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UN-Erklärung für Bauernrechte im UN-Menschenrechtsrat mit großer Mehrheit verabschiedet – Verhalten der Bundesregierung eine herbe Enttäuschung
“Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) hat mit großer Mehrheit die Erklärung für die „Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ angenommen. 33 Staaten votierten dafür, 3 Staaten dagegen und 11 Staaten enthielten sich, darunter auch Deutschland. Dazu Stellungnahmen von einigen der Organisationen des Bündnisses: Paula Gioia von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Europäischen Koordination von Via Campesina (ECVC) kommentiert die Abstimmung in Genf: „Die heutige Entscheidung im Menschenrechtsrat ist ein wichtiger Schritt für die Durchsetzung der Menschenrechte. Die UN-Erklärung ist ein Auftrag an die Staaten, Kleinbauern und ihre Gemeinschaften besser gegenüber den Interessen von Agrarkonzernen zu schützen. Sie stärkt uns darin, die zunehmende Verdrängung von Kleinbauern zu stoppen, Landflucht zu vermeiden, das Klima zu schützen und Ernährungssouveränität zu erlangen.“ „Das Verhalten der Bundesregierung ist ein Armutszeugnis. Sie hat sich von Anfang an gegen zentrale Inhalte der Erklärung gestellt. Offenbar wollte sie damit die Interessen von Konzernen wie Bayer schützen. Mit ihrem Verhalten weigerte sie sich, grundlegende Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen anzuerkennen, wie zum Beispiel das Recht auf Saatgut oder das Recht auf Land. Das widerspricht auch dem Koalitionsvertrag, in dem die Förderung von Kleinbauern zentral verankert ist. Bei der finalen Abstimmung bei der nächsten UN-Generalversammlung Ende dieses Jahres kann die Bundesregierung sich auf die Seite der Menschen und nicht der Konzerne stellen. Wir fordern sie eindringlich auf, in New York für die Erklärung zu stimmen“, sagt Jan Urhahn von INKOTA.“ Pressemitteilung von Inkota vom 28.09.2018 , siehe dazu:
- UN-Vollversammlung bekennt sich mit überwältigender Mehrheit zum Schutz der Menschenrechte auf dem Land
„… Die UN-Vollversammlung hat gestern nach jahrelangen Verhandlungen die Erklärung für die „Rechte von Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ verabschiedet. Damit werden Kleinbauern und andere Gruppen wie LandarbeiterInnen besser vor Menschenrechtsverletzungen geschützt. Ein Bündnis aus 19 deutschen und internationalen Bauern-, Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen fordert: Auch die Bundesregierung muss sich zur Erklärung bekennen und sie umsetzen. Bei der finalen Abstimmung im Plenum der UN-Vollversammlung in New York votierten 121 Staaten dafür, acht dagegen und 54 enthielten sich, darunter auch Deutschland. (…) Die UN haben mit der Erklärung die Rechte und Pflichten für Staaten zum menschenrechtlichen Schutz von kleinbäuerlichen ErzeugerInnen und anderen auf dem Land arbeitenden Menschen klar definiert. „Die UN-Bauernrechteerklärung gibt Staaten Leitlinien an die Hand, mit denen sie nationale Gesetze nun entlang der Rechte und Bedürfnisse von kleinbäuerlichen ErzeugerInnen ausrichten können“, sagt Paula Gioia von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der Europäischen Koordination von Via Campesina. „Die schwierigen Verhandlungen haben gezeigt, dass sich ohne den Druck bäuerlicher Bewegungen weltweit und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen wenig bewegt. Wir werden uns mit langem Atem für deren Umsetzung starkmachen“, fügt Gioia hinzu…“ Pressemeldung vom 18. Dezember 2018 beim INKOTA-netzwerk mit Link zur Resolution zur UN-Erklärung des 3. Ausschusses für die UN-Vollversammlung und zum Positionspapier des zivilgesellschaftlichen Bündnisses zur UN-Erklärung
- siehe auch den aktuellen Text der UN-Erklärung