Beschlagnahmeaktion in Echo-Redaktion

Dossier

  • echo durchsuchung sreenshotGericht erklärt ECHO-Durchsuchung für rechtswidrig – Medien, Journalistenverbände und Politiker hatten die Aktion als unverhältnismäßig, untragbar und als „massiven Eingriff in die Pressefreiheit“ gerügt
    „Juristische Bruchlandung für die Darmstädter Staatsanwaltschaft: Die bundesweit beachtete Durchsuchungsanordnung gegen die ECHO-Redaktion wegen eines anonymen Onlinekommentars war rechtswidrig. Dies hat jetzt das Landgericht Darmstadt entschieden…Meldung im Darmstädter Echo vom 02.09.2014 externer Link Aus dem Text: „(…) Laut dem Beschluss krankt die Anordnung schon an derart schwerwiegenden formalen Fehlern, dass eine denkbare Heilung dieser Mängel nicht mehr in Frage kommt. Insbesondere habe die Durchsuchungsanordnung nicht erkennen lassen, ob überhaupt eine eigene inhaltliche Prüfung seitens des unterzeichnenden Ermittlungsrichter stattgefunden habe. Vielmehr zeige der Antrag, dass Angaben der Staatsanwaltschaft schlicht in die Anordnung „verklammert“, also hineinkopiert wurden. Der richterliche Beschluss „gibt in unkommentierter Weise eine Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft wieder, wobei selbst ein Zusatz, dass sich das Gericht dem anschließt, fehlt“, so das Landgericht. Damit nicht genug: Teilweise sorgten mehrere gleichzeitige Verfahren aufgrund der einen Strafanzeige bei verschiedenen Staatsanwälten für Verwirrung. Im entscheidenden Verfahren, das dem Ermittlungsrichter vorlag, habe dann sogar der wirksame Strafantrag als Grundvoraussetzung gefehlt, „ein Verstoß gegen das Schriftformerfordernis (….), das bei Antragsverfahren gilt“. Eigentlich sei somit auch noch die dreimonatige Antragsfrist der vermeintlichen Tat abgelaufen gewesen.Weil somit fraglich sei, ob dem grundgesetzlich garantierten Richtervorbehalt genüge getan wurde, sei die Durchsuchungsanordnung – und damit auch die hierdurch erreichte Herausgabe des Klarnamens – rechtswidrig…
  • Darmstädter Echo vs. Staatsanwaltschaft Darmstadt: Deutsches Gericht erzwingt Herausgabe von Forums-Namen (Update III)
    „Das Amtsgericht Darmstadt hat die Herausgabe der Klardaten eines anonymen Forumnutzers angeordnet. Weil dieser zwei Beamte beleidigt haben soll. Die Betreiberin des Forums, die Tageszeitung Darmstädter Echo, hatte zuvor die Herausgabe der Klardaten unter Berufung auf das Presserecht verweigert. Die Bürgermeisterin distanziert sich bereits vorsichtig von ihren Beamten. Update II: Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat uns eine ausführliche Stellungnahme geschickt. Update III: Die Bürgermeisterin hält sich für nicht involviert. Update III, 27. Juni, 13:44 Uhr: Stellungnahme der Bürgermeisterin Dr. Astrid Mannes…Artikel von Hans-Christian Dirscherl auf PV-Welt vom 27.09.2014 externer Link
  • dju kritisiert Beschlagnahmeaktion in Echo-Redaktion
    „Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat eine Durchsuchungsaktion in den Redaktionsräumen der Echo-Medien in Darmstadt am Dienstag scharf kritisiert. Laut eigenem Bericht von Echo online hatte die Staatsanwaltschaft die Durchsuchung aller Geschäfts- und Nebenräume der Echo-Zeitungen angeordnet und letztlich die Daten eines Internet-Forennutzers beschlagnahmt. Als „erneut ungeheuerlichen Vorgang“, kritisiert das der dju-Vorsitzende Ulrich Janßen. Die Aktion sei „völlig überzogen“ gewesen. Janßen verwies auf einen ähnlich gelagerten Fall, der sich vor einem Jahr bei der Augsburger Allgemeinen ereignet und später als rechtswidrig erwiesen hatte. Heute wie damals hatte sich ein Politiker durch einen Forumsbeitrag beleidigt gefühlt und die Herausgabe des Klarnamens verlangt, was die Redaktion jedoch unter Hinweis auf Informanten- und Leserschutz verweigert hatte. Der fragliche, von der Redaktion selbst als grenzwertig eingestufte Meinungsbeitrag war im Herbst 2013 gepostet und ohnehin schon lange gelöscht worden
    …“ Pressemitteilung der dju in ver.di vom 25.06.2014 externer Link
  • Staatsanwaltschaft geht mit Durchsuchungsbeschluss gegen Echo-Medien vor
    „Mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss sind Polizei und Staatsanwaltschaft in Darmstadt gegen die ECHO-Medien vorgegangen. Sie verlangten Daten über einen Nutzer herauszugeben, durch dessen Online-Kommentar sich zwei Mühltaler Amtsleiter beleidigt fühlten…“ Artikel von Alexander Schneider auf Echo-Online vom 24.06.2014 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=60969
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