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Vorwürfe entbehren jeder Grundlage: Neupack-Eigentümer scheitern vor Arbeitsgericht
„Die Eigentümerfamilie Krüger ist mit dem Versuch gescheitert, den Arbeitskampf beim Verpackungsmittelhersteller Neupack zu kriminalisieren. Das Arbeitsgericht Verden wies die Vorwürfe der Arbeitgeber zurück. „Damit ist klar: Wir kämpfen für unser gutes Recht, für gerechte Einkommen, transparente Entgeltsysteme und bessere Arbeitsbedingungen“, sagt der Hamburger IG-BCE-Bezirksleiter Jan Eulen.
„Wir werten die Entscheidung auch als deutliches Signal an die Familie Krüger, an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um dort eine Lösung zu erreichen“, bekräftigt Eulen.
Die Eigentümerfamilie Krüger dagegen müsse sich vorhalten lassen, mit Anzeigen und Einstweiligen Verfügungen den gerade im Streik unabdingbaren Dialog zwischen den Parteien unterbunden zu haben.
Gleichzeitig habe das Gericht auch eine Entscheidung mit bundesweiter Bedeutung gefällt, die die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft, des Sozialstaates und der Sozialpartnerschaft berühre. Eulen weiter: „Neupack wollte offenkundig erreichen, dass Streiks nicht spürbar sind. Eine Entscheidung in diesem Sinn allerdings hätte das Recht auf einen Arbeitskampf ausgehöhlt. Das Arbeitsgericht hat bestätigt: Unternehmen und damit auch Neupack müssen, wie es unserer Verfassungsordnung entspricht, betriebliche Einschränkungen im Arbeitskampf akzeptieren.“ Meldung bei der IG BCE vom 25.01.2013