Der Kampf gegen Glyphosat als Teil des Kampfes gegen Monsanto – und für gesunde Lebensmittel

Dossier

Stop GlyphosatWas ist Glyphosat? Glyphosat ist das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Welt und ein sogenanntes „Totalherbizid“. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Bekannt ist es vor allem unter dem Markennamen „Roundup“, ein Produkt von Monsanto. Glyphosat ist laut Krebsforschungsagentur der WHO wahrscheinlich krebserregend beim Menschen – und es trägt maßgeblich zum Artensterben in der Agrarlandschaft bei. Nach heftigen Protesten konnte die EU-Kommission Glyphosat im Sommer 2016 nicht wie geplant für weitere 15 Jahre wiederzulassen; auch nach mehreren Versuchen kam unter den EU-Mitgliedstaaten die notwendige Mehrheit nicht zustande. Am Ende wusste sich die EU-Kommission nicht anders zu helfen, als die Entscheidung um 18 Monate zu vertagen…“ Aus den Grundinformationen bei BUND externer Link, siehe hier zu den Protesten (und zum Hintergrund unser Dossier: Der BAYER/MONSANTO-Deal: Vereinigung zu Lasten Dritter) und zu den nachfolgenden Vertagungen:

  • Bayer windet sich durch: Sammelklage von Glyphosat-Geschädigten in Australien abgewiesen, 160-Millionen-Vergleich von Monsanto in den USA New
    • Bayer windet sich durch: Chemiekonzern entgeht Sammelklage von Glyphosat-Geschädigten in Australien. Konzerntochter Monsanto schließt 160-Millionen-Vergleich in den USA
      „Eine Sammelklage von mehr als 800 Glyphosat-Geschädigten gegen den Leverkusener Chemieriesen Bayer wurde am Donnerstag abgewiesen. Die Kläger des Verfahrens in Australien hatten das dort unter dem Namen Roundup vermarktete Herbizid für ihre Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Der zuständige Richter Michael Lee erachtete die vorgebrachten Belege für Glyphosat als Verursacher des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) – eine Krebsform, die das Lymphgewebe befällt – als nicht ausreichend. »Es ist in diesem Verfahren bei Abwägung der Wahrscheinlichkeiten nicht bewiesen, dass die Verwendung von Roundup-Produkten oder die Exposition gegenüber Roundup-Produkten während des relevanten Zeitraums das Risiko einer Person, an NHL zu erkranken, erhöht«, erklärte er. Der Vertreter der Kläger will nun erst einmal die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob er in Berufung geht. (…) Angesichts von noch rund 57.000 anhängigen Glyphosat-Klagen bemüht sich der Konzern um Schadensbegrenzung. Harte Strafen für die Bayer-Tochter Monsanto erfolgten allerdings bisher nur in den USA. Am Donnerstag (Ortszeit) stimmte Monsanto einem Vergleich zur Zahlung von 160 Millionen US-Dollar zu, um in den USA eine Klage der Stadt Seattle beizulegen. Wie Reuters am Freitag berichtete, war Monsanto vorgeworfen worden, das Abwassersystem der Stadt und den Fluss Lower Duwamish River mit giftigen Chemikalien (sogenannten PCBs) verschmutzt zu haben. Das Unternehmen räumte indes weder Haftung noch Fehlverhalten ein. Die dortigen Anwälte betrieben in Verfahren enorm viel Aufwand, ließen etwa interne Firmenunterlagen als Beweismaterial sicherstellen. Die Dokumente trugen nicht unerheblich zu verhängten Millionenstrafen bei. (…) In den meisten Prozessen wurde dem Konzern zur Last gelegt, nicht genügend vor Risiken und Nebenwirkungen der Nutzung von Glyphosat gewarnt zu haben. Bayers Anwälte riefen als Zeugin der Verteidigung hingegen immer die US-amerikanische Umweltbehörde EPA auf, die das Mittel nicht für krebserregend hält, konnten sich damit allerdings nicht durchsetzen. Der Konzern versucht daher offenbar nun, die Gerichte an die Einschätzung der EPA zu binden, und gesetzliche Initiativen anzuschieben. Um »diesen Rechtskomplex im Sinne unseres Unternehmens und unserer Kunden abzuschließen«, brauche es »eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Bereich der Politik«, erklärte Bayer-Vorstandsvorsitzender William Anderson auf der Bilanzpressekonferenz des Konzerns im März.“ Artikel von Jan Pehrke in der jungen Welt vom 27. Juli 2024 externer Link
    • Richter weist Sammelklage gegen Glyphosat ab
      „… In dem Verfahren hatte der 41-jährige Hauptkläger angegeben, das Mittel Roundup über zwei Jahrzehnte lang zur Bekämpfung von Unkraut auf dem Grundstück seiner Familie und während seiner Arbeit verwendet zu haben. Mit 35 Jahren war er an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt. Der Pharma- und Agrarkonzern hat alle Vorwürfe gegen Glyphosat stets zurückgewiesen. Behörden weltweit haben das Mittel als nicht krebserregend eingestuft. Allerdings bewertete die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation WHO das Herbizid 2015 als »wahrscheinlich krebserregend«. Mit der Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto hatte sich Bayer eine Klagewelle in den USA ins Haus geholt, die den Konzern seit Jahren belastet. Zuletzt war die Zahl der angemeldeten Klagen um rund 3000 auf insgesamt etwa 170.000 gestiegen, noch stehen für 57.000 Ansprüche Einigungen aus. Insgesamt hat Bayer bislang 14 von 20 Verfahren gewonnen, kassierte aber teils auch hohe Strafen.“ Agenturmeldung vom 25. Juli 2024 im Spiegel online externer Link
  • Glyphosat-Urteil: Bayer erleidet erneut Niederlage in den USA 
    Bayer unterliegt im Glyphosat-Streit vor US-Gericht. Eine weitere Schlappe für den Chemiekonzern. Warum Zehntausende weitere Klagen drohen.
    Der Chemiekonzern Bayer bekommt die juristischen Probleme mit seinem Pestizid Glyphosat nicht in den Griff. Jetzt hat das Unternehmen eine Niederlage vor einem US-Berufungsgericht erlitten. In der Hoffnung, Tausende anhängige Klagen hinter sich zu lassen, hatte der Konzern auf eine Klärung gehofft – und verloren.
    Bayers Kampf mit Glyphosat-Klagen
    Das Gericht hat sich am Montag geweigert, die Klage eines Arztes aus dem US-Bundesstaat Georgia abzuweisen. Er hatte behauptet, das Unkrautvernichtungsmittel Roundup, das den Wirkstoff Glyphosat enthält, sei krebserregend. Bayer argumentierte vor dem Berufungsgericht, dass in den USA das Bundesrecht Vorrang vor den Ansprüchen der Bundesstaaten habe. In seiner Argumentation berief sich der Konzern auf die Feststellung der US-Umweltbehörde EPA, dass Glyphosat nicht krebserregend sei. Die EPA hatte Roundup auch ohne Warnhinweise zugelassen. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. Die Zulassung durch die Bundesbehörden schütze das Unternehmen nicht davor, nach nationalem Recht dafür belangt zu werden, dass es die Verbraucher nicht vor den Risiken eines Produkts gewarnt hat. Die Auffassung der Richter dürfte den Anwälten von Bayer bekannt vorkommen, denn andere Berufungsgerichte waren in ähnlichen Verfahren bereits zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Das Unternehmen erklärte allerdings, nicht mit dem Urteil einverstanden zu sein und weiterhin hinter ihm zu stehen…“ Beitrag von Bernd Müller vom 06. Februar 2024 in Telepolis externer Link
  • Rückenwind für Glyphosat-Klage der Deutschen Umwelthilfe: Umweltbundesamt warnt vor inakzeptablen Umweltschäden des Pflanzengiftes 
    „Das Umweltbundesamt bestätigt in der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung auf Entzug der Zulassung des glyphosathaltigen Pestizids „Roundup Powerflex“ des Herstellers Bayer/Monsanto die negativen Umweltauswirkungen. Nach Aussage des Umweltbundesamtes sind bei der Anwendung „nicht vertretbare“ Schäden für Säugetiere, Naturhaushalt und Grundwasser möglich. Dazu Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Die Stellungnahme des Umweltbundesamtes bestätigt einmal mehr, dass selbst bei ‚sach- und bestimmungsgemäßer‘ Anwendung von Glyphosat-Produkten hohe Risiken für Tiere und Biodiversität zu erwarten sind. Insgesamt 15 von derzeit 20 in Deutschland zugelassenen Verwendungen stuft die Behörde als riskant ein. Wir fordern das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, nicht auf die Gerichte zu warten. Zum Schutz von Umwelt und Gesundheit muss die Zulassung für ‚Roundup Powerflex‘ und alle glyphosathaltigen Pflanzengifte schnellstmöglich aufgehoben werden!“ (…) Die DUH hat im Jahr 2023 mehrere Musterverfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten mit Wirkstoffen, die aus Umweltsicht sehr bedenklich sind, eingeleitet. Diese richten sich gegen das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Behörde ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellt…“ Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 19. Januar 2024 externer Link 

  • EU-Kommission kündigt Glyphosat-Zulassung für weitere zehn Jahre an, auch weil die Bundesregierung sich enthalten hat – kippt auch das nationale Glyphosat-Verbot?
    • Glyphosat-Zulassung: Keine Entscheidung der EU-Staaten
      Die EU-Kommission kann jetzt im Alleingang die Wiederzulassung für zehn Jahre festlegen. Denn die EU-Staaten haben heute erneut keine Entscheidung über die Zulassung von Glyphosat getroffen. Dass die Glyphosat-Zulassung nun voraussichtlich um weitere zehn Jahre verlängert wird, ist fatal. Glyphosat verursacht massives Artensterben. Zusätzlich zu den Umweltschäden gilt Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend und neurotoxisch beim Menschen. Eine neue Langzeitstudie zeigt sogar einen Zusammenhang zwischen Glyphosat und der Entstehung von Leukämie auf. Die Fälle von Leukämie traten auch bei Dosierungen auf, die EU-Behörden als „sicher“ eingestuft haben.
      Bundesregierung muss Glyphosat vom Markt nehmenDer Koalitionsvertrag der Bundesregierung legt fest, die Vermarktung von Glyphosat ab 2024 zu verbieten. Deutschland hat sich dennoch nur enthalten statt mit Nein zu stimmen. Jetzt besteht die Gefahr, dass die deutsche Regierung das nationale Glyphosat-Verbot streicht.
      Umfrage ergibt: Deutsche wollen Glyphosat-Verbot

      Eine kürzlich vom BUND in Auftrag gegebene repräsentative Civey-Umfrage zeigt externer Link, dass die Mehrheit der Bundesbürger (61,9 Prozent) die Wiederzulassung von Glyphosat ablehnt. 57 Prozent der Befragten ist für ein nationales Glyphosatverbot, auch wenn der Wirkstoff auf EU-Ebene wieder zugelassen wird…“ Meldung vom 16. November 2023 bei BUND externer Link – siehe auch:
    • Neue EU-Zulassung für Glyphosat: Gift für die Grünen
      Agrarminister Özdemir hat sich im Streit über die Glyphosat-Zulassung kampflos der FDP ergeben. Dabei ist das Pestizid ein großes Umweltproblem.
      Dass die EU-Kommission eine neue Zulassung für das umstrittene Pestizid Glyphosat angekündigt hat, ist eine weitere Niederlage für die Grünen. Ihr Bundesagrarminister Cem Özdemir hatte sich öffentlich gegen das weltweit meistverkaufte Ackergift ausgesprochen, weil es die Artenvielfalt schädige. Außerdem hat die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation das Mittel als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Doch Özdemir ist eingeknickt vor der Koalitionspartnerin FDP, die vor allem die Interessen der Chemieindustrie und vieler konventioneller Landwirte im Blick hat. Deshalb enthielt sich Özdemirs Ministerium bei der Abstimmung der EU-Staaten am Donnerstag und legte kein Veto ein gegen den Kommissionsvorschlag für zehn weitere Jahre Glyphosat. Hätte Deutschland ein Nein angekündigt, hätten wahrscheinlich auch andere Staaten wie Frankreich mitgezogen…“ Kommentar von Jost Maurin vom 16.11.2023 in der taz online externer Link
    • und nein, wir beteiligen uns nicht an der Suche nach dem Rückgrad der Grünen-Partei…
  • Keine qualifizierte Mehrheit: EU vertagt umstrittene Glyphosat-Entscheidung auf Mitte November, deutsche Regierung enthielt sich nach FDP-Veto der Stimme
    • EU vertagt umstrittene Glyphosat-Entscheidung
      Die erforderliche Mehrheit für eine Neuzulassung kommt in Brüssel nicht zustande. Die deutsche Regierung enthält sich der Stimme. Was das bedeutet und wie es nun weitergeht.
      Die Entscheidung über eine neuerliche Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat in der Europäischen Union wird vertagt. Bei einer Abstimmung im zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel kam am Freitag in Brüssel nicht die erforderliche Mehrheit zustande, wie die EU-Kommission mitteilte. Die deutsche Regierung enthielt sich der Stimme. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir von den Grünen spricht sich zwar für ein Verbot von Glyphosat aus, doch der Koalitionspartner FDP legte sein Veto ein. (…) Für eine Entscheidung im SCoPAFF braucht es eine qualifizierte Mehrheit, was bedeutet: Es müssen 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen, und diese müssen 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Stärkste Befürworter sind die südeuropäischen Länder, allen voran Italien. Neben Deutschland enthielten sich am Freitag viele andere Regierungen, Frankreich zum Beispiel, das sich am Abstimmungsverhalten der Bundesregierung orientierte. Österreich zählte zu den wenigen Staaten, die klar gegen eine Neuzulassung votierten. Wenn es keine qualifizierte Mehrheit dafür oder dagegen gibt, kann die Kommission laut EU-Regeln eine Berufungsinstanz anrufen. Das wird sie nun auch tun, voraussichtlich wird Mitte November wieder beraten…“ Artikel von Michael Bauchmüller und Josef Kelnberger, Brüssel/Berlin, vom 13. Oktober 2023 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Gebrochenes Versprechen der Ampel.
      Deutschland hat in der EU nicht gegen Glyphosat gestimmt. Die Grünen haben sich wieder mal von der FDP unterbuttern lassen.
      Die Bundesregierung hat am Freitag klar den eigenen Koalitionsvertrag gebrochen. Deutschland enthielt sich bei der EU-Abstimmung über den Vorschlag der EU-Kommission, das umstrittene Pestizid Glyphosat für weitere zehn Jahre zu erlauben. Berlin stimmte also nicht mit Nein, sodass es keine ausreichende Mehrheit gegen die Zulassung gab – obwohl SPD, Grüne und FDP in ihrer Koalitionsvereinbarung versprochen hatten: „Wir nehmen Glyphosat bis 2023 vom Markt.“ Das können sie aber nicht, wenn die EU den weltweit meistverwendeten Pestizidwirkstoff weiterhin erlaubt. Dann dürfte Deutschland auf seinem Gebiet den Einsatz nur noch etwas einschränken…“ Kommentar von Jost Maurin vom 13.10.2023 in der taz online externer Link
    • Die Ampel enthält sich bei einer wichtigen Glyphosat-Abstimmung in Brüssel – und ebnet dem Ackergift damit den Weg
      Die Ampel enthält sich bei einer wichtigen Glyphosat-Abstimmung in Brüssel – und ebnet dem Ackergift damit den Weg. Besonders dreist: Das Ministerium von Cem Özdemir verkauft das sogar als Erfolg. Bitte lassen Sie ihn damit nicht durchkommen – stärken Sie die Anti-Glyphosat-Bewegung!…“ foodwatch-Newsletter vom 13.10.2023 externer Link
  • Glyphosat-Verbot jetzt! Das giftige Pestizid Glyphosat von Bayer-Monsanto steht kurz davor, in Europa für weitere 15 Jahre zugelassen zu werden – Protest erwünscht
    • Glyphosat: Bayer wirbt mit Petition für Verlängerung der Zulassung
      Glyphosat ist nur noch bis Mitte Dezember diesen Jahres EU-weit zugelassen. Die EU-Mitgliedsstaaten entscheiden in den nächsten Wochen, ob die Zulassung von Glyphosat verlängert wird. Entsprechend nimmt die Lobby-Schlacht um das Ackergift jetzt wieder an Fahrt auf – schließlich hat der Chemieriese Bayer viel Geld zu verlieren. Dabei stellt Bayer in einer kürzlich gestarteten Petition an die Bundestagsabgeordneten krude Behauptungen über Glyphosat auf. Wir machen den Faktencheck…“ Meldung vom 25. August 2023 bei BUND externer Link – siehe dagegen:
    • Giftiges Glyphosat jetzt verbieten!
      „… Wir brauchen nur eine Handvoll Länder, die gegen die Zulassung von Glyphosat stimmen. Wichtige Länder sind bereits an Bord, jetzt brauchen wir einen letzten Anstoß, um weitere wie Belgien und Frankreich zu überzeugen. Sollte Glyphosat wieder zugelassen werden, wird es einen enormen öffentlichen Aufschrei geben. DAS müssen unsere Politiker*innen vor der Abstimmung wissen. Wenn wir das schaffen, könnten wir Glyphosat für immer verbieten. Es steht also viel auf dem Spiel. Fordern wir gemeinsam die europäischen Politiker*innen auf, Glyphosat zu verbieten. Unterzeichnen auch Sie den Appell an EU-Kommission, Rat der Europäischen UnionPetition von WeMove Europe externer Link
    • Wir erinnern an die E-Mail-Aktion von Foodwatch externer Link (hier weiter unten umfangreicher)
  • Behörde wird neue Zulassung empfehlen: EU-Kommission will weiter Glyphosat
    Die Brüsseler Behörde will vorschlagen, die Zulassung des Pestizids zu erneuern. Um die Folgen für die Natur sollen sich die Mitgliedsländer kümmern.
    Trotz der nicht abschätzbaren Auswirkungen von Glyphosat auf die Artenvielfalt will die EU-Kommission vorschlagen, die Zulassung des Pestizidwirkstoffs zu erneuern. Sie wird dem zuständigen Ausschuss der Mitgliedstaaten im September eine entsprechende Verordnung präsentieren, wie aus einem Berichtsentwurf der Behörde über die Risikoprüfung des Unkrautvernichters hervorgeht. Der vorläufige Bericht, der der taz vorliegt, delegiert die Verantwortung letztlich an die einzelnen EU-Staaten: Wenn ein Mitgliedsland „berechtigte Bedenken“ wegen Folgen für die Biodiversität habe, die nicht durch Auflagen für die Benutzer ausreichend begrenzt werden könnten, dürfe es Pestizidprodukte mit Glyphosat verbieten, schreibt die Kommission…“ Artikel von Jost Maurin vom 31.7.2023 in der taz online externer Link
  • Blankoscheck für Essensmanipulanten: EU-Agrarrat berät über »Deregulierung« zugunsten von Gentechnik in Landwirtschaft. Viel Kritik an Vorstoß 
    „Fällt das Stichwort »Deregulierung«, ist Obacht geboten. Wie im Falle des von der EU-Kommission Anfang Juli präsentierten Verordnungsentwurfs zu gelockerten Vorschriften gentechnischer Verfahren in der Landwirtschaft. Die EU-Agrarminister tauschten am Dienstag in Brüssel erstmals Meinungen zum Vorschlag aus, mehr indes nicht (…). Dennoch, Bauernverbände, Verbraucherinitiativen und nicht zuletzt die Biobranche haben sich längst positioniert. (…) Und geht es nach den lobbyhörigen EU-Bürokraten, soll die Mehrzahl der neuen gentechnisch veränderten Pflanzen denen aus konventioneller Zucht gleichgestellt werden. Das heißt? »Keine verpflichtende Risikoprüfung mehr, keine Kennzeichnung am Endprodukt, keine Nachweisverfahren, kein Dauermonitoring«, erklärte Gerald Wehde, Leiter Agrarpolitik und Kommunikation beim Anbauverband Bioland, am Dienstag gegenüber jW. Demnach werde das im Europarecht verankerte Vorsorgeprinzip komplett missachtet. Damit sind erst einige Gefahren der Novelle benannt, so Annemarie Volling gleichentags im jW-Gespräch. Denn: »Eine Koexistenz zwischen Gentechnikanbau und gentechnikfreiem Anbau ist unmöglich«, betonte die Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Es drohe eine Kontamination von Böden des Ökolandbaus. Das wäre faktisch das Ende der Wahlfreiheit und das Aus der gentechnikfreien konventionellen und ökologischen Saatgut- und Lebensmittelerzeugung. Und sowieso, das Märchen von trockenresistenten Pflanzen erzählten die Lobbyisten der »alten Gentechnik« schon vor 15 Jahren, ergänzte Reinhard Jung, Medienreferent der Freien Bauern Deutschland, gegenüber dieser Zeitung. Offen ist ferner die Patentfrage. Sollte das NGT-Saatgut patentierbar sein, blieben Pflanzen nicht mehr Eigentum der Landwirte, »sondern wir müssten dann Lizenzgebühren an die Patenteinhaber zahlen«. Eine Machtverschiebung innerhalb der Wertschöpfungskette zu Lasten der Bauern, die über Jahrtausende hätten frei über ihr Saatgut verfügen können. (…) Die Gretchenfrage bleibt – Wehde von Bioland: »Wer bestimmt künftig über unser Essen – wir selbst oder einige Konzerne?«“ Artikel von Oliver Rast in der Jungen Welt vom 26. Juli 2023 externer Link
  • EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa hält Glyphosat für unbedenklich… Kann die Verlängerung der EU-Zulassung noch verhindert werden?
    • EU-Behörde über Pestizid: Grünes Licht für Glyphosat
      EU-Experten halten den Unkrautvernichter für unbedenklich, dabei ist sein Effekt auf die Artenvielfalt unklar. Die Ampel streitet über die Zulassung.
      Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hat keine wissenschaftlichen Einwände gegen eine weitere Zulassung des Pestizidwirkstoffs Glyphosat. „Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Pro­blembereiche festgestellt“, teilte die Efsa am Donnerstag mit. Sie räumte jedoch ein, dass sie wegen fehlender Daten mehrere Fragen unbeantwortet lassen musste. (…) Die jetzt abgeschlossene Risikobewertung sei „das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden von Wissenschaftlern der Efsa und der Mitgliedstaaten in einem Verfahren, das sich über drei Jahre erstreckte“, so die Behörde. Sie hätten Tausende von Studien und wissenschaftlichen Artikeln analysiert. Nun müssen EU-Staaten entscheiden, ob sie die Glyphosat-Zulassung erneuern, die am 15. Dezember abläuft. Darüber, wie Deutschland abstimmen wird, bahnt sich ein neuer Streit in der Ampelkoalition an. (…) Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien steht: „Wir nehmen Glyphosat bis 2023 vom Markt.“ Der Bayer-Konzern begrüßte, dass die Efsa erneut bestätigt habe, dass die Chemikalie „sicher und nicht krebserregend“ sowie unbedenklich für die Umwelt sei. (…) Daniela Wannemacher, Agrarwissenschaftlerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), kritisierte, dass die Efsa „einen Freifahrtschein“ für Glyphosat ausstelle, „obwohl die Behörde selbst Daten-Lücken einräumt“. (…) Die Verbraucherorganisation Foodwatch kündigte zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) rechtliche Schritte gegen die Zulassung in Deutschland an…“ Artikel von Jost Maurin vom 6.7.2023 in der taz online externer Link und

