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70 Jahre Grundgesetz – 70 Jahre Zwangsarbeit für Gefangene: Für die ersatzlose Streichung von Art. 12 Abs 3 GG!
„Am 23. Mai 1949, also heute vor 70 Jahren, trat in den westlichen Besatzungszonen das Grundgesetz in Kraft. Dieses ist anlässlich des runden Jahrestags nun in aller Munde. Wir möchten an dieser Stelle einen kurzen Beitrag aus gefangenen-gewerkschaftlicher Perspektive einbringen. Das Grundgesetz wird in den Kommentaren dafür gewürdigt, dass es einen grundsätzlichen Bruch mit dem nationalsozialistischen Regime darstelle. Das mag in zahlreichen Bereichen stimmen (z.B. in Bezug auf die Grundrechte Art. 1-19, die Stärkung des parlamentarischen Prinzips), aber in Bezug auf die Gefangenenarbeit, befindet es sich in Kontinuität zu allen vorhergehenden Regimen. So heißt es noch im Abschnitt der Grundrechte in § 12 Abs. 3 GG: „Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.“. Auf Grundlage dieser Bestimmung wurde die Zwangsarbeit – nun unter dem schöneren Begriff „Arbeitspflicht“ in § 41 – in das Strafvollzugsgesetz von 1977 übernommen. Mit der Föderalismusreform von 2006 wurde der Strafvollzug Ländersache und die Bundesländer machten ihre eigene Gesetze. Nur vier Bundesländer haben seitdem die Zwangsarbeit für Gefangene abgeschafft; in den restlichen zwölf besteht sie weiter. (…)Mit dieser Kontitnuität muss endlich gebrochen werden: Lasst uns 70 Jahre Grundgesetz zum Anlass nehmen und die ersatzlose Streichung von Art. 12 Abs. 3 GG fordern!...“ Beitrag der GG/BO Soligruppe Jena vom 23. Mai 2019