2.200 dagegen, 1.300 dafür – so das klare Ergebnis der Abstimmung im Nissan-Werk im Bundesstaat Mississippi am 3. und 4. August 2017 zur Frage, ob sich die Belegschaft von der Vereinten Automobilarbeitergewerkschaft UAW vertreten lassen möchte – möchte sie, zu fast zwei Dritteln, nicht. Zu bemerken dabei zuerst: Von den rund 6.500 Beschäftigten waren beinahe die Hälfte nicht wahlberechtigt – ZeitarbeiterInnen, denen wie weltweit, auch hier grundlegende Rechte verwehrt bleiben. Warum nach 14 Jahren Kampagne (seit der Werksgründung 2003) diese Wahl verloren wurde, darüber gibt es nicht nur im Werk, in den regionalen Medien und in der Gewerkschaftsbewegung erste Debatten, sondern auch in zahlreichen weiteren politischen Zusammenhängen. Ein Grund war sicherlich die extrem aufwendige Kampagne des Unternehmens gegen die Gewerkschaft, deren Tenor auch aus der triumphierenden Erklärung nach der Abstimmung sichtbar wird. Eine schmutzige Erpressungskampagne allemal, inklusive zahlreicher „Gruppen- und Einzelgespräche“ voller Drohungen über soziale Einbußen, die ein Votum für die Gewerkschaft mit sich bringen würde. Es gibt aber sicher mindestens noch zwei weitere Gründe. Zum einen ist es durch Gesetzgebung und Tradition so, dass in solchen Abstimmungen die Gewerkschaft etwas ist, das von außen kommt, es sind nicht die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb, die sich organisieren. Schließlich hat Nissan es genüsslich ausgenutzt, dass – ob zufällig oder nicht – in den Tagen vor der Abstimmung ein (wieder einmal neuer) Korruptionsfall in der UAW bekannt wurde, was ein (großer) Baustein mehr war in einem Bild, das besagt, dass die UAW insgesamt kein Ruhmesblatt der Gewerkschaftsbewegung ist. Zur Abstimmung, ihren Bedingungen und den gewerkschaftlichen Perspektiven sowohl bei Nissan, als auch allgemein im Süden der USA siehe
unsere Materialsammlung „Bleiben die US-Südstaaten gewerkschaftsfrei?“ vom 06. August 2017 weiterlesen »
2.200 dagegen, 1.300 dafür – so das klare Ergebnis der Abstimmung im Nissan-Werk im Bundesstaat Mississippi am 3. und 4. August 2017 zur Frage, ob sich die Belegschaft
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