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Signalwirkung für die ganze Rüstungsbranche: Heckler & Koch scheitert mit Rüge zu Export vor Gericht
„Beim Export von Waffen hat der Hersteller Heckler & Koch eine Gerichtsniederlage mit grundsätzlicher Bedeutung einstecken müssen. Nach der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu Ausfuhren nach Südkorea, Singapur und Indonesien sei man nicht in Revision gegangen, sagte ein Sprecher der schwäbischen Waffenschmiede auf Anfrage. Die Frist für Rechtsmittel und für den Gang zum Bundesverwaltungsgericht lief unlängst ab, damit wurde die Entscheidung von Anfang Januar rechtskräftig. In dem Verfahren hatte der Waffenhersteller ein „ermessensfehlerhaftes Vorgehen“ der Bundesregierung gerügt. Das Unternehmen stellte in Frage, ob bei Waffenexporten tatsächlich die Bundesregierung das letzte Wort habe oder ob Gerichte Ausfuhrablehnungen überprüfen könnten. (…) Nach der Entscheidung des Bundessicherheitsrats – und damit eines Organs der Exekutive – ist beim Thema Waffenexporte nach bisheriger Praxis gewissermaßen das Ende der Fahnenstange erreicht. Die Judikative wiederum spielt hierbei bislang keine Rolle. So wird es auch bleiben, denn laut Berliner Verwaltungsgericht waren die Ablehnungen nicht „ermessensfehlerhaft“. Politische Grundsätze einer Regierung sind aus Sicht des Gerichts Grund genug für ein Nein. (…) Vertretern der Branche ist es schon seit langem ein Dorn im Auge, dass ihre Exportanträge in manche Staaten mal durchgewinkt und mal abgelehnt werden und dass sie die genauen Gründe für das Nein nicht erfahren…“ dpa-Meldung vom 07. Februar 2021 bei der Wirtschaftswoche online