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Unsere Ananas aus Costa Rica. Deutsche Supermärkte machen Profit mit miserablen Arbeitsbedingungen
„75 Prozent der in Deutschland verkauften frischen Ananas kommen aus Costa Rica. Die Anfang März von Oxfam veröffentlichte Studie „Grenzenlose Ausbeutung“ untersucht die Bedingungen auf den Ananas- und Bananenplantagen in Costa Rica sowie bei der Wein- und Tafeltraubenproduktion in Südafrika. Trotz Zertifizierungen wurden auf diesen Plantagen schwerste Verletzungen von Arbeits- und Menschenrechten festgestellt. Am schlimmsten sind davon Migrant*innen betroffen. Für die Studie wurden die Lieferketten von den Regalen der großen Supermarktketten bis zu den Anbaugebieten zurückverfolgt. Am Anfang der Kette stehen Hungerlöhne, am Ende der große Profit: „Das Jahreseinkommen einer Arbeiter*in auf einer Ananasplantage in Costa Rica verdient Lidl- und Kaufland-Eigentümer Dieter Schwarz in sechs Sekunden.“ (…) Trotz Akkordarbeit und Überstunden kommen viele Plantagenarbeiter*innen in Costa Rica noch nicht einmal auf den gesetzlichen Mindestlohn (400 Euro), der noch weit unter einem existenzsichernden Einkommen liegt. Die vielen bei Arbeitsvermittler*innen (Contratistas) Beschäftigten bekommen im Schnitt 112,50 Euro, Festangestellte 245 Euro. (…) Für diese Hungerlöhne gefährden die Arbeiter*innen ihre Gesundheit. Gegen gesetzliche Regelungen arbeiten sie mehr als zwölf Stunden pro Tag, sind dabei gefährlichen Pestiziden ausgesetzt und erhalten oft keinerlei Schutzkleidung…“ Artikel von Alix Arnold aus der ila 454 vom April 2022 („Alte und neue Kolonialwaren“) – wir danken! Siehe nun einen weiteren dazu:
- Costa Rica: Landrechtskonflikt um Ananas von Fresh Del Monte
„Der Fruchtkonzern Fresh Del Monte betreibt Ackerbau im indigenen Gebiet – ohne Einwilligung der dortigen Bevölkerung
Lesner Figueroa ist zum ersten Mal in Deutschland. Der Costa-Ricaner aus der Region Salitre will er auf einen schwellenden Landkonflikt aufmerksam machen, in den laut seinen Informationen auch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) involviert war. »Fresh Del Monte nutzt Land der Bribrí ohne unser Einverständnis«, klagt der 39-jährige Sprecher der Organisation Consejo Ditsö Iríria Ajkönuk Wakpa (CODIAW). Die Organisation der Bribrí engagiert sich für die Rechte der indigenen Ethnie, von der etwa 1800 Mitglieder in Salitre leben. »Quasi vor unserer Haustür baut Fresh Del Monte Ananas en gros für den Export an – mit intensivem Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden«, so Figueroa. Fresh Del Monte ist einer von fünf weltweit agierenden Fruchtkonzernen. Bisher können die Bribrí die Verschmutzung nicht belegen. Sie bauen aktuell eigene Strukturen auf, haben noch keine Chemiker oder Agrarexperten und auch keine Anwälte, die sie vertreten. Dabei ist die Rechtslage seit der Verabschiedung der Ley Indígena, dem indigenen Gesetz von 1977, eindeutig. Es legt fest, dass die indigenen Schutzgebiete »unveräußerlich« sind, und ihr Besitz »unverjährbar nicht übertragbar« und »exklusiv« den indigenen Gemeinden zustünden. Diese kollektiven Landtitel verletzt Fresh Del Monte, der Konzern verweigerte einer Delegation der CODIAW außerdem eine Aussprache. Deswegen ist Figueroa im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin vorstellig geworden. »Ich habe bei meinen Recherchen herausbekommen, dass die GIZ mit dem Unternehmen kooperiert«, berichtet Figueroa. (…) Im BMZ nahm man die Vorwürfe Figueroas aufmerksam, aber recht reserviert entgegen, wie er erzählt. Das Abkommen mit Fresh Del Monte sei Anfang November ausgelaufen, das BMZ hätte deswegen nur noch »wenig Einfluss«. Figueroa wird dennoch weitermachen, um die Rechte der Bribrí durchzusetzen. In Deutschland hat er dazu den Kontakt zu einer Universität in Costa Rica vermittelt bekommen. Wissenschaftler der Institution hatten in einem ähnlichen Fall schon einmal Wasserproben genommen und analysiert, um Verschmutzung nachzuweisen. So soll damals einem costa-ricanischen Dorf in einem ähnlichen Rechtsstreit unter die Arme gegriffen worden sein.“ Artikel von Knut Henkel vom 25. November 2024 in Neues Deutschland online
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Unsere Ananas aus Costa Rica
Deutsche Supermärkte machen Profit mit miserablen Arbeitsbedingungen
75 Prozent der in Deutschland verkauften frischen Ananas kommen aus Costa Rica. Die Anfang März von Oxfam veröffentlichte Studie „Grenzenlose Ausbeutung“ untersucht die Bedingungen auf den Ananas- und Bananenplantagen in Costa Rica sowie bei der Wein- und Tafeltraubenproduktion in Südafrika. Trotz Zertifizierungen wurden auf diesen Plantagen schwerste Verletzungen von Arbeits- und Menschenrechten festgestellt. Am schlimmsten sind davon Migrant*innen betroffen.
