Angemessene Vergütung für Freie: dju in ver.di klagt gegen Kieler Nachrichten

Blog "Gemeinsame Vergütungsregeln" - für faire Honorare freier Journalisten an Tageszeitungen - von Martin Schreier„Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di hat gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) Klage gegen den Zeitungsverlag Kieler Nachrichten beim Landgericht Flensburg eingereicht. Der Verlag hatte seinen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Honorarbedingungen aufgezwungen, die die branchenweit geltenden Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen erheblich unterschreiten. (…) „Gegen unterirdische Honorare wie die der Kieler Nachrichten hat der Gesetzgeber mit diesem Paragrafen den Gewerkschaften das Recht an die Hand gegeben, die rote Karte zu zeigen. Davon machen wir erstmals Gebrauch. Wir lassen nicht zu, dass freie Journalistinnen und Journalisten, die gerade auch im Lokaljournalismus einen wichtigen Dienst leisten, trotz ihrer langjährigen Arbeit für die Kieler Nachrichten ihre Existenzgrundlage verlieren“…“ dju-Pressemitteilung vom 2. Dezember 2021 externer Link und nun das Urteil:

  • Verbandsklage gegen die Honorierungspraxis der „Baukasten“-Honorare für freie Journalist*innen der Kieler Nachrichten erfolgreich und für alle Zeitungsverlage relevant New
    „Einen Erfolg hat die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di mit einer Verbandsklage gegen die Honorierungspraxis für freie Journalist*innen der Kieler Nachrichten vor Gericht erreicht. Künftig wird der Verlag der Kieler Nachrichten nun mit Freien neue Honorarvereinbarungen treffen müssen, die eine konkrete Abrechnung der Größe der veröffentlichten journalistischen Texte und Fotos vorsehen muss. Die Richterinnen und Richter in zweiter Instanz entschieden, dass die vorherigen sogenannten „Baukasten“-Honorare von der geltenden Gemeinsamen Vergütungsregel für freie Journalist*innen (GVR) abweichen, die bundesweit die Grundlage für faire Vergütungen darstellt. Die dju in ver.di und der ebenfalls an der Verbandsklage beteiligte Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßen das Urteil. (…) Auch andere Zeitungsverlage dürften jetzt zu einer Überprüfung ihrer von den GVR abweichenden Honorierungen kommen. Betroffene Freie können sich auf die Entscheidung aus Kiel berufen und eine Faire Vergütung verlangen“, erklärt Tina Groll als Vorsitzende der dju in ver.di. Beanstandet hat der OLG Schleswig mit der Entscheidung gegen die bisherige Vergütungspraxis, dass die Honorierung zu sehr einem pauschalisierendem Buy-Out entspräche und letztlich intransparent machte, inwieweit Freie ihre journalistischen Beiträge auch anderen Zeitungsverlagen zur Verwertung anbieten können. Der Verlag der Kieler Nachrichten ist nun gerichtlich verpflichtet worden, die Unwirksamkeit der bisherigen von der GVR abweichenden Vergütungspraxis den betroffenen hauptberuflichen Freien mitzuteilen.“ Pressemitteilung der dju in ver.di vom 3. Mai 2024 externer Link – wir gratulieren!
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=195825
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