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Kräftige Abschläge für freie Journalisten von Anzeigenblättern
„Auf welche Honorarsätze haben freiberufliche Journalisten gegenüber Anzeigenblättern Anspruch? Gelten die Gemeinsamen Vergütungsregeln für hauptberufliche freie Journalisten von Tageszeitungen auch bei Anzeigenblättern? Nicht direkt. Das zeigen zwei Verfahren an den Landgerichten in Düsseldorf und Stuttgart. Beide ziehen die Vergütungsregeln zwar zur Orientierung heran – halten aber kräftige Abschläge für angemessen. (…) Freiberufliche Journalisten von Anzeigenblättern sind deshalb doppelt im Nachteil. Es gibt für sie kein Regelwerk, auf das sie sich direkt berufen können. Und bezogen auf die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Tageszeitungen müssen sie kräftige Abschläge hinnehmen. Wie stark diese ausfallen, folgt keiner nachvollziehbaren Systematik sondern eher einem richterlichen Bauchgefühl.“ Kurzmitteilung vom 26. Januar 2017 im Blog „Gemeinsame Vergütungsregeln“ – für faire Honorare freier Journalisten an Tageszeitungen – von Martin Schreier