Für die Studie wurden die Lieferketten von den Regalen der großen Supermarktketten bis zu den Anbaugebieten zurückverfolgt. Am Anfang der Kette stehen Hungerlöhne, am Ende der große Profit: „Das Jahreseinkommen einer Arbeiter*in auf einer Ananasplantage in Costa Rica verdient Lidl- und Kaufland-Eigentümer Dieter Schwarz in sechs Sekunden.“ (S.4) In Interviews gaben 25 dieser Plantagenarbeiter*innen in Costa Rica Auskunft. 24 der Befragten sind Frauen und ebenfalls 24 stammen aus Nicaragua. Acht Prozent der fünf Millionen Einwohner*innen von Costa Rica sind Migrant*innen. 70 Prozent von ihnen stammen aus Nicaragua. Migrant*innen bilden das Rückgrat der internationalen Lieferketten für Lebensmittel. Ohne ihre Arbeitskraft blieben die Regale in den deutschen Supermärkten leer. Fehlende Papiere und informelle Arbeit machen es vielen Migrant*innen besonders schwer, gegen die Ausbeutung zu kämpfen. Die hier Befragten leben alle seit mehr als zehn Jahren in Costa Rica und verfügen über Aufenthaltspapiere. Von daher konnten sie es sich eher als andere leisten, über ihre Bedingungen zu sprechen. Arbeiter*innen ohne Papiere riskieren, wenn sie protestieren oder sich gewerkschaftlich organisieren, nicht nur ihren Arbeitsplatz. Sie müssen befürchten, vom Arbeitgeber angezeigt und abgeschoben zu werden.
Costa Rica ist mit weltweit 55 Prozent Marktanteil der größte Exporteur von Ananas. Neben Bananen gehört die Frucht zu den wichtigsten Agrarprodukten des Landes. In Deutschland hat der Ananaskonsum in den letzten 20 Jahren einen Boom erlebt. Gleichzeitig hat sich der Preis halbiert.
Während früher vor allem die Fruchtkonzerne Preise und Bedingungen bestimmten, sind es heute die großen Supermarktketten, die den Preisdruck ausüben. Die vier großen Supermarktketten Rewe/Penny, Aldi Süd/Nord, Edeka/Netto und die Schwarz-Gruppe (Lidl/Kaufland) teilen sich mehr als 85 Prozent des deutschen Lebensmitteleinzelhandels. Sie fordern von den Produzent*innen die Lieferung großer Mengen, gleichbleibende Qualität und niedrige Preise. Anhand des Weinankaufs werden weitere Praktiken beschrieben, mit denen sich die Supermarktketten einen großen Teil des Gewinns aneignen. Die Firmen müssen eine Gebühr bezahlen, um überhaupt in die Liste der Zulieferer aufgenommen zu werden, und auch ein guter Platz im Regal oder Werbung werden in Rechnung gestellt. Kleine Produzent*innen können da nicht mithalten.
In Costa Rica sind es jeweils vier Unternehmen, die den Bananen- und Ananasexport beherrschen: Del Monte, Chiquita, Fyffes und Dole mit 91 Prozent bei den Bananen und bei der Ananas ebenfalls Del Monte, Dole und Fyffes sowie Grupo Acón mit 70 Prozent. Aber der größte Teil des Gewinns landet bei den Supermarktkonzernen. 42 Prozent aus dem Ananasgeschäft streichen sie ein. Die Plantagenarbeiter*innen bekommen nicht einmal zehn Prozent vom Verkaufspreis und bei Bananen sogar nur 6,7 Prozent.
Trotz Akkordarbeit und Überstunden kommen viele Plantagenarbeiter*innen in Costa Rica noch nicht einmal auf den gesetzlichen Mindestlohn (400 Euro), der noch weit unter einem existenzsichernden Einkommen liegt. Die vielen bei Arbeitsvermittler*innen (Contratistas) Beschäftigten bekommen im Schnitt 112,50 Euro, Festangestellte 245 Euro. Manche Contratistas zahlen nur 4,50 pro Tag. Da Arbeitszeiten nicht dokumentiert werden, sind solche Verstöße kaum nachweisbar. Bei der zuständigen Kontrollbehörde sind 115 Kontrolleur*innen für mehr als zwei Millionen Beschäftigte zuständig. Auf dem Land finden Kontrollen kaum statt.