      • Bundesregierung muss Glyphosat verbieten!
        Das gefährliche Pflanzengift Glyphosat könnte dieses Jahr endlich EU-weit verboten werden. Jetzt kommt es auf Deutschland an…“ Aufruf vom 10.07.2023 bei foodwatch externer Link
    • Glyphosat: Von „wahrscheinlich krebserregend“ zu „keine kritischen Problembereiche“
      „Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit gibt vorerst grünes Licht. Dem Hersteller gefällt das. Warum es keine echte Entwarnung ist…“ Ein Überblick von Thea Petrik vom 8. Juli 2023 in Telepolis externer Link und immer noch aktuell:
    • Glyphosat-Verbot jetzt!
      Endlich: Wir haben jetzt die Chance auf ein Glyphosat Verbot. Denn die EU-Zulassung für den Wirkstoff läuft in diesem Jahr aus. Weil das Ackergift Mensch und Natur schädigen kann, gilt es eigentlich als ausgemacht: Das Zeug muss vom Acker. Doch in der Vergangenheit haben die EU-Regierungen Glyphosat immer wieder verlängert. Das müssen wir verhindern! Deutschlands Stimme könnte entscheidend sein. Fordern Sie Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und Umweltministerin Steffi Lemke unmissverständlich auf gegen die Verlängerung zu stimmen: Glyphosat Verbot jetzt!E-Mail-Aktion von foodwatch externer Link
  • Glyphosat schwächt Bienen und Hummeln – EU lässt nicht nur Imker im Stich und verlängert erneut die Zulassung um ein Jahr 
    Das Totalherbizid schwächt die Überlebensfähigkeit von Hummeln und Bienen. Wegen belastetem Honig musste ein Imker seinen Betrieb aufgeben. Dennoch entschied die EU-Kommission, die Zulassung um ein Jahr zu verlängern. Das weltweit am meisten verwendete Herbizid Glyphosat ist am Insektenschwund möglicherweise stärker beteiligt als bisher vermutet, wie Wissenschaftler an der Universität Konstanz kürzlich herausfanden. Die Biologin Anja Weidenmüller und ihr Team untersuchten kürzlich die Fähigkeit von Hummeln zur Temperaturregulierung ihrer Brut. Dabei wiesen sie nach, dass Glyphosat deren kollektive Wärmeregulationsfähigkeit deutlich negativ beeinflusst. Werde das Nahrungsangebot knapp, zeigten jene Kolonien, die gleichzeitig chronisch Glyphosat ausgesetzt waren, ein beeinträchtigtes kollektives Wärmeverhalten. Ihre Ergebnisse veröffentlichten die Wissenschaftler im Juni im Magazin Science. (…) Am 15. Dezember nun läuft die bisherige Zulassung für Glyphosat in der EU aus. Doch aller Voraussicht nach darf der umstrittene Unkrautvernichter wieder ein Jahr länger genutzt werden. Man benötige mehr Zeit für die Bewertung zur Neuzulassung des Wirkstoffs, teilte die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits im Mai mit. Die Stellungnahme zur Neuzulassung werde auf Juli 2023 verschoben. Ab 2024 soll der Einsatz von Glyphosat also endgültig verboten werden. Laut BMEL ist der Ausstiegstermin sogar in der aktuell geltenden Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankert. Durch Verzögerung sei auch damit zu rechnen, dass sich die laufende Genehmigung verlängert, ungeachtet aller Nachweise der erbgutschädigenden und krebserregenden Wirkung des Herbizids, warnt das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN). Jedes dritte derzeit in der EU zugelassene Pestizid wird im Wege der Verlängerung zugelassen – ohne eine erneute und endgültige Risikobewertung durch die Behörden. Oft werden sie über Jahre hinweg verlängert, ohne dass die EFSA eine neue Sicherheitsbewertung vornimmt, kritisiert die Verbraucherorganisation Foodwatch…“ Beitrag von Susanne Aigner vom 04. Dezember 2022 in Telepolis externer Link („Glyphosat schwächt Bienen und Hummeln – EU lässt Imker im Stich“)
  • Glyphosat: Der schwierige Abschied vom Ackergift 
    Bundesregierung will EU-Zulassung von Glyphosat für weiteres Jahr „nicht im Weg stehen“, der zuständige EU-Ausschuss ist mehrheitlich dagegen. Und dann steht da noch eine Warnung des WWF im Raum. Glyphosat und kein Ende? – Irgendwann sicher, aber vielleicht zu spät für eine Erholung des Insektenbestands. Die aktuelle fünfjährige EU-Zulassung für das Unkrautvernichtungsmittel läuft zwar am 15. Dezember ab und der zuständige Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel hat einer Verlängerung formal widersprochen externer Link. Deutschland hat sich allerdings bei der Abstimmung darüber enthalten – und die EU-Kommission könnte auch gegen den Willen des Ausschusses eine einjährige Verlängerung beschließen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium unter Cem Özdemir (Grüne) argumentiert, der Glyphosat-Ausstieg müsse „rechtssicher“ vorangebracht werden. Die Bundesregierung habe sich darauf verständigt, die Anwendung von Glyphosat in Deutschland zum 1. Januar 2024 zu beenden – dieser Ausstiegstermin sei bereits in der aktuell geltenden Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung verankert, erklärte das Ministerium am Freitag. Gemeint ist allerdings noch die „schwarz-rote“ Bundesregierung: Im Februar 2021 hatten die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und ihre für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz zuständige Kabinettskollegin Svenja Schulze (SPD) auf diesen Termin geeinigt. (…) Was die Insekten angeht, drängt allerdings die Zeit – daran erinnert anlässlich der jetzt auf EU-Ebene anstehenden Entscheidung die Umweltschutzorganisation WWF. Bereits vor fünf Jahren hatte der Entomologische Verein Krefeld eine alarmierende Studie veröffentlicht: Die Biomasse flugaktiver Insekten in Naturschutzgebieten hatte demnach innerhalb von 27 Jahren um mehr als 75 Prozent abgenommen. Die Pestizidbelastung gilt als eine der Hauptursachen. „Neuere Studien zeichnen in Teilen sogar ein noch dramatischeres Bild“, erklärt Dr. Peter Weißhuhn, Projektleiter Insektenschutz des WWF Deutschland. (…) Die Organisation fordert daher den Glyphosat-Ausstieg bis 2023 „ohne Ausnahmen“. Generell müsse der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft bis 2030 um mindestens 50 Prozent reduziert werden…“ Beitrag von Claudia Wangerin vom 19. Oktober 2022 in Telepolis externer Link
  • Behördenversagen: EU verschleppt Glyphosat-Entscheidung
    Die Europäische Chemikalienagentur und die Behörde für Lebensmittelsicherheit kündigten eine Verschiebung der Entscheidung über die Glyphosat-Zulassungsverlängerung an. Das umfangreiche Material, das im Rahmen der öffentlichen Konsultationen zu dem Bewertungsbericht eingegangen sei, mache eine Veränderung des Zeitplans notwendig, lautet die Begründung. Damit steht der für Dezember 2022 vorgesehene Beschluss über die Zukunft des Herbizids in Frage. Obwohl dessen Zulassung Ende des Jahres ausläuft, droht jetzt eine vorläufige Lizenz zur Weitervermarktung. „Das ist ein Skandal! Die EU hatte lange genug Zeit, über die Risiken und Nebenwirkungen von Glyphosat zu befinden. Nun aber will sie BAYER & Co. erlauben, mit dem Pestizid sogar ohne gültige Genehmigung weiter Profite einzustreichen und damit die Gesundheit der Menschen zu gefährden“, so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)...“ Presse-Information vom 12.05.22 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)(per e-mail)
  • Glyphosat-Schlappe für BAYER. Krebsgefahren: Kein Grundsatz-Urteil zu erwarten
    BAYER kann kein Grundsatz-Urteil des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zu Glyphosat erwarten. Das US-Justizdepartement lehnte es am Dienstag ab, dem Supreme Court zu empfehlen, den Fall „Hardeman“ zur Entscheidung anzunehmen. Damit ist „ein wichtiger Teil des Plans“ des Konzerns gescheitert, die bereits seit 2016 schwelenden juristischen Auseinandersetzungen um das Herbizid seiner Tochter-Gesellschaft MONSANTO möglichst kostengünstig zu beenden. Er hoffte nämlich auf ein Votum des höchsten Gerichts der USA zu seinen Gunsten, „wodurch die Rechtsstreitigkeiten zu Glyphosat in den USA weitgehend beendet würden“. Dafür sah der Global Player gute Chancen, da in dem Gremium keine Geschworenen sitzen, denen das Schicksal der KlägerInnen seiner Meinung nach oftmals allzu sehr ans Herz geht, sondern BerufsrichterInnen, noch dazu mehrheitlich von den Republikanern ernannt...“ Presse-Information vom 11.05.22 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)(per e-mail)
  • Zensurheberrecht: FragDenStaat gewinnt endgültig gegen die Bundesregierung und die Zensur des Glyphosat-Gutachtens zu Krebsrisiken 
    Nach dem Landgericht und dem Oberlandesgericht hat jetzt auch der Bundesgerichtshof bestätigt, dass wir 2018 das Glyphosat-Gutachten veröffentlichen durften. Ein langer Rechtsstreit geht damit vorbei – mit einem wichtigen Sieg für die Informationsfreiheit und gegen das Zensurheberrecht!
    Wichtiges Signal für die Informationsfreiheit! Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Fall des Glyphosat-Gutachtens abgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem vergangenen Jahr rechtskräftig: Wir durften das von Beamten erstellte Gutachten zu Krebsrisiken beim Einsatz von Glyphosat veröffentlichen, das wir 2018 nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hatten. Anders als die Bundesregierung argumentierte, war die Veröffentlichung kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Bis zuletzt hatte das BfR vor Gericht gegen uns gekämpft. Am Ende steht eine große Blamage für die Regierung, das Bundesinstitut und seine Abmahnanwälte der ersten Instanzen: Sowohl im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als auch im Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht, Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof sowie vor dem Verwaltungsgericht verlor das BfR gegen uns. Mit dem Glyphosat-Fall haben wir endgültig gezeigt, das wir trotz großer Kostenrisiken bereit sind, für die Informationsfreiheit zu kämpfen. Außerdem hat das Verfahren verdeutlicht, dass behördliche Dokumente, die per Informationsfreiheitsgesetz herausgegeben werden, auch veröffentlicht werden dürfen – mindestens, wenn dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über ein aktuelles Ereignis geschieht. Das Glyphosat-Urteil dürfte Auswirkungen auf die Zensurheberrechtspraxis deutscher Behörden haben. Immer wieder versuchen Behörden, mit Berufung auf das Urheberrecht die Veröffentlichung von Dokumenten zu verhindern. Das BfR zeigt eindrücklich, wie man es nicht machen sollte. In den vergangenen Jahren zahlte es offenbar mehr als 200.000 Euro an Anwälte und Gerichte, um seine Urheberrechtsforderungen gegen uns durchzusetzen – letztlich vergeblich…“ Meldung von Arne Semsrott vom 30. März 2022 bei FragDenStaat externer Link – wir gratulieren!
  • Gericht weist Einspruch ab: BAYER verliert Glyphosat-Prozess
    Die Glyphosat-Geschädigten Alberta und Alva Pilliod haben den Prozess gegen die BAYER-Tochter MONSANTO endgültig gewonnen. Am vergangenen Mittwoch wies der „California Supreme Court“ den Einspruch des Leverkusener Multis gegen das Urteil des Berufungsgerichts ab. Der „Court of Appeal“ hatte den Anspruch der beiden RentnerInnen auf Schadensersatz am 9. August für berechtigt erklärt. „MONSANTOS Verhalten zeigte eine rücksichtslose Missachtung der Gesundheit und Sicherheit der vielen ahnungslosen Verbraucher“, befand er damals. Der Court bescheinigte dem seit 2018 zum Leverkusener Multi gehörenden Unternehmen einen „unnachgiebigen Unwillen, die Öffentlichkeit über die Krebs-Gefahren zu informieren“ und bezeichnete diese Praxis als notorisch. „Über einen Zeitraum von vielen Jahren hinweg bestand MONSANTOs Verhalten immer wieder aus solchen Aktionen, motiviert durch das Streben nach Verkäufen und Profit“, konstatierten die RichterInnen. BAYER muss den Pilliods nun 86,7 Millionen Dollar an Strafe und Schmerzensgeld zahlen. Sie hatten auf ihren Grundstücken über 30 Jahre lang das unter dem Produktnamen ROUNDUP vermarktete Glyphosat genutzt. 2011 erkrankte Alva am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer speziellen Art des Lymphdrüsen-Krebses, 2015 seine Frau. Zwei Jahre später reichte das Ehepaar Klage ein. Erstinstanzlich bekam es 2019 zwei Milliarden Dollar zugesprochen. Später reduzierte der „Alameda County Superior Court“ die Summe auf die jetzt letztinstanzlich bestätigten 86,7 Millionen Dollar. Trotz der Niederlage lässt der Agro-Riese immer noch nichts auf das Pestizid kommen…“ Presse-Information vom 22.11.21 von und bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link
  • [Petition] Emmanuel Macron: Verbieten Sie Glyphosat in Europa!
    Unterstützen Sie eine glyphosatfreie Zukunft, indem Sie sich öffentlich gegen eine erneute Zulassung dieses giftigen Pestizids in der Europäischen Union aussprechen und einen Plan zur Unterstützung der Landwirte und Landwirtinnen vorlegen. Wir bitten Sie, diese öffentliche Verpflichtung jetzt einzugehen, da sie ein wesentlicher Bestandteil eines umfassenderen Ziels ist: des beschleunigten Ausstiegs aus synthetischen Pestiziden und der Umstellung unseres Landwirtschafts- und Lebensmittelsystems. (…) Gemeinsam haben wir für ein Verbot von Glyphosat in Europa gekämpft. Doch in der EU sind Diskussionen darüber, ob es auf dem Markt bleiben soll, wieder in vollem Gang. Und Bayer-Monsanto-Lobbyist*innen bombardieren europäische Politiker*innen mit verzerrten Studien – für ihre Sache. Wir haben eine große Chance, dies zu verhindern. Der französische Präsident Emmanuel Macron hat bereits angekündigt, dass er sich, wenn er in einigen Wochen die sehr einflussreiche EU-Präsidentschaft übernimmt, für einen „beschleunigten Ausstieg aus den Pestiziden“ einsetzen wird. Und vor allem angesichts der bevorstehenden französischen Präsidentschaftswahlen wird Macron unter Druck stehen, seine Versprechen einzulösen…“ Petition bei We Move Europe externer Link
  • Chemieriese wegen US-Klagen unter Druck. In Deutschland darf Glyphosat nur noch eingeschränkt verwendet werden – mit Ausnahmen 
    Es scheint, die Tage des Totalherbizids Glyphosat sind gezählt. Seit Mittwoch gilt in Deutschland die Pflanzenschutzanwendungsverordnung, laut der das Ackergift nur noch eingeschränkt verwendet werden darf. Verboten ist demnach die Verwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte, in Wasserschutzgebieten und Biosphärenreservaten, in Naturschutzgebieten, Nationalparks sowie Grünland und Wald in speziellen Schutzgebieten. Mit Ausnahmen: So darf Glyphosat weiterhin auf »erosionsgefährdeten Flächen« verwendet werden, oder wenn »Problemunkräuter« bekämpft werden sollen. Auch für Häuser, Kleingärten, Parks sowie Spiel- und Sportplätze gilt ab jetzt zwar ein »Anwendungsverbot«, aber glyphosathaltige Mittel, die noch für diese Bereiche zugelassen sind, dürfen weiter eingesetzt werden. Die Verordnung hatte nach wochenlangem Streit in der Koalition Ende Juni den Bundesrat passiert. (…) In den USA sieht sich Bayer seit einigen Jahren mit zahlreichen Klagen konfrontiert. Aktuell hat der Konzern den obersten US-Gerichtshof in Washington angerufen. Der Supreme Court soll die Berufung des Hardeman-Falls prüfen, in dem ein Bundesberufungsgericht in San Francisco Bayer zu rund 20 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt hatte. Der Kläger Edwin Hardeman ist an Krebs erkrankt; er hatte jahrelang das glyphosathaltige Mittel Roundup verwendet. (…) Eine der Kernfragen ist: Hätte Bayer schärfere Warnungen auf die Produkte drucken müssen? Hier beruft sich der Konzern auf Bundesrecht, da die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat für unbedenklich erklärt habe, sei ein solcher Aufdruck nicht mit geltendem Recht vereinbar gewesen. Genau diese Bundesbehörde ist in einem weiteren Verfahren vor dem Bundesberufungsgericht in San Francisco nun aber zurückgerudert. Die US-Umweltbehörde EPA hat im Zusammenhang mit einer Klage von Bauern- und Umweltorganisationen erklärt, ihre Glyphosat-Entscheidungen überprüfen zu wollen…“ Artikel von Haidy Damm vom 09.09.2021 im ND online externer Link, siehe auch

