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Mindestentgelt für Spargelernte: IG BAU informiert Saisonkräfte über ihre Rechte
„Die Agrargewerkschaft IG BAU rät Helfern bei der Spargelernte, ihren Lohn genau zu prüfen. Die Saisonkräfte kommen oft aus dem osteuropäischen Ausland nach Deutschland. Um sie über ihre Rechte zu informieren, verteilt die IG BAU regelmäßig Flyer der Initiative „Faire Landwirtschaft“ mit Informationen. In sechs Sprachen (Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch, Kroatisch, Ungarisch und Deutsch) erfahren die Beschäftigten was ihnen zusteht – allem voran wie hoch ihr Lohn mindestens sein muss. Für Erntehelfer gilt ein eigener Mindestbetrag. Seit dem 1. Januar 2017 muss in Ost und West gleich viel bezahlt werden. Pro Stunde stehen den Beschäftigten mindestens 8,60 Euro zu. Bei einer durchschnittlichen Spargelernte von rund 20 Kilogramm in der Stunde macht das gerade einmal 0,43 Euro, die eine Saisonkraft am Kilopreis des Spargels beteiligt ist. Diesen Betrag sollten sie dann wenigstens auch bekommen. (…) Ein großer Knackpunkt bei der korrekten Bezahlung sind aus Sicht der IG BAU die Abzüge für Unterkunft und Verpflegung. Aber auch dafür gibt es klare Regelungen, die im Flyer erklärt werden.“ Pressemitteilung der IG BAU vom 6. April 2017 , dort sind nun die Flyer „Neue Regeln in der Landwirtschaft“ als pdf-Dateien in sechs Sprachen verlinkt – wäre eine gute Idee für alle, die ihren Spargel vorbildlich beim Erzeuger holen wollen…