Für diese Hungerlöhne gefährden die Arbeiter*innen ihre Gesundheit. Gegen gesetzliche Regelungen arbeiten sie mehr als zwölf Stunden pro Tag, sind dabei gefährlichen Pestiziden ausgesetzt und erhalten oft keinerlei Schutzkleidung. Befragte Arbeiter*innen führen ihre teils schweren Erkrankungen auf diese Arbeitsbedingungen zurück. Frauen werden mit befristeten Verträgen diskriminiert, um sie im Fall einer Schwangerschaft leicht loswerden zu können. In der Pandemie machte die Agrarindustrie in Costa Rica Druck, ausländische Arbeitskräfte ins Land zu lassen – wie auch hier für die berühmte Spargelernte. Oft werden jedoch die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, und Infizierte bekommen keine Lohnfortzahlung.
Damit sich gegen diese Bedingungen kein Widerstand regt, versuchen die Unternehmen, eine Organisierung zu verhindern, indem sie gezielt Arbeiter*innen ohne Papiere oder über Contratistas einstellen, mit ständig wechselnden Einsatzorten. Wer sich trotzdem organisiert, ist von (auch unrechtmäßiger) Kündigung bedroht. Besonders der Rewe- und Lidl-Zulieferer Grupo Acón fällt immer wieder wegen seiner Gewerkschaftsfeindlichkeit auf. So berichtet Didier Leitón von der Gewerkschaft SITRAP: „Die Grupo Acón ist radikal bei der Verfolgung von Gewerkschaften. Dort gibt es eine gezielte Politik der Ausgrenzung von Gewerkschaftsaktiven. Selbst Familienmitglieder von Arbeiter*innen, die in der Gewerkschaft sind, werden nicht mehr eingestellt.“ (S. 20)
Oxfam hat die Unternehmen im Februar um Stellungnahmen zu den geschilderten Zuständen gebeten. Aldi hat nichts gewusst; Rewe kündigte Konsequenzen an, falls die Verstöße eindeutig zu belegen seien; Edeka behauptete, keine vertragliche Beziehung zu den kritisierten Betrieben zu haben, obwohl die Obstkisten in ihren Märkten diesen klar zuzuordnen waren; Lidl legte als einzige Firma die Zulieferer offen und kündigte Prüfungen an. Sämtliche Unternehmen in Costa Rica bestritten die Vorwürfe der Arbeiter*innen ganz oder teilweise. Oxfam kündigt an, dranzubleiben und den Fortgang zu beobachten.
Im Juni 2021 wurde in Deutschland das sogenannte Lieferkettengesetz beschlossen: „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“. Ab 2023 müssen alle Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3000 Beschäftigten Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung menschenrechtsbezogener Pflichten zu beenden. Ansonsten können Bußgelder verhängt oder die Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Die Supermarktketten wären demnach verpflichtet, die von den Arbeiter*innen geschilderten Zustände bei ihren Zulieferern abzustellen. Aber auch dieses Gesetz bietet den Unternehmen Lücken. Zuständig sind sie erstmal nur für die unmittelbaren Zulieferer. Solange sie keine Kenntnis von den Menschenrechtsverletzungen bei den Firmen haben, bei denen diese wiederum ihre Waren beziehen, also den mittelbaren Zulieferbetrieben, müssen sie sich darum nicht kümmern. Nichts gewusst zu haben bleibt damit weiterhin eine profitable Strategie. Und den geschädigten Arbeiter*innen gibt das deutsche Recht keinen Schadenersatzanspruch. Auf europäischer Ebene wird zurzeit an einer weitergehenden Lieferkettenregelung gearbeitet. Aber auch in Brüssel stemmt sich die Wirtschaftslobby gegen Schutzgesetze.
Bei den Erhebungen in Costa Rica und Südafrika fielen die Ähnlichkeiten der Lebens- und Arbeitsrealität der Migrant*innen auf, die in den Lieferketten der deutschen Supermärkte arbeiten, trotz unterschiedlicher Produkte und verschiedener Kontinente: „Löhne weit unter der Existenzsicherung, Akkordarbeit, Diskriminierung, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen, das Umgehen gesetzlicher Regelungen, die Unterdrückung von Gewerkschaften und das systematische Ausnutzen des unsicheren Rechtsstatus der Migrant*innen“. (S. 35) Dies zeigt, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um die „strukturelle Dimension der Ungleichheit in unserer globalen Wirtschaft“. (S. 3) 2016 und 2017 hatte Oxfam schon einmal Berichte zu den Menschenrechtsverletzungen auf den Ananas-, Bananen-, Wein- und Traubenplantagen veröffentlicht. Auch damals hatten die Supermarktketten zugesagt, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Getan hat sich in diesen fünf Jahren leider wenig.
Artikel von Alix Arnold aus der ila 454 vom April 2022 – die ila 454 hat den Schwerpunkt „Alte und neue Kolonialwaren“ – wir empfehlen das gesamte Heft!
- Grenzenlose Ausbeutung: Arbeitsmigrant*innen in den Lieferketten deutscher Supermärkte. Oxfam, Berlin, 2022, kostenloser Download bei Oxfam