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- Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst
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- Landwirtschaft und Gartenbau
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- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
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Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit: Auch Online-Medien haben Presserechte, es darf keinen Unterschied zu Printmedien geben
„Onlinemedien fallen unter die vom Grundgesetz gedeckte Pressefreiheit. Das erkannte das Bundesverwaltungsgericht heute erstmals an. Arne Semsrott, Chefredakteur der Transparenz- und Rechercheplattform FragDenStaat, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, weil dieser ihm die Beantwortung von Presseanfragen zur Nutzung der Spionagesoftware „Pegasus“ verweigerte. Nun erkannte das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich an, dass Presseauskunft Onlinemedien genau so wie Printmedien erteilt werden muss. Diese Frage war bisher umstritten. So urteilte etwa das Verwaltungsgericht Berlin, dass sich Onlinemedien nicht auf das Auskunftsrecht aus Artikel 5 Grundgesetz berufen können. Das Bundesverwaltungsgericht machte nun klar, dass die Pressefreiheit auch für digitale Medien gilt. (…) Es war längst überfällig anzuerkennen, dass Online- und Printmedien und ihre Journalist*innen gleiche Rechte besitzen…“ Beitrag von Michelle Trimborn vom 7. November 2024 bei FragDenStaat
Das LabourNet hat die Anerkennung als Presseorgan vom Landgericht Bochum erhalten, siehe die Infos zur Razzia beim LabourNet Germany im Juli 2005