Für den Hausbrauch

„In der Spiegel-Redaktion erhebt sich „nach der Kündigung des Hausbrauchs durch die Verlagsleitung“ Widerstand. Der Betriebsrat ruft in einem Schreiben die Mitarbeiter dazu auf, sich an einer Unterschriftenaktion zu beteiligen – für „die Rücknahme der Kündigung und eine Rückkehr zur Spiegel-Kultur“. Neue Mitarbeiter, die ab dem 1. März 2014 eingestellt werden, sollen von den im Hausbrauch geregelten Sonderleistungen nichts oder zumindest deutlich weniger haben…“ Artikel von Jürn Kruse in der TAZ vom 02.12.2013 externer Link

Aus dem Text: „(…) Die Süddeutsche Zeitung hatte Ende November über die Kündigung berichtet und darin auch den Spiegel-Betriebsrat zitiert, der aufführt, welche zusätzlichen Leistungen der Hausbrauch beinhaltet – und nun auf der Kippe stünden: Jährliche Gehaltsrunde, Jahresschlussvergütung, Heirats- und Geburtsbeihilfen, Treueprämie, erweiterte Lohn-und Gehaltszahlung im Krankheitsfall über die sechste Woche hinaus, zusätzlicher Urlaub für Redakteure und journalistische Mitarbeiter als Mehrarbeitsausgleich, zusätzlicher Jahresurlaub für ältere Redakteure, Weihnachtsgeld, Fahrgelderstattung, Sonderurlaube bei Umzug, Heirat und Todesfällen in der Familie. Eine bemerkenswerte Versorgung, von der die meisten Zeitungs- und Zeitschriftenredakteure wohl nur träumen – und die verständlicherweise kein Betriebsrat kampflos aufgeben will…“

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