Arbeitsgericht entschied in erster Instanz: Festanstellung von Rainer Balcerowiak bei junge Welt konstatiert, alle anderen Forderungen des Klägers zurückgewiesen

„Jahrelang arbeitete der Journalist Rainer Balcerowiak als Pauschalist für die Tageszeitung junge Welt. Seit 2006 bot ihm der Verlag 8. Mai GmbH eine Festanstellung an – in der Regel zu besseren Konditionen als im Haustarif vorgesehen. Der Kollege lehnte das ab mit der Begründung, es seien »intelligente Lösungen« zu finden, um seinen Status als Pauschalist nicht verändern zu müssen (jW berichtete). Auch 2011 erhielt er ein Angebot zur Festanstellung. Gespräche und Verhandlungen wurden allerdings abgebrochen, als Balcerowiak Klage beim Arbeitsgericht in Berlin einreichte und darin beantragte, daß das Gericht feststellen möge, daß er sich »seit dem 1.7.2000 in einem Arbeitsverhältnis als Redakteur bei einem Anspruch auf Zahlung einer Festvergütung in Höhe von 4401 Euro brutto monatlich befindet« und daß jW verurteilt werden solle, an ihn »107524 Euro nebst Zinsen« zu zahlen. Der Verlag wertete spätestens dies als Hinweis darauf, daß Balcerowiak nicht mehr als Pauschalist bei der jungen Welt arbeiten will und kündigte daraufhin fristgerecht den Pauschalistenvertrag.Meldung in der jungen Welt vom 27.11.2012 externer Link – siehe zum Hintergrund die Dokumentation des Falles im LabourNet-Archiv


Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=19988
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