    • Glyphosat – EPA räumt Fehler ein – Jetzt wird es eng für BAYER/MONSANTO
      Die US-amerikanische EPA (Environment Protection Agency) räumte im Zuge eines Klage-Verfahrens gegen sie gravierende Fehler bei der Genehmigung des Pestizids Glyphosat im Januar 2020 ein. Die EPA beantragte deshalb vor Gericht, den Prozess vorerst auszusetzen, um ihre Entscheidung überprüfen zu können. Sie wolle die Gefahren detaillierter analysieren, die bei der Ausbringung des Herbizids durch Verwehungen auf teilweise weit entfernte Ackerflächen drohen…“ Presse-Information CBG vom 07.09.21 externer Link
  • Bespitzelung kostet BAYER in Frankreich 400.000 Euro – Die deutschen Behörden müssen endlich handeln! 
    Ende Juli hat die französische Datenschutz-Behörde CNIL die jetzige BAYER-Tochter MONSANTO zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt. Die CNIL sieht in der flächendeckenden Bespitzelung von über tausend AktivistInnen, PolitikerInnen, JournalistInnen und WissenschaftlerInnen, welche die PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD von 2014 bis 2017 im Auftrag des Glyphosat-Produzenten durchführte, einen Verstoß gegen die Datenschutz-Bestimmungen. Sie gab damit der Beschwerde der Nachrichten-Agentur Agence France-Presse sowie diverser Zeitungen, TV-Kanäle und Radio-Stationen statt. Das Unternehmen hätte die Personen, über die es umfangreiche Akten anlegte, um die Lobby-Arbeit effizienter zu gestalten, informieren müssen, so die DatenschützerInnen. An der Praxis selber nahm die Behörde keinen Anstoß, schränkte jedoch ein: „Die Daten in den Dossiers müssen rechtmäßig erhoben worden sein.“ „In Frankreich wurde BAYER verurteilt, weil der Konzern im großen Stil illegal bespitzelt hat. Allerdings musste der Konzern eine nur geringe Strafe hinnehmen, da die Behörde übersehen hat, dass die Bespitzelungsdossiers NICHT rechtmäßig erhoben wurden. Für die Drecksarbeit hat die von BAYER beauftragte US-amerikanische Bespitzelungsagentur FLEISHMANHILLARD nämlich noch einen weiteren Dienstleister verpflichtet“, merkte Marius Stelzmann an, Geschäftsführer der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG). An die Firma PUBLICIS hatte FLEISHMANHILLARD die Aufgabe delegiert, „Auskünfte und Informationen zu sammeln, die nicht öffentlich zugänglich sind“, wie es in einem internen Memo hieß. Insgesamt gerieten 1.475 Personen aus zehn Ländern ins Visier von MONSANTO. Detaillierte Profile, welche die Glaubwürdigkeit, den Einfluss und die Haltung der Ziel-Personen zu MONSANTO mit einer Skala von Null bis Fünf bewerteten, dienten dabei als Grundlage, um passgenau „Vertrauen zu MONSANTO aufzubauen“ (…) Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN hatte sich nach Bekanntwerden des Bespitzelungsskandals an die nordrhein-westfälische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt. Diese aber zeigte sich mit den Antworten zufrieden, die der Leverkusener Multi ihr nach einem Auskunftsersuchen erteilte und betrachtete den Fall damit als erledigt. Nach Ansicht der Behörde handelte es sich bei den Aktivitäten von MONSANTO um ein reines „Media-Monitoring“, bei dem eine „Auswertung der Beiträge mit dem Ziel, eine Person zu bewerten und ihr künftiges Verhalten abzuschätzen“, nicht stattfinde. Die CBG lieferte der Datenschutz-Beauftragten dann Belege gerade für ein solches Vorgehen, worauf eine nennenswerte Reaktion aber ausblieb. „Die Entscheidung der französischen Datenschutz-Behörde in Sachen ‚MONSANTO-Liste’ ist eine schallende Ohrfeige für die deutschen DatenschützerInnen. Diese dürfen nicht weiter untätig bleiben und müssen endlich handeln“, fordert Stelzmann abschließend.“ Presse-Information von CBG vom 16.08.21 externer Link – siehe erste Infos dazu weiter unten
  • BAYER steigt aus den Vergleichsverhandlungen in Sachen „Entschädigungen“ aus – aus dem Problem wird für BAYER endgültig ein Desaster 
    Am gestrigen Mittwoch stieg der BAYER-Konzern aus den Vergleichsverhandlungen mit den Anwält*innen der rund 125.000 Glyphosat-Geschädigten aus. Zuvor hatte der zuständige Richter Vince Chhabria auch den zweiten Vorschlag des Unternehmens zur Beilegung der Rechtsstreitigkeiten abgelehnt. Knackpunkt war der Umgang mit den zukünftigen Schadensersatzansprüchen. Der Leverkusener Multi hatte sich hier an der Quadratur des Kreises versucht. Er wollte das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Mittel unbeschränkt weiter vermarkten, aber weitere Klagen nur noch in beschränktem Maße zulassen. Ein mit zwei Milliarden Dollar ausgestatteter Topf mit einer Laufzeit von vier Jahren sollte es richten. Das mochte Chhabria aber nicht akzeptieren. Er schlug stattdessen vor, auf den Glyphosat-Packungen deutlicher vor den möglichen Krebsgefahren zu warnen, um so das Prozess-Risiko zu minimieren, und das auf diese Weise eingesparte Geld den bisherigen Patient*innen zur Verfügung zu stellen. Offenbar zu viel für BAYER. Stattdessen fügt sich der Agro-Riese jetzt ins Unvermeidliche. Er kündigte an, den Rückzug von Glyphosat aus dem Markt für Privatkund*innen zu erwägen, von denen die meisten Klagen stammten. Einsicht ist damit jedoch nicht verbunden; der Global Player hält weiter in Treue fest zu dem Produkt.  „Entscheidend ist, dass sowohl die Wissenschaft als auch die Schlussfolgerungen von sämtlichen Regulierungsbehörden weltweit die Sicherheit von Glyphosat-basierten Herbiziden weiter bestätigen“, verlautete aus der Unternehmenszentrale. Auf dieser Basis beabsichtigt der Konzern jetzt, weiter vor den Gerichten sein Glück zu suchen…“ Presse-Information vom 27.05.21 der Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link (CBG)(per e-mail)
  • [FragDenStaat] Glyphosat-Gutachten: Bundesinstitut für Risikobewertung verliert erneut Klage gegen uns 
    „Im Prozess um das Zensurheberrecht hat das Bundesinstitut für Risikobewertung auch in zweiter Instanz gegen uns verloren. (…) Fehler bei der einstweiligen Verfügung, Verfahren in erster Instanz verloren, Verfahren in zweiter Instanz verloren: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist mit einem weiteren Versuch gescheitert, uns die Veröffentlichung eines Gutachtens zu Krebsrisiken beim Einsatz der Chemikalie Glyphosat zu verbieten. Das BfR argumentiert, wir hätten das Urheberrecht der Behörde verletzt, als wir im Februar 2019 das Gutachten auf unseren Seiten der Öffentlichkeit zugänglich machten – aus dem Urheberrecht wollte die Behörde von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) ein Zensurheberrecht machen. Nach dem Willen der Regierung sollten wir der Behörde tausende Euro zahlen. Nach dem Landgericht erkannte jetzt aber auch das Oberlandesgericht Köln an, dass unsere Veröffentichung zulässig war. Spätestens durch die Übersendung des Gutachtens an mehr als 43.000 Antragsteller:innen hat das Gutachten seinen Schutz eingebüßt. Ohenhin war unsere Veröffentlichung aber auch von der Zitat- und Berichterstattungsfreiheit gedeckt: „Die Zusammenfassung, die zunächst zum Abruf und Download bereitgehalten wurde und nunmehr als Kopie über den Beklagten abrufbar ist, stand und steht in Zusammenhang mit einer – wenn auch knappen – redaktionellen Berichterstattung des Beklagten.“ (…) Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Ob das BfR dies allerdings einsieht, ist zweifelhaft. Die Behörde hat bisher deutlich mehr als 100.000 Euro ausgegeben, um gegen die Veröffentlichung des Gutachtens vorzugehen – obwohl sein gesetzlicher und aus Steuergeldern finanzierter Auftrag eigentlich ist, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Trotz der Niederlagen vor Gericht könnte die Behörde allerdings noch immer nicht klein beigeben. Wir erwarten, dass das BfR Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegt…“ Beitrag von Arne Semsrott vom 12. Mai 2021 bei FragDenStaat mit Link zum Urteil des OLG Köln externer Link
  • Glyphosat – ist ein Ende absehbar? 
    “Das umstrittene Pflanzenschutzmittel soll endlich verboten werden. Das Insektenschutz-Paket ist noch nicht fertig geschnürt, da fordert der Bauernverband bereits einen Stopp aller Maßnahmen Dem neuen Gesetz zufolge darf Glyphosat nur noch in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden. Bei der Ausbringung von Pestiziden muss ein Mindestabstand zu Gewässern eingehalten werden. Und ab 2024 soll der Einsatz von Herbiziden und Insektiziden in Naturschutzgebieten ganz verboten sein. (…) Darüber hinaus weist das neue Insektenschutzgesetz Streuobstwiesen, Trockenmauern und artenreiches Grünland als schützenswerte Gebiete aus, um Lebensräume für Insekten zu erhalten. Auch eine Reduzierung der Lichtverschmutzung wird gefordert, denn Kunstlicht beeinträchtigt die Orientierung der Tiere. Allerdings gibt es auch Ausnahmen für das Pestizidverbot – und die betreffen außer dem Gemüse- und Obstanbau sowie dem Hopfen- und Weinanbau auch die Saatgutvermehrung. Auch für Ackerflächen in Gebieten mit Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien sind zunächst keine Vorgaben geplant. Mit den so genannten Ausnahmeregelungen ist es so eine Sache: Gibt es zu viele davon, kann so ein Gesetz schnell wirkungslos werden. Ohnehin sollen in den kommenden drei Jahren Bundesländer und Bauern zunächst über „freiwillige Kooperationen“ dem Insektenschwund entgegenwirken. Diese Freiwilligkeit soll wohl auch der Aussöhnung von Landwirtschaft und Naturschutz dienen. Auch sind die Diskussionen um die „richtigen“ Maßnahmen aktuell noch nicht beendet. Gegen Naturschutzauflagen dieser Art richten sich allerdings auch die Proteste vieler Landwirte. So erklärte Joachim Rukwied vor dem Kanzleramt gegenüber der ARD, er sei ernsthaft besorgt, dass Betrieben in den Schutzgebieten nun die Existenzgrundlage entzogen externer Link werde. Statt auf Verbote müsse auf mehr Freiwilligkeit gesetzt werden. Beinahe beschwörend fordert der Schutzpatron aller Bauern die Regierung dazu auf, das neue Gesetz zu stoppen. Trete es in Kraft, werde man in historischen Weinanbaugebieten keine hochwertigen Lebensmittel mehr erzeugen können. Zudem würden bereits auf den Weg gebrachte gemeinsame Naturschutzmaßnahmen durch das geplante Gesetz konterkariert. Fakt ist, dass der „kooperative Naturschutz“, also die freiwilligen Vereinbarungen in den Ländern, auch im neuen Gesetz enthalten sind. Außerdem ringen Umweltschützer längst um Ausgleichsmaßnahmen, die die Bauern in den Schutzgebieten im Gegenzug zum Pestizidverzicht erhalten sollen. (…) Außerdem: Welche Naturschutzmaßnahmen genau meint der Präsident des Deutschen Bauernverbandes? Etwa die wenigen freiwillig auszusäenden Blüh- und Uferrandstreifen? Viel scheinen die bisher nicht bewirkt zu haben, sonst würde das Insektensterben nicht unvermindert weitergehen…“ Beitrag von Susanne Aigner vom 19.02.2021 bei Telepolis externer Link
  • Lasche Neuregelungen zu Glyphosat und anderen Pestiziden – Agrar-Lobby setzt sich durch 
    “Die Bundesregierung hat am gestrigen Mittwoch völlig unzureichende Gesetze zum Umgang mit Glyphosat und anderen Pestiziden auf den Weg gebracht. So setzt sie Mensch, Tier und Umwelt weiterhin großen Risiken aus. Gegen einen Glyphosat-Stopp vor dem Auslaufen der EU-Zulassung Ende 2023 hatte die Große Koalition sich schon im September 2019 entschieden. Darum verkündete sie jetzt lediglich eine Minderungsstrategie. Diese reicht jedoch nicht aus, um den Gebrauch des von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Herbizids spürbar zu senken. Ein Verbot beschlossen CDU und SPD nur für die Anwendung im Privat-Bereich und auf öffentlichen Grünflächen, die mengenmäßig kaum ins Gewicht fällt. Für das Ausbringen auf Äckern lassen die Parteien hingegen zahlreiche Ausnahmen zu. So darf das Mittel gegen bestimmte Wildkräuter nach wie vor zum Einsatz kommen. Auch wenn das Pflügen, die Wahl einer geeigneten Fruchtfolge oder eines geeigneten Aussaat-Zeitpunkts nicht möglich ist, bleibt Glyphosat erlaubt. Und die Länder dürften im Bundesrat noch zusätzliche Aufweichungen durchsetzen. „Dieser Beschluss reicht nicht aus. Wir fordern einen sofortigen Glyphosat-Stopp, denn das Pestizid stellt eine immense Gesundheitsgefahr dar. Allein in den USA muss BAYER weit über 100.000 Lymphdrüsenkrebs-Kranken eine Entschädigung zahlen“, so Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren. Die anderen Regelungen zur Handhabung der Ackergifte weisen ebenfalls starke Mängel auf. Sie beschränken sich auf Maßnahmen zur Eindämmung des Insektensterbens in bestimmten Schutzgebieten. Überdies gibt es wieder viele Ausnahme-Tatbestände. Und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner erdreistet sich sogar noch, diese als Erfolge zu feiern. „Zudem seien wichtige Ausnahmen zum Beispiel beim Obst- und Gemüseanbau erreicht worden“, heißt es in ihrer Presseerklärung zu den Entscheidungen. Den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, in denen sich CDU, CSU und SPD einer „Landwirtschaft, die gesunde Lebensmittel nachhaltig produziert“ verschrieben haben, entsprechen die vorgelegten Gesetzes-Entwürfe nicht. Um das formulierte Ziel zu erreichen, hätte es eines breiteren Ansatzes zur Pestizid-Reduktion bedurft, der alle landwirtschaftlich genutzte Flächen und nicht nur die 4,9 Prozent in Vogelschutz-Gebieten und anderen Sonder-Territoirien gelegenen Areale umfasst. „Schon allein um die Vorgaben des Green Deals der Europäischen Union zu erfüllen, die eine Verringerung des Ackergifte-Verbrauchs um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 vorsehen, wäre das erforderlich gewesen, aber die Bundesregierung hat sich dem Lobby-Druck von BAYER & Co. gebeugt“, so Stelzmann abschließend.“ Presse-Information vom 11.02.21 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)(per e-mail)
  • Ungenügender Glyphosat-Einigungsvorschlag – CBG fordert Markt-Rücknahme 
    Am 3. Februar 2021 hat BAYER einen neuen Einigungsvorschlag für die in den USA laufenden Glyphosat-Verfahren vorgelegt („Class action settlement agreement“). Doch es bleibt dabei: Der Konzern versucht auch weiterhin, Klagende abzuwehren und ruhigzustellen, anstatt sie angemessen zu entschädigen. Das Abkommen zieht enge Grenzen für eventuelle Schadensersatz-Zahlungen. Ínsgesamt werden sie begrenzt auf 1,3 Mrd. Dollar und Betroffene können lediglich eine Zahlung in der Höhe zwischen 10.000 und 200.000 Dollar erhalten. Dieser Entschädigungsrahmen liegt nicht nur sehr deutlich unter allen bisher bekannt gewordenen Urteilen, in denen BAYER Dutzende Millionen US-Dollar Schadensersatz auferlegt wurden, sondern ist grundsätzlich absolut unzureichend. Immerhin geht es in der Regel um immense Kosten für medizinische Krebs-Behandlungen die die Opfer von Glyphosat aufbringen mussten, da sie in den USA über keinerlei oder nur unzureichende Krankenversicherung verfügen. Dabei ist für die Betroffenen große Eile geboten: Sie müssen sie sich binnen maximal 180 Tage nach dem Erhalt einer Diagnose von Lymphdrüsenkrebs melden. Völlig unklar bleibt bei allem, wie es in über die bereits anhängigen Schadensersatzforderungen hinaus mit zukünftigen Leistungen aus dem Fonds weitergehen soll. Insgesamt meint Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG): „BAYER will das Pestizid unbegrenzt weiter vermarkten, die Aufwendungen für die dann zu erwartenden Forderungen von neuen Geschädigten aber begrenzen. Angesichts der Opferzahlen sowie der massiven lebenslangen Schädigungen und der verringerten Lebenszeit en ist das menschenverachtend.“…“ Presse-Information der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) externer Link vom 04.02.21
  • Urteil gegen Zensurheberrecht: Glyphosat-Gutachten darf veröffentlicht werden 
    „“Wir haben gemeinsam ein kleines Stück Rechtsgeschichte geschrieben: Das Landgericht Köln hat heute entschieden, dass unsere Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens keine Urheberrechtsverletzung ist. Damit ist der Fall aber noch nicht beendet. Mehr als 45.000 Menschen haben dafür gesorgt, dass das Zensurheberrecht aufgeweicht wird! Das Landgericht Köln hat heute nach Klage des staatlichen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gegen uns entschieden, dass wir mit der Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens im Februar 2019 keine Urheberrechtsverletzung begangen haben. Das Urteil ist ein kleines Stück Rechtsgeschichte. Der Grund: Weil das Bundesinstitut nicht nur uns, sondern nach unserer Anfrage-Aktion Mitte 2019 mehr als 45.000 weiteren Menschen das Gutachten zugesandt hat, hat das Gutachten laut Landgericht Köln seinen urheberrechtlichen Schutz verloren. Es ist so vielen Menschen zugänglich gemacht worden, dass es laut Gericht als veröffentlicht gelten kann. Es gilt jetzt als amtliches, also uneingeschränkt nutzbares Werk. Herzlichen Dank euch allen! Zudem war die Veröffentlichung aufgrund der Zitatfreiheit erlaubt. (…) Der Fall ist damit allerdings nicht zuende. Das BfR hat bereits angedeutet, gegen die Entscheidung des Landgerichts in Berufung zu gehen. Es könnte sein, dass unser Fall in einigen Jahren vor dem Bundesgerichtshof landet und dem Europäischen Gerichtshof zur Schaffung einer europäisch einheitlichen Lösung vorgelegt wird…“ Pressemitteilung vom 12. November 2020 von und bei FragDenStaat externer Link, siehe die Vorgeschichte weiter unten
  • Nur leere Versprechungen – Ministerin Klöckner verzögert Glyphosat-Maßnahmen
    “Bereits Mitte April 2018 hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner ihre Strategie zur Minimierung der Verwendung glyphosathaltiger Pestizide vorgestellt. Dazu gehörten ein Verbot der Verwendung in Privatgärten, in der Nähe von Gewässern und auf allgemein zugänglichen Flächen rund um Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und Altenheime. Auch wollte die CDU-Politikerin letzte Ausnahmen hinsichtlich der Glyphosat-Nutzung in Naturschutzgebieten und dort, wo ein ausreichender Artenschutz nicht gewährleistet werden kann, streichen. Doch geschehen ist bisher nichts. „Im Koalitionsvertrag heißt es eindeutig: ‚Wir werden mit einer systematischen Minderungsstrategie den Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln deutlich einschränken mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden.’ Julia Klöckner muss das jetzt endlich umsetzen“, kritisiert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG). Auch in dem Anfang August vorgelegten Entwurf für ein Insektenschutz-Gesetz fehlen Regelungen zu Glyphosat, obwohl das Breitband-Herbizid die Nahrungsgrundlage vieler Tiere zerstört. Dementsprechend kritisierte Ulrich Stöcker, Bereichsleiter „Naturschutz und Biodiversität“ der Deutschen Umwelthilfe, das Paragrafen-Werk als „Armutszeugnis“. Auf anderen Gebieten tut die Bundesregierung ebenfalls zu wenig, um das Aussterben der Arten zu verhindern. So unterlässt sie es, Maßnahmen zum Schutz der Blumenwiesen zu ergreifen, wie sie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eigentlich vorsieht. Deshalb hat Brüssel 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Eine letzte Mahnung zur Umsetzung der Bestimmungen stellte die EU der Großen Koalition Ende Oktober zu. Sollten CDU und SPD auch diese missachten, droht sogar eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Ganz offensichtlich hat der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt in Berlin keine Priorität. „Offensichtlich will die Bundesregierung abwarten, bis über ihre eigenen Ankündigungen Gras gewachsen ist. Dass sie sich überhaupt bewegt hat, war das Resultat langer Anstrengungen und zivilgesellschaftlichen Streitens auf der Straße. Nun muss es erneut eine unüberhörbare Basisbewegung geben, die die Erfüllung der Versprechungen einfordert – und darüber hinausgehend – ein völliges Verbot von Glyphosat“, hält CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmannabschließend fest.“ Presse-Information vom 10.11.20 per E-Mai von Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)(noch nicht online)
  • Streit über Unkrautvernichter: Französischer Landwirt gewinnt Rechtsstreit gegen Monsanto 
    “Im Rechtsstreit gegen die Bayer-Tochter Monsanto hat das höchste französische Berufungsgericht einem Landwirt nun abschließend Recht gegeben. Der Biobauer Paul François hatte schwere Gesundheitsprobleme auf den Unkrautvernichter Lasso zurückgeführt, mit dem er früher seine Felder behandelte. Lasso wird von Monsanto hergestellt und ist in Frankreich inzwischen verboten, in Deutschland erhielt das Mittel nie eine Zulassung. Der Landwirt gab an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete. Die Richter wiesen eine Berufung von Bayer gegen ein Urteil aus niedrigerer Instanz zurück und entschieden, Monsanto hätte vor den Gefahren seines Unkrautvernichters Lasso warnen müssen. In einem weiteren Verfahren wird nun über die Höhe der Entschädigung entschieden. François will mehr als eine Million Euro Schadensersatz von dem Unternehmen erstreiten. Bereits in erster Instanz 2012 und in einem Berufungsverfahren 2015 gaben französische Gerichte François Recht, Monsanto legte jedoch Rechtsmittel ein. Im April 2019 verhandelte ein Berufungsgericht in Lyon nochmals über den Fall und gab dem Landwirt erneut recht. Bayer erhob Einspruch gegen die Entscheidung…“ AFP-Meldung vom 21.10.2020 beim Spiegel online externer Link – scrolle zur Genese der Klage weiter runter
  • Start der „Glyphosatstopp jetzt!“ Kampagne: CBG übergibt Offenen Brief an BAYER 
    Am 24. Juli machte der BAYER-Konzern seine Vorschläge zur Beilegung der Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA publik. Die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) hält diese für völlig unzureichend. Die Kampagne „Krebserregend. Klimaschädlich. Umweltgiftig. Glyphosatstopp jetzt!“ versteht sich als Antwort auf BAYERs Plan, das Kapitel „Glyphosat“ nur juristisch, nicht aber ökonomisch zu schließen und stattdessen an der Vermarktung des gefährlichen Pestizids festhalten zu wollen. Im Rahmen der Kampagne hat die CBG einen Offenen Brief an BAYER verfasst. Am 31.7.2020 wurde der Offene Brief im Rahmen einer Übergabe-Aktion an der Konzernzentrale in Leverkusen publiziert. Zusammen mit AktivistInnen von Fridays for Future, Block BAYER und natürlich der Coordination selbst haben wir BAYER den Offenen Brief direkt in die Zentrale zugestellt…“ Presse-Information vom  31.07.20 der Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link (CBG)  und der Offene Brief externer Link an BAYER
  • In Sachen „Glyphosat“: BAYER verliert Berufungsverfahren 
    Auch die zweite Runde des Schadensersatz-Verfahrens in Sachen „Glyphosat“, das der krebskranke US-Amerikaner Dewayne Johnson angestrengt hatte, geht für den Leverkusener Multi verloren. Erst-instanzlich hatte der ehemalige Schul-Hausmeister im August 2018 gewonnen. Das hauptsächlich unter dem Label „Roundup“ vermarktete Pestizid habe bei ihm das Non-Hodgkin-Lymphom verursacht, urteilten die Geschworenen einstimmig und sprachen ihm eine Entschädigung zu. Am gestrigen Montag bestätigte ein Gericht in San Francisco nun dieses Urteil gegen die BAYER-Tochter MONSANTO. Es senkte lediglich den Schuldbetrag von 78 Millionen Dollar auf 20,5 Millionen Dollar. Dabei sieht der „Court of Appeal of the State of California“ 10,25 Millionen Dollar als Schmerzensgeld für Johnson vor und 10,25 Millionen Dollar als Strafe – „punitive damages“ – für den Leverkusener Multi. Unserer Ansicht nach hat Johnson ausgiebige – und substanzielle – Beweise dafür vorlegt, dass Glyphosat zusammen mit den anderen Inhaltsstoffen in Roundup-Produkten zu seinem Krebs geführt hat“, konstatierten die Richter*innen. „Experte um Experte lieferte Belege dafür, dass Roundup-Produkte grundsätzlich das Non-Hodgkin-Lymphom auslösen können (…) und speziell auch Johnsons Krebs ausgelöst haben“, schreiben sie in der Begründung ihres Votums. Das Ansinnen der BAYER-Anwält*innen, solche Einschätzungen als „Minderheiten-Meinungen“ abzutun, wiesen die Jurist*innen zurück. An den „punitive damages“, die das US-amerikanische Rechtssystem in Fällen mit erwiesener schwerer Schuld erhebt, hielt das Gericht ebenfalls fest. MONSANTO habe „vorsätzlich und bewusst die Sicherheit anderer missachtet“, befindet es. „Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für BAYER. Der Konzern muss jetzt endlich die Konsequenz ziehen und Glyphosat vom Markt nehmen, ehe das Mittel noch weiteres Unheil anrichtet“, fordert Marius Stelzmann von der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)…“ Presse-Information vom 21.07.20 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) (noch nicht online)

