2015 öffentlich!]
Am 07.12.2015 scheiterte die Güteverhandlung zwischen dem Arbeitnehmer Jens Kutter und der beklagten VW Zubehör GmbH. Nun muss die X. Kammer des Arbeitsgerichts Offenbach am Main entscheiden, ob der 56-jährige Jens Kutter mit seiner Kritik an der VW Zubehör GMBH Gründe lieferte, die die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses sozial rechtfertigen.“ So weit eine – von uns leicht überarbeitete – Info an die Redaktion zum
Kammertermin Kutter ./. Volkswagen Zubehör GmbH am Mittwoch, den 17. August 2016 um 10:30 Uhr im Sitzungssaal 307 bis 310, 334 gem. Aushang Az. 10 Ca 378/15 beim Arbeitsgericht Offenbach am Main (Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main). Siehe dazu Hintergründe
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