- Automobilindustrie
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[Mehrsprachig] Welche Rechte habe ich als Saisonarbeiter in der Landwirtschaft?
„…Arbeitsvertrag: Darin müssen Lohn, Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaub geregelt sein. Fordern Sie eine Abschrift. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen! Arbeitszeit: Diese beträgt 8 Stunden am Tag und nur in Ausnahmefällen bis zu 12 Stunden. Jede Arbeitsstunde muss bezahlt werden. Wenn Sie mehr als 6 Stunden/Tag arbeiten, muss Ihnen eine (unbezahlte) Pause gewährt werden! Stunden: Notieren Sie Ihre Stunden und schreiben Sie die Adressen von Kollegen auf, die diese bezeugen können. Akkordlohn: Notieren Sie sich zusätzlich zu den Stunden die genaue Anzahl an geernteten Kisten.Mindestlohn: in der Landwirtschaft liegt dieser bei 8,60 €/Stunde, ab November 2017 bei 9,10 €. Der Akkordlohn darf nicht unter dem Mindestlohn liegen! Sie haben das Recht auf eine schriftliche Lohnabrechnung.“ Mehrsprachige DGB-Information vom 10. Mai 2017 mit Link zum Info-Poster für Saisonbeschäftigte