  • BAYER speist Glyphosat-Geschädigte ab: Zynische Kalkulation mit Menschenleben! 
    Am gestrigen Mittwoch, dem 24. Juli gab BAYER die Einigung im Mediationsverfahren um die Klagen von Glyphosat-Geschädigten in den USA bekannt. Mit der Zahlung von 8,8 bis 9,6 Milliarden US-Dollar will der Konzern drei Viertel der anhängigen 125.000 Krebs-Klagen abschließen. 1,25 Milliarden hält BAYER für potenzielle künftige Vereinbarungen mit Geschädigten vor, die durch das vom Unternehmen vornehmlich unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarktete Agrargift am Non-Hodgin-Lymphom leiden. Was sich öffentlichkeitswirksam nach einer riesigen Summe anhört, bedeutet für die Krebserkrankten aber nur erbärmliche Brotkrumen. Die US-amerikanische Journalistin Carey Gillam von der Initiative U.S. Right to Know kritisiert: „Nach Abzug der Anwaltshonorare und -kosten werden einige Kläger*innen sehr wenig Geld erhalten, verglichen mit den großen Urteilen, die wir bisher gesehen haben in den drei Fällen, die bis vor Gericht kamen. Außerdem arbeitet BAYER daran, dass künftige Kläger*innen ihre Ansprüche nicht vor einer Jury geltend machen können.“ James Hayes, ein Glyphosat-Kläger in den USA, sagt gegenüber der CBG: „Es ist enttäuschend zu hören, dass keine Warnhinweise auf ihren (BAYER-) Produkten erscheinen werden. Tabakkonzerne haben diesen Schritt vor Jahrzehnten getan.“ In der Tat ergibt eine erste Schätzung der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), vorbehaltlich der intransparenten Zahlen von BAYER, pro Kläger*in nur 60.000 bis 70.000 Dollar. Unterstellt, dass die von Glyphosat verursachten Krebserkrankungen, die hohe psychische Belastungen auslösen sowie umfangreiche materielle Schäden nach sich ziehen, den Tod der Betroffenen durchschnittlich vielleicht zwanzig Jahre vorverlegen, bleiben gerade einmal 300 US-Dollar Entschädigungszahlung pro verlorenem Monat Lebenszeit. „Das menschliche Leben ist BAYER weniger wert als ein Mindestlohn“, kommentiert CBG-Geschäftsführer Marius Stelzmann…“ Presse-Information vom 25.06.20 der Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link (CBG) (noch nicht online). Siehe CBG zu Beginn des Prozesses:

  • Zensurheberrecht: Glyphosat-Gutachten wieder vor Gericht! 
    “Über 100.000 Euro hat das Bundesinstitut für Risikobewertung inzwischen ausgegeben, um die Veröffentlichung staatlich finanzierter Gutachten zu verhindern. Das Urheberrecht wird hier als Grund angeführt und missbraucht. Es geht um die Veröffentlichung eines staatlichen Gutachtens zu Krebsrisiken von Glyphosat. Dies wollte die Bundesregierung verhindern und mithilfe des Urheberrechts die Löschung erzwingen.Das Landgericht Köln hatte eine einstweilige Verfügung der Regierung bereits abgewehrt. Aber jetzt hat die Regierung erneut Klage gegen „FragDenStaat“ eingereicht! Das alles ist möglich, weil das deutsche Urheberrecht hoffnungslos veraltet ist. Es müsste eigentlich klarstellen, dass steuerfinanzierte Dokumente wie das Glyphosat-Gutachten frei verwendet werden dürfen. Statt Probleme wie dieses zu lösen, will die Bundesregierung aber das Urheberrecht weiter verschärfen. „FragDenStaat“ kämpft dafür, dass das Urheberrecht nicht zum Zensurheberrecht wird. Sie hatten das Gutachten auf Basis des Umweltinformationsgesetzs beim Institut angefragt, erhalten und veröffentlicht. Eigentlich sollte heute, Donnerstag, der 4. Juni, über eine Zensurheberrechts-Klage des Bundesinstituts gegen „FragDenStaat“ verhandelt werden, das Landgericht Köln aber hat den Verhandlungstermin kurzfristig auf den 17. September verschoben. Die Klage hat grundsätzliche Bedeutung: Sollte sich die Behörde durchsetzen, könnte der Staat bei allen möglichen kritischen Veröffentlichungen staatlicher Dokumente Zensur ausüben, indem er das Urheberrecht anführt. Deswegen wird „FragDenStaat“ die Klage notfalls bis in die höchste Instanz weiterführen.“ Beitrag vom 04.06.2020 bei Globalmagazin externer Link
  • Zensurheberrecht: Bundesregierung verklagt erneut ‚FragDenStaat‘ wegen Glyphosat-Gutachten 
    „Die Bundesregierung gibt nicht auf: Sie hat uns erneut wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung verklagt, weil wir ein Gutachten zu Risiken von Glyphosat veröffentlicht haben. (…) Über 100.000 Euro hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für seine Rechtsstreite schon ausgegeben. Mit seiner einstweiligen Verfügung gegen uns ist es im Sommer schon vor dem Landgericht Köln gescheitert. Aber jetzt verklagt das BfR von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) uns erneut. Weil wir im Frühjahr ein von Beamten verfasstes Glyphosat-Gutachten des staatlichen Instituts veröffentlicht haben, verklagt uns die Behörde wegen Urheberrechtsverletzung. Und nicht nur das. Wir sollen jetzt auch über 1.200 Euro zahlen, obwohl der Bundesregierung durch die Veröffentlichung gar kein Schaden entstanden ist. Bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro will das BfR uns verbieten, das Dokument weiterhin zu veröffentlichen. Außerdem soll der Fall vor dem Landgericht Köln verhandelt werden, obwohl das BfR, deren Anwälte und wir allesamt in Berlin sitzen. (…) Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass Behörden kleine zivilgesellschaftliche Organisationen und journalistische Medien mit dem Urheberrecht verfolgen und einschüchtern. Wir werden unseren Fall bis zum Ende durchfechten und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Es ist ein Skandal, dass wir dazu gezwungen werden. Der Missbrauch des Urheberrechts als Zensurheberrecht muss aufhören! Deswegen wenden wir uns gemeinsam mit Wikimedia, DJV, dju und Reporter ohne Grenzen mit einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Lambrecht. Sie muss einen Gesetzentwurf einbringen, durch den staatliche Werke gemeinfrei werden. Werke, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, müssen auch öffentlich zugänglich sein. Der Zeitpunkt dafür ist denkbar günstig: Weil die EU-Urheberrechtslinie derzeit ohnehin in deutsches Recht umgesetzt werden muss, wird das Urheberrechtsgesetz reformiert. In diesem Zuge könnte auch die Gemeinfreiheit der Werke in § 5 UrhG festgeschrieben werden.“ Meldung von Arne Semsrott vom 11. Dezember 2019 bei ‚FragDenStaat‘ externer Link
  • Monsanto finanzierte verdeckt Glyphosat-Studien zur Lobbyarbeit – LobbyControl fordert lückenlose Aufklärung und umfassende Transparenz von Bayer
    “Nach Recherchen von LobbyControl hat Monsanto in der Debatte um Glyphosat mit verdeckt finanzierten Studien versucht, die öffentliche und politische Debatte in Deutschland und der EU zu beeinflussen. Der Konzern finanzierte dazu zwei Studien des Instituts für Agribusiness in Gießen. Diese Studien wurden ohne Nennung von Monsanto veröffentlicht und fanden so Eingang in wissenschaftliche Aufsätze, Medienberichte und Lobby-Materialien. Der Studienautor hatte noch vor wenigen Wochen behauptet, die Studien zu Glyphosat seien ohne Unterstützung durch Dritte entstanden. LobbyControl liegen nun Protokolle vor, die die Finanzierung durch Monsanto belegen. Bayer als heutiger Monsanto-Eigentümer räumte LobbyControl gegenüber inzwischen ein, dass Monsanto die Studien beauftragt und finanziert habe. (…) Die Ergebnisse der Studien wurden u.a. im Journal für Kulturpflanzen publiziert. Diese Fachzeitschrift wird vom Julius-Kühn-Institut herausgegeben, dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen. Das Institut ist eine öffentliche Einrichtung, das dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstellt ist. Außerdem wird als Kontakt die Universität Gießen angegeben, an der der IAB-Leiter einen Lehrstuhl hatte. Es handelte sich aber nicht um Universitätsforschung, sondern um Auftragsforschung des privaten Institut für Agribusiness. Das Journal sagte auf Anfrage von LobbyControl, dass die Nicht-Nennung von Monsanto ihrer Publikationsethik und ihrem Anspruch an wissenschaftliche Veröffentlichungen widersprächen. Die Veröffentlichungen sollen geprüft werden. Wenn sich der Verdacht bestätige, würden die Aufsätze bis zum 31.12.2019 zurückgezogen. „Es ist gut und wichtig, dass die Aufsätze geprüft werden. Monsantos Wissenschaftslobbyismus muss nun umfassend aufgeklärt werden“, so Müller weiter…“ Meldung vom 05.12.2019 von und bei LobbyControl externer Link, siehe dazu:

    • Heftige Debatten und fragwürdige Lobbymethoden – Verdeckte Finanzierung durch Monsanto
      “… Über Glyphosat wird heftig gestritten. Dabei geht es um Nutzen und Schaden des Unkrautvernichters – und um viel Geld: Ein Verbot des Unkrautvernichters würde dem Glyphosat-Hersteller Monsanto und dem heutigen Eigentümer Bayer empfindliche Umsatzeinbußen bringen. Als die Entscheidung über eine Wiederzulassung von Glyphosat anstand, investierte Monsanto Millionen in Lobbyarbeit. Dazu gehörte auch die Finanzierung von deutschen Wissenschaftlern. Monsanto setzte Kronzeugen mit Professorentitel ein, um den eigenen wirtschaftlichen Interessen mehr Glaubwürdigkeit zu verleihen. So drangen die interessengeleiteten Botschaften des Unternehmens in die Öffentlichkeit und Politik ein. Das Gießener Institut, aus dem die Glyphosat-Studien stammten, war uns schon zuvor durch Auftragsstudien für die Agrarindustrie aufgefallen. (…) Im Kontext dieser ersten Recherche fragten wir den damaligen Leiter des Instituts, Prof. P. Michael Schmitz von der Universität Gießen, auch nach zwei Studien zum Thema Glyphosat. Die Studien aus den Jahren 2011 und 2015 warnten vor Milliardenschäden durch ein mögliches Glyphosat-Verbot und betonten den ökologischen Nutzen von Glyphosat für die Landwirtschaft. Auf unsere Nachfrage, ob diese Studien von Monsanto finanziert seien, bekamen wir zunächst eine klare Antwort: Die Studien seien aus eigenem Forschungsinteresse und ohne Finanzierung durch Dritte entstanden. Doch das stimmte nicht, wie interne Unterlagen nun zeigen. Die Studie mit der Nummer 28, die den Nutzen von Glyphosat für die Landwirtschaft untersucht, entstand „unter finanzieller Förderung durch das Unternehmen Monsanto“. Von hier stammt die Zahl über die Milliardenschäden. Studie Nr. 32 behandelte die ökologischen Folgen eines Glyphosat-Einsatzes. Hier argumentierten die Autoren um Prof. Schmitz, dass Glyphosat-Einsatz den Boden schone, da weniger gepflügt werden müsse. Auch diese Studie wurde von Monsanto gefördert. Prof. Schmitz ließ unsere Fragen nach der Monsanto-Finanzierung leider unbeantwortet. Seine Begründung: Wir seien voreingenommen. Er beantwortete nur inhaltliche Fragen zu der Studie und beteuerte die Wissenschaftlichkeit seiner Untersuchungen. Bayer hat als neuer Monsanto-Eigentümer inzwischen eingeräumt, dass die Studien von Monsanto in Auftrag gegeben und mitfinanziert wurden. Das Unternehmen habe zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, an den Methoden, Inhalten oder Ergebnissen der Studien zu zweifeln. Gleichwohl entspreche der fehlende Hinweis auf die Unterstützung durch Monsanto nicht den Grundsätzen von Bayer. Das Institut für Agribusiness, aus dem die Glyphosat-Studien stammen, ist ein privates Institut, das von dem Gießener Agrarökonomen Prof. Schmitz in den 1990er Jahren gegründet wurde. Schmitz mietete jahrelang Räume der Universität Gießen und nutzte das Renommee der Universität, er engagierte seine Doktorand/innen für das Institut und trat häufig in Doppelrolle sowohl für das Institut als auch für die Universität auf. Formal bestand allerdings keine Verbindung zur Universität. Die Nähe zur Agrarindustrie dagegen ist dem Institut seit der Gründung eingeschrieben: Es wurde unter anderem von Vertretern aus Politik und der Agrarindustrie begründet und verfolgt laut Webseite den Zweck, „einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbs- und Konkurrenzfähigkeit des Agribusiness“ zu leisten sowie „Empfehlungen für Politik und Wirtschaft“ zu entwickeln. (…) Der Konzern Monsanto steht seit längerem in der Kritik, weil er sich mit aggressiven Lobbytechniken für die weitere Zulassung von Glyphosat einsetzt. Dazu gehört die Inszenierung von Unterstützerkampagnen über PR-Agenturen sowie die intransparente Finanzierung von Wissenschaftlern. Der Fall aus Gießen ist nicht der erste heikle Fall von Wissenschaftslobbyismus durch Monsanto. In den USA und Frankreich gab es bereits mehrere ausführliche Berichte, wie Monsanto über Wissenschaftler versucht hat, die öffentliche Meinung pro Glyphosat und pro Gentechnik zu beeinflussen. Die Wissenschaftler wurden offiziell als unabhängig dargestellt, erhielten aber vorformulierte Textentwürfe und Projektgelder…“ Beitrag von Ulrich Müller vom 05.12.2019 bei LobbyControl externer Link
    • Glyphosat: Gekaufte Studien?
      “… Das ist Professor Michael Schmitz. 20 Jahre lang beriet er als Sachverständiger das Bundeslandwirtschaftsministerium und arbeitete als Gutachter für die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Ein gefragter Wissenschaftler, auch bei Anhörungen im Deutschen Bundestag. (…) Bis 2015 lehrte Professor Schmitz als Agrar-Ökonom an der Uni Gießen. Und forschte hier zu allem, was mit Agrarpolitik und landwirtschaftlicher Produktion zu tun hat. Auch zu dem wohl umstrittensten Unkrautvernichter weltweit: Glyphosat. Für die einen unverzichtbar, um gute Ernten einzufahren. Für die anderen krebserregend und eine Bedrohung für die Artenvielfalt. Glyphosat, das ist ein Milliardenmarkt. In zwei Studien kam Schmitz gemeinsam mit anderen Wissenschaftlern zu eindeutigen Ergebnissen. Ein Verzicht auf Glyphosat käme Deutschland und die EU teuer zu stehen. Bis zu 1,4 Milliarden US-Dollar jährlich. Außerdem sei der Glyphosat-Einsatz ökologisch von Vorteil. Er schone den Ackerboden und senke den CO2-Ausstoß. (…) Denn was Professor Schmitz nicht erwähnte, die beiden Studien entstanden zwar in den Räumen der Universität Gießen, haben mit dieser aber nichts zu tun. Jahrelang betrieb Schmitz unter der Adresse der Hochschule den Verein für Agribusiness-Forschung und ein dazugehöriges Institut. Und das ließ sich die Studien bezahlen. Vom weltweit bekanntesten Glyphosat-Hersteller Monsanto, heute Teil des Bayer-Konzerns. Die Protokolle des Vereins, auf die LobbyControl bei Recherchen gestoßen ist, liegen MONITOR vor. Danach entstand nicht nur die erste Studie über den Glyphosateinsatz in Deutschland unter finanzieller Förderung durch Monsanto. Auch für die zweite Studie, in der es um Bodenbearbeitung und Glyphosat geht, floss Geld von Monsanto. (…) Die Lobbyschlacht in Brüssel, um das umstrittene Glyphosat weiter in der EU einsetzen zu können, läuft auf Hochtouren. Da sollte jeder wissen, woher die Argumente kommen…“ Beitrag von Elke Brandstätter und Lutz Polanz in der Monitor-Sendung vom 05.12.2019 beim WDR externer Link
  • Gnadenfrist für Glyphosat: Bundesregierung entscheidet zu Gunsten BAYERs / Abschlussbericht zu den MONSANTO-Listen veröffentlicht: BAYER erhält den bestellten Persilschein 
    Im Streit um das Ackergift Glyphosat hat sich die Bundesregierung gegen einen sofortigen Stopp entschieden. CDU und SPD beschlossen lediglich eine Minderungsstrategie. Das von der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestufte Herbizid bleibt erlaubt, solange seine EU-Zulassung währt. Erst zum Jahr 2024 will die Große Koalition es dann aus dem Verkehr ziehen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) nannte das den „europa-rechtlich frühesten Zeitpunkt“. „Dies ist eine bemerkenswerte Abmilderung gegenüber der ursprünglichen Position des Umweltministeriums, das auf ein Glyphosat-Aus im Jahr 2021 drängte und damals keine juristischen Hindernisse dafür sah. Und wirklich wäre ein vorgezogener Termin sehr wohl möglich gewesen“, hält Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) fest. Der Diplom-Kaufmann verweist dabei auf die EU-Bestimmung, wonach das Verbot einer Agro-Chemikalie möglich ist, wenn es neue Erkenntnisse über seine Gefährlichkeit gibt. Und diese gibt es in Hülle und Fülle…“ Presse-Information vom 05.09.19 von und bei der Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link, siehe dazu auch: 

    • Abschlussbericht zu den MONSANTO-Listen veröffentlicht: BAYER erhält den bestellten Persilschein
      Erwartungsgemäß entlastet die von BAYER mit der Aufklärung des „Glyphosate Gate“-Skandals beauftragte Anwaltskanzlei SIDLEY AUSTIN die jetzige Tochter-Gesellschaft MONSANTO. Nach Ansicht der Jurist*innen hat sich die millionen-schwere Aktion zur Beeinflussung von Journalist*innen und Politiker*innen zugunsten einer Zulassungsverlängerung für das umstrittene Pestizid Glyphosat im rechtlichen Rahmen bewegt. Die von MONSANTO engagierte PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD hat dem Rechtsanwaltsbüro zufolge nur öffentlich zugängliche Informationen zu den ins Visier genommenen Personen verwendet. „Keine ‚sensiblen’ Daten auf den Listen“, gibt der Leverkusener Multi Entwarnung. Die der französischen Zeitung Le Monde von einem Whistleblower zugespielten Dokumente, die sehr wohl persönliche Angaben, etwa über Hobbys, enthielten, hat SIDLEY AUSTIN nicht finden können. Was nicht weiter verwundert: Die Kanzlei hatte nämlich keinen direkten Zugriff auf Dokumente von FLEISHMAN HILLARD, auch sprach sie nicht mit den damals involvierten Beschäftigten. Sie musste sich allein auf das Material stützen, das die PR-Agentur BAYER für die anberaumte Untersuchung zur Verfügung stellte. Darüber hinaus hatten die „Aufklärer*innen“ nur noch die Möglichkeit, die Kommunikation zwischen MONSANTO und FLEISHMAN HILLARD einzusehen. Auch konzentriert sich der Abschlussbericht allein auf diese Agentur. Die Arbeit anderer von MONSANTO angeheuerter „Beratungsfirmen“ wie etwa FTI oder HAKLUYT untersuchte der Report nicht. Insbesondere ignoriert er die Arbeitsteilung, die es beim „Aktionplan Glyphosat“ zwischen FLEISHMAN HILLARD und dem Subkontrator PUBLICIS gab. (…) „BAYER hat einen Persilschein bestellt und den auch bekommen. Diese Aufklärung ist eine reine PR-Aktion und hat mit einer wirkliche Aufarbeitung nichts zu tun. Es ist absurd, die Aufklärung von Konzern-Verbrechen den Konzernen selbst zu überlassen“, so Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Gefragt wären vielmehr staatsanwaltliche Ermittlungen.““ Presse-Information vom 06.09.19 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) (noch nicht online)
  • Landgericht Köln zum Glyphosat-Gutachten: Einstweilige Verfügung gegen FragDenStaat wird aufgehoben – Hier ist das Glyphosat-Gutachten (wieder)! 
    Wegen eines Formfehlers in der einstweiligen Verfügung dürfen wir das Glyphosat-Gutachten des Bundesamts für Risikobewertung wieder veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Aber das ist nur ein Etappensieg: Jetzt wollen wir das Zensurheberrecht aus der Welt schaffen. Und verklagen das Bundesinstitut doppelt. (…) Außerdem haben wir das BfR doppelt verklagt: Da es uns nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein Abmahnschreiben aus einem früheren Prozess nicht herausgeben will, haben wir auch in diesem Fall Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht…“ Pressemitteilung vom 4. Juli 2019 von und bei FragDenStaat externer Link – wir gratulieren! Siehe wieder das Gutachten ebd. externer Link
  • BAYER bespitzelt – Was weiß Bayer über mich? – DSGVO-Anfrage mit einem Click 
    Wir wollten wissen, welche Informationen der Bayer-Konzern über uns vorliegen hat. Deshalb haben mehrere MitarbeiterInnen des Umweltinstituts eine Anfrage nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an den Konzern gestellt. Die Antworten von Bayer auf unsere Anfrage legen nahe, dass der Konzern systematisch öffentlich einsehbare Äußerungen zu Themen, die für das Unternehmen „besonders wichtig“ sind – wie zum Beispiel Glyphosat – sammelt und auswertet. Wenn Sie wissen möchten, ob und wenn ja welche Daten Bayer über Sie gespeichert hat, nutzen Sie einfach unser Formular, um eine DSGVO-Anfrage zu stellen. Bayer muss darauf innerhalb von einem Monat antworten…“ Aktion von und beim Umwelt-Institut externer Link in Kooperation mit der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG)
  • Paraquat und Glyphosat: Ein tödliches Rätsel ist gelöst 
    Wie ein Wissenschaftler aus El Salvador mit der Hilfe von KollegInnen in Sri Lanka, Kuba und Belgien bewiesen hat, dass zwei Pflanzenvernichtungsmittel für den Tod von über 10 000 Menschen verantwortlich sind. (…)Glyphosat wird auf den Reisfeldern Sri Lankas massenhaft verwendet. Paraquat und Glyphosat sind die in El Salvador gängigsten Agrochemikalien, wobei Paraquat deutlich schädlicher ist als Glyphosat. Das Rätsel, dem Orantes zehn Jahre lang auf der Spur war, ist gelöst, sein lange gehegter Verdacht bestätigt: Paraquat und Glyphosat haben in Zentralamerika schon weit über 10 000 Menschen umgebracht. Das Ergebnis der Forschung soll demnächst in einem Handbuch für Nierenheilkunde der Universität Oxford veröffentlicht werden. Was noch aussteht, ist die weltweite Ächtung von Pyrethroiden, Glyphosat und Paraquat.“ Artikel von Toni Keppeler, San Salvador (Text und Fotos) vom 20.06.2019 bei der WoZ online externer Link
  • Stakeholder Mapping: Im Vorfeld der EU-Neuzulassung von Glyphosat ließ der US-Konzern in großem Stil Daten über externe Personengruppen sammeln 
    „… Wie der Konzern Anfang der Woche bekannt gab, finden sich allein in Deutschland und Frankreich rund 600 Personen auf den von der US-Tochter Monsanto geführten Listen. Diese Personen werden jetzt angeschrieben. Monsanto hatte, wie zunächst in Frankreich aufflog, eine PR-Agentur damit beauftragt, ab 2016 in mehreren Ländern Informationen über die Haltung von Journalisten, Wissenschaftlern und Politikern zu sammeln und diese zu bewerten. Auf einem Koordinatensystem wurden mit Werten von eins bis fünf Politiker, Journalisten und Wissenschaftler in unterschiedliche Personengruppen eingeteilt: in Verbündete, potenzielle Verbündete, die es zu „rekrutieren“ gelte, und feindliche, zu überwachende Kräfte. Außerdem habe die Erfassung private Adressen, Telefonnummern und sogar Hobbys eingeschlossen. (…) Gleichzeitig prozessiert nun auch die Stadt Los Angeles gegen Bayer-Monsanto, dabei geht es um die umweltschädlichen Folgen der Nutzung von PCB. Die Stadt wirft der US-Tochter des Bayer-Konzerns vor, jahrzehntelang die verheerenden Folgen des toxischen Stoffs auf Natur und Menschen bewusst verschwiegen zu haben und verlangt Schadensersatz. Monsanto war zwischen 1935 und 1977 alleiniger US-Hersteller von PCB. Der Einsatz der Chemikalie wurde aufgrund der schweren Gesundheits- und Umweltrisiken 1979 verboten. Zu den Negativschlagzeilen trägt auch eine jetzt veröffentlichte Studie der Nichtregierungsorganisation Environmental Working Group (EWG) externer Link bei. Es geht dabei um nicht weniger als um Gift in Kindernahrung…“ Artikel von Arno Kleinebeckel vom 19. Juni 2019 bei telepolis externer Link
  • Glyphosat-Klagen: Kein Ende der Fahnenstange 
    „Der prozessgeplagte deutsche Bayer-Konzern wird zum Ziel neuer Klagen und sieht milliardenschwere Entschädigungsverpflichtungen auf sich zukommen. Anfang dieses Monats hat erstmals ein Bürger Australiens gegen Bayer beziehungsweise gegen dessen Tochterfirma Monsanto ein Gerichtsverfahren angestrengt, in dem es um das mutmaßlich krebserregende Herbizid Roundup und den darin enthaltenen Wirkstoff Glyphosat geht. Die Zahl der Prozesse in den USA ist inzwischen auf rund 13.400 angestiegen. Ende Mai hat zudem die Stadt Los Angeles eine Klage gegen Bayer-Monsanto eingereicht, die die stark umweltschädlichen Folgen der Nutzung der Chemikalie PCB zum Gegenstand hat. Eine US-Untersuchung hat zudem ergeben, dass Glyphosat in einer Reihe von Nahrungsmitteln enthalten ist, die von Kindern konsumiert werden. Darüber hinaus kämpft Bayer mit den Folgen des Skandals um die systematische Ausforschung von Konzernkritikern durch Monsanto. Deutsche Wirtschaftskreise urteilen, bei den Bayer-Monsanto-Skandalen sei das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht…“ Bericht vom 14. Juni 2019 von und bei German-Foreign-Policy externer Link
  • Glyphosat in Argentinien: Der gefährliche Kampf gegen Monsanto – Eine Mutter erkrankter Kinder kämpft seit Jahren in Argentinien gegen hochgiftige Chemikalien auf Feldern 
    „… Pergamino liegt inmitten der Sojaprovinz Buenos Aires. Hier wird ein Großteil der 400 Millionen Liter Chemikalien versprüht, die in Argentiniens Landwirtschaft jährlich eingesetzt werden: auf riesigen Plantagen mit gentechnisch verändertem Soja, Mais oder Zitrusfrüchten, in Monokultur, für den Export – auch nach Europa. Marktführer unter den Pflanzengiften ist das von der Bayer-Tochter Monsanto vertriebene Roundup, mit dem Wirkstoff Glyphosat. „Bei uns allen wurden massiv erhöhte Pestizidwerte im Blut gemessen, vor allem an Glyphosat, mein Sohn hat 120 Mal mehr im Körper als sein Körper verkraftet kann, er ist sechs Jahre alt“, berichtet Ortiz. (…) Die argentinische Gesetzgebung erlaubt 100 Mal höhere Schadstoff-Grenzwerte als die europäische Gesetzgebung – aber die Menge an Pestiziden in Pergaminos Trinkwasser lag selbst darüber. Neben Glyphosat wurden 17 weitere hochgiftige Chemikalien gefunden, die Hälfte davon krebserregend. Eines davon: das in Europa längst verbotene Herbizid Atrazin. Als Sabrina Ortiz forderte, zumindest Schutzzonen um die Wohngebiete einzurichten, wurde sie erst ignoriert, dann bedroht – auch von Nachbarn, denn fast alle in Pergamino leben von der Landwirtschaft. Vor acht Jahren fing die Familie nach eigenen Angaben mit dem Kampf gegen die Chemikalien an. Gleich zu Beginn sei ihr Hund erschossen worden – vom Nachbarn, einem Produzenten. „Es kamen Briefe, wir fanden ein Kreuz aus Sojabohnen auf unserem Auto, es gab Drohungen von Leuten die der Lokalregierung nahestehen, schließlich habe ich Polizeischutz bekommen“, sagt Ortiz. Das Problem: Die Lobby der großen Konzerne, Bayer, Monsanto sei enorm. „Ihr Einfluss auf die Politik, da geht es um milliardenschwere Interessen und das führt auch dazu, dass die Leute Angst haben, das anzuklagen.“ (…)Doch Ortiz hat in anderen Müttern Mitstreiterinnen gefunden – und sie hat Jura studiert, um ihren Fall zu verteidigen. Nun erzielten sie einen Teilerfolg: 600 Meter um die Wohnviertel darf nicht mehr gesprüht werden. Ein ähnliches Urteil zu Schutzzonen rund um Landschulen bezeichnete Argentiniens Präsident jüngst als absurd und unverantwortlich. Auch deswegen will Ortiz weiterkämpfen. Sie will, dass die Hersteller der Pflanzengifte direkt zur Verantwortung gezogen werden. (…) Im März schloss sich Ortiz mit andren Betroffenen aus Argentinien und fünf weiteren lateinamerikanischen Ländern zu einem Netzwerk zusammen. Darunter auch NGOs und Anwälte aus Deutschland. Geprüft wird derzeit, wie europäische Agrarunternehmen wie Monsanto und Bayer auch in Südamerika juristisch zur Verantwortung gezogen werden können, bestätigte auch das European Center for Constitutional and Human Rights gegenüber der ARD. Dass solche Klagen auch deutsche Gerichte erreichen, sei nur noch eine Frage der Zeit.“ Bericht von Anne Herrberg, ARD-Studio Buenos Aires, vom 22. Mai 2019 bei tagesschau.de externer Link
  • [Gutachten zu Krebsrisiken von Glyphosat] Zensurheberrecht: Bundesregierung mahnt FragDenStaat ab, FragDenStaat verklagt Bundesregierung  
    „… Die Bundesregierung hat die Transparenzinitiative FragDenStaat wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt. Auf seiner Website hatte FragDenStaat ein Gutachten zu Krebsrisiken des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat veröffentlicht, das es zuvor vom staatlichen Bundesinstiut für Risikobewertung (BfR) durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten hatte. Das BfR, das dem Landwirtschaftsministerium von Julia Klöckner (CDU) untersteht, wirft FragDenStaat vor, es habe das sechs Seiten starke Dokument nur privat nutzen, nicht jedoch veröffentlichen dürfen. Dagegen hat das FragDenStaat am gestrigen Dienstag eine negative Feststellungsklage eingereicht. Jetzt muss das Landgericht Berlin entscheiden, ob das Vorgehen der Bundesregierung rechtswidrig ist. (…) Bei ihrer Abmahnung nutzt die Bundesregierung eine Lücke im deutschen Urheberrecht: So legt das Urheberrechtsgesetz zwar fest, dass Texte wie Gesetze und Verordnungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Eine solche Ausnahme für sämtliche staatlichen Dokumente gibt es allerdings trotz lange wiederholter Forderungen nicht. Der Anwalt Raphael Thomas, der die Klage für FragDenStaat eingereicht hat, kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Das Versteckspiel mit Informationen, die nach den Informationsfreiheitsgesetzen der Allgemeinheit zustehen, ist unehrenhaft, demokratiefeindlich und zum Glück mit den gesetzlichen Vorgaben unserer Zeit nicht mehr vereinbar. Es ist bedauernswert, dass Bundesbehörden wie das BfR hier immer noch auf gerichtlichen Nachhilfeunterricht angewiesen sind.“ Im Januar hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs im Zusammenhang mit den Afghanistan-Papieren bereits dagegen ausgesprochen, das Urheberrecht zur Verhinderung der freien Berichterstattung zu missbrauchen. Auch im Fall des Glyphosat-Gutachtens könnte letztlich der Europäische Gerichtshof entscheiden. Für die Finanzierung des Gerichtsstreits sucht FragDenStaat derzeit noch nach Spenden.“ Beitrag von Markus Reuter vom 20. März 2019 bei Netzpolitik externer Link, siehe nachfolgend:

    • Zensurheberrecht: Wir sehen uns vor Gericht! Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens wird am 6. Juni am Landgericht Köln entschieden 
      Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat 40.000 Personen das Glyphosat-Gutachten geschickt. Es verbietet uns aber immer noch die Veröffentlichung. Ob das rechtswidrig ist, wird das Landgericht Köln mit uns am 6. Juni verhandeln. Kommt vorbei! Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hat lange gezögert, aber in den vergangenen zumindest teilweise nachgegeben: Rund 40.000 Menschen haben das Glyphosat-Gutachten erhalten, das das BfR geheimhalten wollte. Das grundlegende Problem bleibt aber: Wir dürfen das Gutachten weiterhin nicht veröffentlichen, weil Klöckners Behörde das Urheberrecht als Zensurheberrecht missbraucht. Damit geben wir uns natürlich nicht zufrieden. Im Gegenteil: Jetzt geht es erst richtig los! Wir sehen uns vor Gericht! Am 6. Juni wird unser Fall vor dem Landgericht Köln verhandelt. In der mündlichen Verhandlung geht es um die Frage, ob uns die Veröffentlichung des Gutachtens wirklich verboten bleibt. Falls das Gericht gegen uns entscheidet, ziehen wir durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof. Die Verhandlung ist öffentlich: Am 6. Juni um 13 Uhr im Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101. Kommt vorbei!..“ Meldung vom 21. Mai 2019 von und bei FragDenStaat externer Link
    • [FragDenStaat] #Zensurheberrecht verhindern – Gutachten selbst anfragen! 
      Wir haben ein staatliches Gutachten zu Krebsrisiken von Glyphosat veröffentlicht. Jetzt zwingt uns die Bundesregierung, das Dokument zu löschen. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzung. Wir lassen nicht zu, dass die Bundesregierung das Urheberrecht missbraucht, um unliebsame Berichterstattung zu verhindern! Das Urheberrecht darf nicht zum Zensurheberrecht werden! Jetzt brauchen wir Ihre Unterstützung. Fragen auch Sie das Gutachten an!Aktion mit Anfrage-Formular von und bei FragDenStaat externer Link
    • EU-Gericht: Glyphosat-Studien müssen veröffentlicht werden 
      „Das öffentliche Interesse wiegt schwerer als Geschäftsinteressen: Das Gericht der EU hat die EU-Lebensmittelbehörde dazu verpflichtet, umstrittene Glyphosat-Studien zu veröffentlichen. Vier grüne Europaparlamentarier aus verschiedenen Ländern und ein britischer Aktivist haben geklagt: 2016 wollten sie Auskunft von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, der EFSA, bekommen. Es ging um Studien zu der Frage, ob Glyphosat eine krebserregende Wirkung hat. (…) Die EFSA gab schließlich einen Teil der 75 Studien frei. Den Rest dürfe sie nicht veröffentlichen, weil das die Geschäftsinteressen der Firmen verletzen würde, die die Studien vorgelegt hatten. Die Daten, die die Behörde freigegeben hätte, würden ausreichen, um das Risiko von Glyphosat zu beurteilen. Auch die Namen der Experten, die zu den Studien beigetragen hätten, würde sie nicht veröffentlichen und außerdem nichts zu der Frage, ob diese vielleicht einen Interessenkonflikt hätten – also inwiefern sie den Firmen verpflichtet seien. Die EU-Richter der ersten Instanz sagen nun: So geht es nicht. Nach europäischem Recht müssen die Interessen der Firmen zurückstehen, wenn das Interesse der Öffentlichkeit überwiegt. Wann das der Fall sei, würden die europäischen Gesetze genau festlegen: So müsse die Öffentlichkeit bei Emissionen – also bei Auswirkungen auf die Umwelt – über alles informiert werden. Es gehe nicht um hypothetische, also nur um mögliche Emissionen…“ Meldung von Gigi Depp vom 7. März 2019 bei Tagesschau.de externer Link, sie basiert auf der Pressemitteilung Nr.25/19 des Gerichts der Europäischen Union, Luxemburg, vom 7. März 2019 externer Link
    • Zensurheberrecht: Bundesinstitut will Glyphosat-Gutachten geheimhalten – FragDenStaat veröffentlicht es trotzdem 
      „Das Bundesinstitut für Risikobewertung will weiterhin seine zweifelhafte Rolle im Zusammenhang mit der Zulassung von Glyphosat verbergen. Deswegen hat es uns verboten, eines seiner Gutachten dazu zu veröffentlichen. Hier ist es externer Link . (…) Das Urheberrecht ist kaputt. (…) Es stellt noch immer nicht klar, dass sämtliche Werke, die vom Staat und damit von Steuergeldern erstellt werden, gemeinfrei sind – wie es in einer Demokratie der Standard sein sollte. (…) In Extremfällen kann das Urheberrecht so zum Zensurheberrecht werden. Ein aktuelles Beispiel liefert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Es hat uns mit Verweis aufs Urheberrecht verboten, eine seiner Stellungnahmen zum krebserregenden Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zu veröffentlichen. Darin fasst das BfR Studien der Internationalen Agentur für Krebsforschung zu Glyphosat zusammen, in denen es unter anderem um die Verursachung von Tumoren durch den chemischen Stoff geht. Wir haben das Dokument per IFG-Anfrage erhalten. Das Vorgehen der Bundesbehörde halten wir für gefährlich. Immerhin wird dem BfR vorgeworfen, bei wichtigen Untersuchungen zu Glyphosat nicht unabhängig geforscht, sondern von der Industrie abgeschrieben zu haben. Deswegen ist es wichtig, dass die Arbeit des BfR transparent wird. Wir veröffentlichen hier das Dokument des Bundesinstituts, das dafür bekannt ist, durchaus klagewütig zu sein. Wenn das BfR uns also deswegen verklagen will, nur zu. Dann können wir die Lage des Urheberrechts zumindest auf juristischem Wege verbessern…“ Kommentar von Arne Semsrott vom 14. Februar 2019 zur Veröffentlichung der BfR-Stellungnahme bei FragDenStaat externer Link
    • Zensurheberrecht: Bundesinstitut gab 80.000 Euro gegen Glyphosat-Berichterstattung aus
      Das Bundesamt für Risikobewertung ging in der Affäre um umstrittene Glyphosat-Gutachten mit dem Urheberrecht gegen Berichterstattung des MDR vor. Seine Anwälte entlohnte das Amt dafür fürstlich. Doch jetzt gibt es Gegenwind vom Europäischen Gerichtshof. (…) Aber nicht nur Schmidts Vorgehen machte Schlagzeilen, auch die Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) im Vorfeld der Zulassung zogen heftige Kritik auf sich. Dem für die Prüfung möglicher Krebsfolgen zuständigen Institut wurde vorgeworfen, statt unabhängiger Untersuchungen vor allem industrienahe Studien zu verwerten – und damit glyphosat-freundlich zu agieren. Auch der MDR berichtete regelmäßig über Gutachten des BfR. In der Sendung „Fakt“ zeigte der öffentlich-rechtliche Sender Ende 2015, dass das Institut Hinweise auf Krebsbefunde heruntergespielt hatte. Die Dokumente dazu – ein Report und eine BfR-Stellungnahme an die Internationale Agentur für Krebsforschung – veröffentlichte der Sender auf seiner Internetseite, damit sich Zuschauer „selber informieren können“. Das Institut reagierte harsch auf die kritische Berichterstattung. Es mahnte den MDR wegen der Veröffentlichung der Dokumente ab externer Link und verklagte ihn schließlich. Mit der Veröffentlichung habe der Sender das geistige Eigentum verletzt. In jüngst veröffentlichten Urteilen zeigt sich: Sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln sahen in den Veröffentlichungen der staatlichen Dokumente eine Verletzung des Urheberrechts. Die Richter konnten bei ihren Urteilen keine Einschränkung der Pressefreiheit erkennen. Der MDR musste daraufhin die Gutachten löschen und entfernte auch den Mitschnitt der Fernsehsendung. Sie ist nur noch als private Kopie online einsehbar. Besonders absurd am Urteil: Die Dokumente waren schon während des Gerichtsverfahrens wieder öffentlich einsehbar – diesmal veröffentlicht externer Link von der zuständigen Internationalen Agentur für Krebsforschung…“ Artikel Arne Semsrott vom 12.11.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • Frankreich leitet Ermittlungen gegen Monsanto ein: Bayer-Tochter soll geheime Kritiker-Liste geführt haben 
    „… Dem Bayer-Konzern droht wegen seiner US-Tochter Monsanto erneut juristischer Ärger: Die Pariser Staatsanwaltschaft leitete am Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen den Saatgut- und Pestizidhersteller ein, weil dieser eine geheime Liste mit Kritikern in Frankreich geführt haben soll. Laut einem Bericht des Senders France 2 wollte Monsanto kritische Politiker, Wissenschaftler und Journalisten „erziehen“, besonders hartnäckige Gegner sogar „überwachen“. Bayer betonte, keine Kenntnis davon gehabt zu haben. Gegen Monsanto sei ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Erfassung privater Daten eingeleitet worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Paris mit. Sie reagierte damit auf eine Klage der Zeitung „Le Monde“ und eines Journalisten, dessen Name auf der Liste stand. PR-Agenturen sollen die Liste im Auftrag des US-Konzerns geführt haben. Darin waren laut dem Bericht von France 2 zuletzt rund 200 Namen aufgeführt – mit Noten von 0 bis 5, je nach Einfluss und Grad der Unterstützung für Monsanto. Die Politiker, Wissenschaftler oder Journalisten wurden mit Privatadresse, Telefonnummer und sogar ihren Hobbys gelistet…“ Meldung vom 10. Mai 2019 beim Tagesspiegel online externer Link, siehe dazu:

    • Bayer-Tochter Monsanto: Kritiker-Listen in sieben Ländern – Wo bleibt der Aufschrei der Europapolitiker? 
      Monsantos Liste mit Namen von Kritikern war umfangreicher als zunächst angenommen: Wie der Mutterkonzern Bayer mitteilte, hatte eine PR-Agentur für sie Listen in sieben EU-Ländern erstellt – auch in Deutschland. (…) Eine internationale Anwaltskanzlei soll nun die Betroffenen „spätestens Ende der kommenden Woche“ kontaktieren und nach weiteren Listen suchen. Wie viele Namen von Politikern, Wissenschaftlern und Journalisten die Listen umfassten, konnte Bayer noch nicht sagen. Die französische Staatsanwaltschaft hatte vor etwa zwei Wochen eine vorläufige Untersuchung gegen Monsanto eröffnet, die sich mit den geheimen Listen von Firmenkritikern befasst…“ Beitrag vom 21.05.2019 bei tagesschau.de externer Link, siehe dazu den Kommentar von Eric Bonse vom 21.5.2019 externer Link: Dieser Skandal ist mindestens so brisant wie Strache (…) Auf den geheimen Listen standen nicht nur Journalisten, sondern auch die frühere französische Umweltministerin Segolène Royal. Die französische Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet. Doch wo bleibt der Aufschrei der Europapolitiker? Was sagen unsere Spitzenkandidaten? Wo sind die TV-Debatten, in denen über die Macht von Bayer und Monsanto und ihren Missbrauch diskutiert wird? In Frankreich ist der Skandal ein großes Wahlkampf-Thema. In Deutschland hingegen wird er tot geschwiegen. Es soll sich wohl niemand daran erinnern, wie es kam, dass die Glyphosat-Zulassung in der EU verlängert wurde!?
    • Enthüllungen über MONSANTO-Lobbying legen kriminelle Machenschaften nahe – CBG fordert Überprüfung der Glyphosat-Neuzulassung 
      Die von der BAYER-Tochter MONSANTO mit Lobbying-Aufgaben betraute PR-Agentur FLEISHMAN HILLARD arbeitet mit Geheimdienst-Methoden, wie firmen-interne Dokumente belegen. So hat das Unternehmen in Frankreich ein Dossier zu 200 Journalist*innen, Politiker*innen, Verbands- und NGO-Vertreter*innen sowie Wissenschaftler*innen mitsamt Hobbys und Kontaktdaten erstellt und deren Nähe zu MONSANTO mit Noten von „0“ bis „5“ bewertet. Eine spezielle Liste zum umstrittenen Herbizid Glyphosat, die im Zuge der Ende 2017 anstehenden Entscheidung der EU über die Verlängerung der Zulassung entstand, führt 74 Personen auf und teilt diese in Kategorien wie „Verbündeter“, „möglicher Verbündeter“, „zu erziehen“ und „beobachten“ ein. Wohlmeinende fütterte FLEISHMAN HILLARD dann mit Propaganda-Material bis hin zu vorfabrizierten Twitter-Meldungen. Da das französische Gesetz es untersagt, politische Meinungen von Menschen ohne Zustimmung der Betreffenden in Datenbanken einzuspeisen, liegen den Staatsanwaltschaften bereits mehrere Strafanzeigen vor. „MONSANTO hat offensichtlich mit schmutzigen Tricks gearbeitet, um 2017 erneut eine Genehmigung zur Vermarktung von Glyphosat zu erhalten. Darum muss die Europäische Union ihren damaligen Beschluss jetzt wieder auf den Prüfstand stellen“, fordert Axel Köhler-Schnura von der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG)...“ Presse-Information vom 15.05.19 der Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG), siehe deren Kampagne BAYER und MONSANTO stoppen! externer Link
    • Ermittlungen gegen Bayer-Tochter: Monsanto listet Gute und Böse auf
      Frankreich ist empört: Der Glyphosat-Konzern Monsanto legt Listen mit Freunden und Feinden an. Bayer entschuldigt sich. (…) Mit der Liste wollte Monsanto in Frankreich kritische Politiker, Wissenschaftler und Journalisten offenbar „erziehen“, besonders hartnäckige Gegner sogar „überwachen“, berichtet der öffentliche Sender France 2. Laut mehreren Medien sollen PR-Agenturen die Liste im Auftrag des US-Konzerns geführt haben. Darin waren zuletzt rund 200 Namen aufgeführt – mit Noten von 0 bis 5, je nach Einfluss und Grad der Unterstützung für Monsanto. Die Politiker, Wissenschaftler oder Journalisten wurden mit Privatadresse, Telefonnummer und sogar ihren Hobbys gelistet. Links in Tabellen die „Guten“, rechts die „Bösen“. Während Verantwortliche des wichtigsten Bauernverbands FNSEA auf der Seite der Befürworter auftauchen, erhielt die französische Krebsliga den Hinweis „Anti-Monsanto“. Die einstige französische Umweltministerin Ségolène Royal taucht auf der Liste wegen ihrer ablehnenden Haltung zu Glyphosat sogar als „null beeinflussbar“ auf. (…) Auch vier Mitarbeiter der Nachrichtenagentur AFP sind auf der Liste verzeichnet, die zur Hälfte Journalisten umfasst. Die Zeitung Le Monde und Radio France kündigten juristische Schritte wegen Datenmissbrauchs an, andere Medien wollen die Datenschutzbehörde CNIL anrufen. Die Organisationen Foodwatch und Générations Futures, die gegen Pestizide in Lebensmitteln vorgehen, bereiten nach eigenen Angaben Klagen vor…“ Artikel von Rudolf Balmer vom 12.5.2019 bei der taz online externer Link
  • March Against BAYER/MONSANTO am 18./19. Mai: Weltweite Aktionen zu BAYER/MONSANTO 
    BAYER verschwindet seit der Fusion nicht aus der Berichterstattung. Es geht Schlag auf Schlag: Nun ist an die Öffentlichkeit gekommen, dass Monsanto Listen mit kritischen Berichterstatter*innen und politischen Gegner*innen geführt hat. BAYER-Kommunikationschef Matthias Berninger gibt selbst zu, dass solche Listen wahrscheinlich auch in anderen Ländern geführt worden sind. Zwar distanziert sich der Konzern nun von dieser Praxis, doch hat die CBG in der Vergangenheit bereits am eigenen Leib erfahren, dass solche Methoden durchaus zum Repertoire des Konzerns gehören. Umso wichtiger ist es nun, auf die Straße zu gehen und den öffentlichen Druck aufrecht zu erhalten. Nach den riesigen Hauptversammlungs-Protesten bei der BAYER-Hauptversammlung steht jetzt der March against BAYER/MONSANTO vor der Tür! Auch dieses Jahr wird es weltweit Protestmärsche geben, unter anderem in Paris, Straßburg, Toronto, Washington, Seattle, Belgrad, Basel und vielen anderen Städten! In Deutschland findet ein bundesweiter Marsch in Hamburg statt. Natürlich ist die Coordination gegen BAYER-Gefahren (CBG) dabei! Wir rufen mit zu dem Marsch auf und werden vor Ort präsent sein! Wenn ihr im Raum Hamburg wohnt, kommt zu dem Marsch und protestiert mit uns! Los geht es um 14.00 Uhr am Hachmannplatz am Hamburger Hauptbahnhof!! Der Treffpunkt der CBG ist um 13.45 Uhr an der Ecke Bremer Reihe/Kirchenallee. Diese Straßen grenzen direkt an den Hachmannplatz an….“ Aufruf der Coordination gegen BAYER-Gefahren zur bundesweiten Demonstraton am Samstag 18. Mai, 14 Uhr am Hamburg Hbf, Hachmannplatz (mit Treffpunkt CBG)
  • Gesundheitsschäden: Französischer Bauer gewinnt Rechtsstreit gegen Monsanto 
    Erneute juristische Niederlage für Monsanto: Ein in Frankreich vertriebener Unkrautvernichter der Bayer-Tochter soll bei einem Bauern schwere Gesundheitsschäden verursacht haben. Ein französischer Landwirt hat im Rechtsstreit darüber, ob Gesundheitsschäden mit einem Unkrautvernichtungsmittel der Bayer-Tochter Monsanto zusammenhängen, Recht bekommen. Das Berufungsgericht in Lyon entschied, dass Monsanto wegen „fehlerhafter Produkte“ verantwortlich sei. Der heutige Biobauer Paul François führt schwere Gesundheitsprobleme auf den inzwischen verbotenen Unkrautvernichter Lasso von Monsanto zurück, mit dem er früher seine Felder behandelte. Der Landwirt gibt an, unter schweren neurologischen Schäden zu leiden, seit er 2004 Dämpfe des Herbizids einatmete…“ Meldung vom 11.04.2019 beim Spiegel online externer Link
  • BAYER erleidet Niederlage: Gericht macht Glyphosat für Krebsleiden mitverantwortlich 
    Auch der zweite große Glyphosat-Prozess vor einem US-amerikanischen Gericht droht für den BAYER-Konzern mit einer Niederlage zu enden. Die Geschworenen-Jury des Federal Court von San Francisco urteilte, das unter dem Produkt-Namen ROUNDUP vermarktete Herbizid habe zu einem „erheblichen Faktor“ zu der Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman beigetragen. Damit hat der 70-jährige Mann gute Aussichten, eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen. Die COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN (CBG) begrüßt dieses Votum. „Die Beweislage zur krebserregenden Wirkung von Glyphosat ist eindeutig. Dem hat das Gericht Rechnung getragen. Jetzt muss BAYER die Konsequenzen ziehen und sich freiwillig zu Schadensersatz-Zahlungen bereiterklären“, fordert Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der CBG. (…) Nach Ansicht der Coordination kann die Entscheidung der Geschworenen die Bundesregierung nicht unberührt lassen. „CDU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf einen Glyphosat-Ausstieg geeinigt. Sie haben aber noch nichts in dieser Hinsicht unternommen. Im Gegenteil, das „Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-Sicherheit“ hat in diesem Jahr sogar noch eine neue Glyphosat-Formulierung zugelassen. So darf es nicht weitergehen, Glyphosat hat auf den Feldern nichts mehr zu suchen“, erklärt der Diplom-Kaufmann abschließend.“ Presse-Information von und bei CBG vom 20.03.19 externer Link
  • Glyphosat-Prozess gegen Bayer-Tochter: Monsantos Schicksalstage beginnen 
    Der für Bayer hochbrisante US-Großprozess gegen die Tochter Monsanto startet mit einem Aufreger. Der Richter knöpft sich zunächst die Anwältin des Klägers vor.
    Der große US-Rechtsstreit um mögliche Krebsgefahren glyphosathaltiger Produkte der Bayer-Tochter Monsanto hat turbulent begonnen. Die Auseinandersetzung vor Gericht gipfelte am Montag darin, dass der zuständige Bundesrichter Vince Chhabria der Klägerseite mit Sanktionen drohte. Die Anwältin des Klägers Edwin Hardeman, der Monsantos Unkrautvernichter Roundup für seine Erkrankung an Lymphdrüsenkrebs verantwortlich macht, habe sich nicht an die vorgegebene Prozessordnung gehalten, so Chhabria. Der Richter warf der Klägeranwältin vor, gezielt vom festgelegten Thema abgewichen zu sein. Chhabria hatte im Januar entschieden, das Verfahren in zwei Teile zu trennen – zunächst geht es darum, ob Monsanto-Produkte krebserregend sind. Nur wenn die Klägerseite dies ausreichend belegen kann, würde die Frage verhandelt, ob das Unternehmen Risiken verschwiegen hat. Die Anwältin habe sich an diese vorgegebene Linie in ihrem eröffnenden Statement aber nicht gehalten. Chhabria verdonnerte sie per gerichtlicher Anordnung, noch im Laufe des Tages eine schriftliche Erklärung zu ihrem Verhalten abzugeben. (…) Für die Leverkusener Bayer AG, die Monsanto vergangenes Jahr für rund 63 Milliarden Dollar (55 Mrd Euro) übernommen hatte, ist der Rechtsstreit hochbrisant. Denn es handelt sich um einen „Bellwether Case“ genannten Musterfall in einem Massenverfahren, der richtungsweisend für viele weitere Klagen ist. Insgesamt ist Bayer mit rund 9300 US-Klägern konfrontiert, Hunderte Fälle unter dem Bundesgesetz sind bei Richter Chhabria in San Francisco gebündelt
    …“ Meldung vom 26.2.2019 bei der taz online externer Link
  • Nach taz-Bericht über Pflanzengift: Bayer ändert Aussage zu Glyphosat 
    Dass 800 Studien ein Krebsrisiko bestreiten, behauptet der Chemiekonzern jetzt nicht mehr. Die Zahl der Klagen von Glyphosat-Geschädigten steigt weiter. Nach den taz-Recherchen externer Link zu falschen Aussagen über das Krebsrisiko des Pflanzengifts Glyphosat hat Bayer seine Kommunikation zum Thema verändert. Im letzten Quartalsbericht vom Juli hatte das Chemieunternehmen noch behauptet, „mehr als 800 wissenschaftliche Studien“ hätten „bestätigt, dass Glyphosat bzw. Glyphosat-basierte Herbizide nicht krebserregend sind und dass die bestimmungsgemäße Anwendung sicher ist“. Tatsächlich befassten sich aber überhaupt nur rund 50 Studien mit dem Krebsrisiko – und kamen zudem zu unterschiedlichen Ergebnissen. Im jüngsten Quartalsbericht, der am Dienstag veröffentlicht wurde, ist die Aussage deutlich verändert worden. „Mehr als 800 wissenschaftliche Studien und Aufsichtsbehörden weltweit haben bestätigt, dass Glyphosat sicher ist, wenn es entsprechend den Anwendungshinweisen verwendet wird“, heißt es nun…“ Artikel von Malte Kreutzfeldt vom 14.11.2018 bei der taz online externer Link, siehe dazu auch:

    • Glyphosat und Krebs: Bayer täuscht Öffentlichkeit
      “Die Bayer-AG behauptete in der Vergangenheit wiederholt, dass rund 800 Studien vorliegen würden, die beweisen, dass kein Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebs bestehe. Eine Recherche der Tageszeitung taz zeigt nun: Diese Zahl hat der Konzern, der vor Kurzem den Agrarriesen Monsanto übernommen hat, frei erfunden. (…) Die Tageszeitung taz schreibt nun externer Link , dass diese Zahl wohl frei erfunden ist. Tatsächlich liegen nämlich nur etwa 50 Studien vor, die sich überhaupt dem Thema Glyphosat und Krebs widmen. Und in einigen davon können ExpertInnen durchaus Hinweise auf ein Krebsrisiko erkennen. Kaum wurde diese Irreführung öffentlich, ruderte Bayer zurück. Der Sprecher des Konzerns beteuerte: „Hinsichtlich der Studien haben wir uns ausweislich des Wortlauts sowohl auf solche bezogen, die sich dezidiert mit Krebsrisiken auseinandersetzen, als auch auf solche, die insgesamt die Sicherheit von Glyphosat bestätigen.“ Dass diese Aussage nicht der Wahrheit entspricht, zeigt ein kurzer Blick auf die Unternehmenswebseite mit dem – spätestens jetzt fragwürdigen – Titel „Hier sind die Fakten“. Dort findet man nämlich folgenden Satz: „Mehr als 800 Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Glyphosat nicht krebserregend ist.“ Damit ist die Aussage des Sprechers widerlegt…“ Beitrag om 14.11.2018 beim Umweltinstitut externer Link
  • EU-Kommission verbietet Glyphosat-Verbot 
    Erinnert sich noch jemand an die Tricks, mit denen die EU-Kommission die Zulassung des umstrittenen Pflanzenschutzmittels Glyphosat verlängert hat – trotz Warnungen vor einem Krebsrisiko? Nun verbietet Brüssel auch noch das Verbot von Glyphosat. (…) Es gebe keinen Grund, Glyphsat als krebserregend einzustufen. Damit vertritt die EU-Behörde objektiv die Interessen Deutschlands und der Bayer-Tochter Monsanto, der Glyphosat herstellt. Die Bundesregierung hatte die Zulassung in Brüssel durchgedrückt…“ Beitrag vom 23. Oktober 2018 bei Lost in EUrope externer Link
  • Tochter-Gesellschaft MONSANTO verklagt die NGO AVAAZ – BAYER muss den Prozess stoppen! 
    „Die BAYER-Tochter MONSANTO hat die Initiative AVAAZ verklagt. Die Gesellschaft verlangt von der Organisation die Herausgabe sämtlicher Dokumente zu dem umstrittenen Pestizid Glyphosat. Sie brauche die Unterlagen zu ihrer Verteidigung in dem Prozess, den die beiden Glyphosat-Geschädigten Ronald Peterson und Jeff Hall angestrengt haben, lautet die Begründung. „Die Anordnung bezieht sich auf die von Avaaz und den Anwälten der Kläger koordinierte Kampagne, die Falschinformationen über die Sicherheit von Glyphosat in Umlauf gebracht oder das Mittel als krebserregend bezeichnet hat“, heißt es konkret in dem Gerichtsschreiben. So fordert der nunmehr zu BAYER gehörende Konzern als Beweismittel etwa die gesamte Korrespondenz von Avaaz mit der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA ein sowie alle Schriftstücke und E-Mails, die im Zusammenhang mit Briefen an Mitglieder des Europäischen Parlaments und an den EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit, Vytenis Povilas Andriukaitis, stehen. Zudem will er Einblick in alle Unterlagen zum Engagement der Initiative gegen die Übernahme MONSANTOs durch den Leverkusener Multi nehmen. Avaaz bezeichnet die von MONSANTO vorgebrachten Gründe als reinen Vorwand, um an Informationen über die Strategien der NGO zu gelangen. Gäbe das Gericht dem Begehr bei der auf den 6. September anberaumten Verhandlung statt, hätte die Firma überdies Zugriff auf immense Daten-Sätze von Mitgliedern, UnterstützerInnen und Kooperationspartnern. Nicht zuletzt dient das Manöver nach Meinung der AktivistInnen schließlich dazu, eine Drohkulisse aufzubauen. „Das eigentliche Ansinnen: eine Bürgerbewegung einzuschüchtern und zu malträtieren“, so formulieren es die AnwältInnen der Gruppe.  Allein schon die Gerichtskosten stellen für das Netzwerk eine Belastung dar. Zudem würde die Zusammenstellung der Dokumenten-Massen der Initiative zufolge „Tausende Personal-Stunden“ kosten, was „verheerend für Avaaz’ Kernaufgaben“ wäre. „Der BAYER-Konzern muss das Verfahren umgehend einstellen. Seine Tochter MONSANTO versucht mittels juristischer Winkelzüge gegen konzern-kritische Arbeit vorzugehen. Das ist infam“, so Axel Köhler-Schnura vom Vorstand der COORDINATION GEGEN BAYER-GEFAHREN. Für den Diplom-Kaufmann hat der Prozess zudem Beispiel-Charakter. „Das ist nicht nur ein Fall ‚Avaaz’. Bekäme MONSANTO Recht, könnte sich jeder Multi jederzeit den Zugriff auf Unterlagen von Organisationen, die ihnen nicht passen, erstreiten“, warnt Köhler-Schnura abschließend.“ Presse-Information vom 28.08.2018 von Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link

    • BAYER-Tochter MONSANTO scheitert mit Klage gegen die Initiative AVAAZ 
      Am vergangenen Donnerstag wies ein US-amerikanisches Gericht die Klage der BAYER-Tochter MONSANTO gegen die Initiative AVAAZ ab. Die Konzern-Gesellschaft hatte von der NGO die Herausgabe sämtlicher interner Dokumente zu Glyphosat verlangt. Alle Unterlagen wie etwa die Korrespondenz der Organisation mit der Europäischen Chemikalien-Agentur ECHA und Angehörigen des Europäischen Parlaments sowie Mails von Avaaz-Mitgliedern an PolitikerInnen wollte das seit Juni zum Leverkusener Multi gehörende Unternehmen einsehen. Es brauche die Unterlagen zur Verteidigung in dem Prozess, den die beiden Glyphosat-Geschädigten Ronald Peterson und Jeff Hall angestrengt haben, lautete die Begründung. Der „New York County Supreme Court“ lehnte das Begehr jedoch ab. Die verlangten Schriftstücke seien „absolut irrelevant“ für dieses Schadensersatz-Verfahren, urteilte der Richter Shlomo Hagler. Eine gerichtliche Verfügung, sie herausgeben zu müssen, hätte ihm zufolge einen „enormen einschüchternden Effekt“ nicht nur auf Avaaz, sondern auch auf andere zivilgesellschaftliche Organisationen gehabt. „Kein Mitglied möchte, dass seine Privatsphäre verletzt und seine Aktivitäten öffentlich gemacht werden“, befand Hagler. Nach Einschätzung der AktivistInnen hätte die Klage bei Erfolg ihre ganze Arbeit lahmlegen können. „Tausende Personal-Stunden“ kalkulierte sie für das Zusammenstellen der Dokumenten-Massen ein und bezeichnete das als „verheerend für Avaaz’ Kernaufgaben“. Entsprechend erleichtert zeigte sich die Initiative nach dem Votum des Supreme Courts…“ Pressemitteilung der Coordination gegen BAYER-Gefahren vom 10.9.2018, siehe auch:
    • Avaaz.org – The World in Action: Monsanto – Wir haben GEWONNEN
      “…“unser Gerichtstermin war gestern — und *der Richter hat die Anordnung von Monsanto vollständig ABGELEHNT!!!* Er sagte, dass die gerichtliche Anordnung (sog. subpoena) eine „gewaltig abschreckende Wirkung“ hätte, und erklärte: „Kein Mitglied möchte, dass seine Privatsphäre verletzt und seine Aktivitäten öffentlich gemacht werden“. *Er hielt Monsanto einen Vortrag über Demokratie und freie Meinungsäußerung!!!!* Avaaz-Mitglieder im Gerichtssaal applaudierten spontan (…)  Monsanto kann immer noch in die Berufung gehen oder uns auf andere Weise hinterherkommen. Aber mit diesem jüngsten Erfolg ist uns etwas Erstaunliches gelungen und wir haben einen Präzedenzfall geschaffen. Und mit unserem hervorragenden juristischen Team und unserer wunderbaren Bewegung sind wir für alles bereit und haben keine Angst. Ziel dieser juristischen Angriffe ist es, uns Angst einzujagen..“ E-Mail vom Avaaz-Team vom 07.09.2018
  • Glyphosat-Krebs-Urteil in den USA: Folgen und Bewertungen
    • Monsanto muss 285 Millionen Dollar Schmerzensgeld zahlen
      „Ein US-Gericht hat den Agrarkonzern Monsanto zur Zahlung von 285 Millionen Dollar (knapp 250 Millionen Euro) Schmerzensgeld verurteilt, weil seine glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Krebs verursacht haben sollen. Die Mittel hätten „wesentlich“ zur Krebserkrankung des Klägers beigetragen, befand das Geschworenengericht am Freitag in San Francisco. Das Geld wurde dem ehemaligen Hausmeister Dewayne Johnson zugesprochen, der unheilbar an Lymphdrüsenkrebs erkrankt ist und die Herbizide von Monsanto dafür verantwortlich macht. Der 46-jährige Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte Monsantos Roundup für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht und dem Saatguthersteller vorgeworfen, die Gefahren des Unkrautvernichters verschwiegen zu haben. Die Jury sah das genauso und folgte nach einem vierwöchigen Prozess weitgehend der Argumentation der Klägeranwälte. Monsanto kündigte jedoch umgehend an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Das Unternehmen ist mit Tausenden ähnlichen US-Klagen konfrontiert. Es weist einen Zusammenhang zwischen Krebs und seinen Produkten zurück. (…) Obwohl es sich nur um einen Einzelfall und keine Sammelklage handelte, ist der Prozessausgang für Bayer und Monsanto brisant, da es die erste Gerichtsentscheidung überhaupt ist und sie wegweisend für die zahlreichen anderen Verfahren sein könnte. Der jetzige Fall war zuerst verhandelt worden, weil Kläger Johnson bereits im Sterben liegt und deshalb in Kalifornien Anrecht auf einen schnelleren Prozessbeginn hatte. Johnson hatte vor seiner Krebserkrankung als Platzwart für das kalifornische Schulsystem gearbeitet und dort regelmäßig mit Monsantos Unkrautvernichtern hantiert. (…) Tatsächlich ist die Frage, ob Monsantos Verkaufsschlager Roundup zu Krebs führen kann, hoch umstritten. Trotz der zahlreichen vom Unternehmen zitierten Studien, stufte die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Unkrautvernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen ein.“ Beitrag vom 11.08.2018 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
    • Bayer-Aktie verliert nach Urteil gegen Monsanto
      „Der Saatguthersteller soll Schadensersatz in Höhe von 289 Millionen Dollar zahlen. Das Urteil könnte aufgehoben werden – doch der Vertrauensverlust an der Börse ist groß. Ein Schadensersatzurteil in den USA gegen die Bayer-Tochter Monsanto hat Anleger des Leverkusener Dax-Konzerns verprellt: Zu Beginn des Handels fiel die Bayer-Aktie um mehr als neun Prozent und war damit der mit Abstand größte Verlierer an der deutschen Börse. (…) Dennoch ist der Prozessausgang für Monsanto und Bayer brisant: Die Entscheidung in Kalifornien könnte wegweisend für viele ähnliche Verfahren sein – derzeit sieht sich Monsanto mehr als 5.000 ähnlicher Klagen gegenüber. Anleger und Aktienhändler schätzen solche Unsicherheit nicht. „Das Urteil sorgt für massive Unsicherheit“, sagte ein Börsenhändler. „Dabei geht es nicht so sehr um die Summe, die gezahlt werden muss, sondern mehr darum, dass jetzt noch viel mehr Klagen erwartet werden.“ Beitrag vom 13.08.2018 in der Zeit online externer Link
    • Stellungnahme zum Glyphosat-Urteil im Fall Dewayne Johnson
      „Die Reaktionen auf das Urteil aus den USA sind entlarvend: Sorgen machen sich die Bayer-Analysten offenbar um die massiven Kursverluste der Bayer-Aktie – und weder um den Lymphdrüsenkrebs von Glyphosat-Opfer Dewayne Johnson, noch um die Millionen Kleinbäuerinnen und -bauern sowie Landarbeiter*innen weltweit, die durch die Pestizide von Bayer immensen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind. Auch in Brasilien hat vergangene Woche ein Gericht Zulassungen für glyphosathaltige Produkte für 30 Tage aufgehoben. Neben Glyphosat vertreibt Bayer in Afrika, Asien und Lateinamerika auch andere hochgiftige Pestizide, die in Europa längst verboten sind. Wieder einmal zeigt sich, dass für die großen Agrarkonzerne Menschen- und Arbeitsrechte eine nachgeordnete Rolle spielen – vor allem dann, wenn sie nicht vor der eigenen Haustür verletzt oder aufgeweicht werden. Deshalb ist die Politik gefragt: Die Bundesregierung muss ihre Möglichkeiten ausschöpfen und eine schärfere Fusionskontrolle umsetzen sowie rechtliche Instrumente schaffen, um große Konzerne entflechten zu können.“ Pressestatement von INKOTA-Agrarreferentin Lena Michaelsen vom 13.08.2018 externer Link
    • Urteil zu Glyphosat: Aussitzen der Risikobewertung ist keine Option
      Die EU sollte beim Thema Glyphosat nach dem Vorsorgeprinzip handeln – unabhängig von Industrieinteressen und vorausschauend, um seine Bürger vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, kommentiert Britta Fecke. Es sei keine Option, auf einen signifikanten Anstieg der Krebsrate zu warten...“ Kommentar von Britta Fecke vom 11.08.2018 beim Deutschlandfunk externer Link
    • Glyphosat-Prozess in den USA startet heute: BAYER für MONSANTO auf der Anklagebank
      „In den USA beginnt heute das erste Schadensersatz-Verfahren in Sachen „Glyphosat“. Der 46-jährige DeWayne Johnson hatte die Klage eingereicht. Der Familien-Vater leidet am Non-Hodgkin-Lymphom (NHL), einer bestimmten Form des Lymphdrüsen-Krebses, und macht das Herbizid dafür verantwortlich, das er in seinem früheren Beruf als Platzwart häufig einsetzen musste. Mit dieser juristischen Auseinandersetzung startet in den Vereinigten Staaten eine wahre Prozess-Lawine. Losgetreten hatte diese die Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation mit ihrer Einstufung von Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“. Daraufhin zogen in den Vereinigten Staaten über 4.000 NHL-PatientInnen, die als LandwirtInnen, LandschaftspflegerInnen oder als Hobby-GärtnerInnen in Kontakt mit der Agro-Chemikalie gekommen waren, vor Gericht. Die Klagen richteten sich ursprünglich gegen MONSANTO, gehen nun aber auf den BAYER-Konzern als neuen Besitzer des US-amerikanischen Unternehmens über. (…) Besondere Brisanz erhält die Klage Johnsons dadurch, dass das Gericht die im Zuge anderer Verfahren ans Licht der Öffentlichkeit geratenen Firmen-Unterlagen zu dem Ackergift, die berühmt-berüchtigten MONSANTO-Papers, zur Beweisaufnahme zugelassen hat. „Die interne Korrespondenz könnte das Gericht zu der Ansicht bewegen, dass MONSANTO bereits seit langer Zeit über die von Glyphosat ausgehende Krebs-Gefahr Bescheid wusste“, mit diesen Worten begründete der Jurist Curtis Karnow vom „San Francisco County Superior Court“ seine Entscheidung. Auch den Dokumenten über die Desinformationskampagnen zu der unter dem Namen „Roundup“ vermarkteten Agro-Chemikalie erkannte er Prozess-Relevanz zu. „Man kann nicht sagen, dass Roundup nicht krebserregend ist“, hält etwa die MONSANTO-Toxikologin Donna Farmer in diesen Papieren fest: „Wir haben nicht die nötigen Tests mit der Formulierung durchgeführt, um diese Aussage treffen zu können.“ Die Formulierung, also die mit Hilfe von Wirkungsverstärkern und anderen Substanzen erfolgende Weiterverarbeitung des Basis-Stoffes Glyphosat zum fertigen Roundup bereitete ihrem Kollegen William Heydens’ ebenfalls Sorgen: „Glyphosat ist OK, aber das formulierte Produkt verursacht den Schaden.“ Beispielsweise hat es negative Effekte auf das Erbgut. Als eine Auftragsstudie in dieser Hinsicht nicht genug Entlastungsmaterial lieferte, sondern den Befund sogar noch zu bestätigen drohte, schlug Heydens einfach vor, sich willigere WissenschaftlerInnen zu suchen. Wie die MONSANTO-Papers belegen, griffen die Konzern-ForscherInnen zur Not auch selbst zur Feder, um ihrem Produkt einen Persilschein auszustellen, und kauften sich dann bekannte ExpertInnen ein, die für viel Geld ihren Namen unter den Text setzten. Zudem nutzte das Unternehmen all seinen Einfluss, um die Umweltbehörde EPA daran zu hindern, eine Untersuchung zu Glyphosat zu veranlassen…“ Presse-Information vom 18.06.2018 von Coordination gegen BAYER-Gefahren externer Link
  • Glyphosat – was wirklich droht
    „Alle Welt spricht zurzeit über ein Pestizid: Glyphosat. Obwohl Glyphosat seit den 70er Jahren eingesetzt wird, sind bei uns noch keine großen gesundheitlichen Schäden bekannt geworden. Andere Pestizide aus dieser Zeit sind längst vom Markt verschwunden. Ist die Aufregung unnötig? Wir dürfen nicht nur auf Europa schauen – das Glyphosatsystem ist global. Mit gentechnisch veränderten (GV) Pflanzen wie Soja und dem Kombipack Roundup Ready konnte Monsanto seinen Pestizidabsatz auch nach Ablauf des Patentschutzes sicherstellen. Beim ständigen Anbau ohne Pflug und der Unkrautbekämpfung nur mit Glyphosat werden Unkräuter resistent gegen das Agrargift. Die Aufwandmengen müssen immer weiter erhöht werden – bestens für die Hersteller! Als Ende der 90er Jahre herbizidresistentes Soja auf den Markt kam, musste die EU die Rückstandsgrenzwerte um 200% erhöhen, damit das Soja weiter importiert werden konnte. Nun will die EU unbemerkt von der Öffentlichkeit neue GV-Sojasorten mit Resistenzen gegen gleich drei Herbizide zulassen. (…) Ein Verbot nur der Anwendung bei uns, wäre ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit den lateinamerikanischen Bäuerinnen und Bauern. Was wir aber wirklich brauchen, ist ein Wechsel: weg vom Glyphosatsystem der Konzerninteressen, hin zu einer Agrarpolitik für Mensch und Natur.“ Beitrag von Angela Müller vom 15. Dezember 2017 beim ISW München externer Link
  • Bundesregierung hilft bei Geheimhaltung von Glyphosat-Studien
    „… Neue Entwicklung im Dauerstreit um Glyphosat: Die Bundesregierung hat sich in ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, in dem es um potenzielle Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters geht. Laut einem Dokument des Gerichtshofs unterstützt die Bundesregierung die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa bei dem Versuch, die Veröffentlichung von Studien über das Herbizid zu verhindern. Die Efsa hatte Glyphosat für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Vier Grünen-Europaabgeordnete hatten daraufhin im Mai beim EuGH auf die Herausgabe der Studien geklagt, die zur Basis des Efsa-Urteils gehörten. Sie waren von den Herstellern Monsanto und Cheminova selbst angefertigt worden. In dem Dokument vom 30. November, das dem SPIEGEL vorliegt, lässt der EuGH die beiden Unternehmen als sogenannte Streithelfer in dem Verfahren zu. Sie dürfen damit Argumente vorbringen, warum die Efsa die Studien weiterhin unter Verschluss halten sollte. Pikant: In dem Dokument taucht auch Deutschland auf – als Unterstützer der Efsa…“ Beitrag von Markus Becker vom 7. Dezember 2017 beim Spiegel online externer Link
  • Eil-Aktion: Glyphosat jetzt national verbieten! 
    In einem beispiellosen Vorgang hat Agrarminister Christian Schmidt die Zulassung des umstrittenen Pestizids Glyphosat in der EU für weitere fünf Jahre erwirkt. Er hat dabei nicht nur SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks brüskiert, sondern hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Kopf gestoßen, die für ein Verbot kämpfen. Sofort nach der Entscheidung in Brüssel hat Frankreich ein nationales Verbot von Glyphosat angekündigt. Ein solches Verbot ist auch in Deutschland möglich! Schreiben Sie jetzt an den SPD-Vorsitzenden Martin Schulz und fordern Sie ihn auf, ein Glyphosat-Verbot bei den anstehenden Koalitionsgesprächen zur Bedingung zu machen!foodwatch-Aktion vom 29.11.2017 zum Mitzeichnen externer Link
  • Glyphosat: EU-Ausschuss stimmt für Lizenzverlängerung um 5 Jahre. Der deutsche Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) sorgt diesmal für die „qualifizierte Mehrheit“ 
    Nach zwei vergeblichen Anläufen im Oktober und Anfang November gab es im zuständigen Ausschuss der EU-Kommission heute eine qualifizierte Mehrheit für die Verlängerung der Zulassung des Herbizid-Wirkstoffes Glyphosat um fünf Jahre. 18 der 28 EU-Länder stimmten dafür. Sie repräsentieren 65,71 Prozent der europäischen Bevölkerung. Für eine qualifizierte Mehrheit waren 55 Prozent der Staaten nötig, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren. Die Abstimmung fiel also knapp aus. Den Unterschied machte Deutschland, dessen Vertreter sich diesmal anders als bei den beiden vorherigen Abstimmungen nicht der Stimme enthielt, sondern für die Zulassung votierte. Dahinter steckt ein kleines Politikum. Es war nämlich der CSU-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt, der gegen die Auffassung der SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks mit Ja stimmte. (…) Die Abstimmung fiel also knapp aus. Den Unterschied machte Deutschland, dessen Vertreter sich diesmal anders als bei den beiden vorherigen Abstimmungen nicht der Stimme enthielt, sondern für die Zulassung votierte. Dahinter steckt ein kleines Politikum. Es war nämlich der CSU-Landwirtschaftsminister Christian Schmidt, der gegen die Auffassung der SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks mit Ja stimmte. (…) Die Auseinandersetzung über die toxische Wirkung des Pestizid das andere große Politikum. Sie wird sehr hitzig geführt, wie ein „Glaubenskrieg“…“ Beitrag von Thomas Pany vom 27. November 2017 bei telepolis externer Link

  • Umstrittener Pflanzenschutz: Monsanto droht mit Schadenersatzklage 
    Die Glyphosat-Industrie erhöht im Streit um das Unkrautvernichtungsmittel den Druck auf die EU-Kommission und kündigt rechtliche Schritte an. In Deutschland setzt die Branche mit Glyphosat bis zu 90 Millionen Euro Jahr um. (…) Unter Juristen werden Schadenersatzansprüche von bis zu 15 Milliarden Euro für möglich gehalten. Dies entspricht etwa dem Beitrag, den Deutschland als größter Nettozahler zum Haushalt der EU im Jahr beisteuert. Das entscheidende Kriterium für die Höhe der Schadenersatzforderungen seien die Umsatzausfälle bei einer Nicht-Verlängerung der Zulassung von Glyphosat, sagen Juristen…“ Artikel von Markus Grabitz vom 10. November 2017 bei den Stuttgarter Nachrichten online externer Link
  • Glyphosat: Nur die Spitze des Eisbergs
    „Der Skandal um das Pestizid Glyphosat vertieft eine seit langem bestehende Vertrauenskrise in das europäische System der Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken. »Wahrscheinlich krebserregend« sei das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Das war im März 2015 das Ergebnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO), genauer, ihrer Krebsforschungsagentur, der International Agency for Research on Cancer (IARC). Ein halbes Jahr später, im November 2015, wurde das „wahrscheinlich“ plötzlich zu einem »unwahrscheinlich«. Zumindest, wenn man der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) glaubte. Zwei Jahre später, im März 2017, erschien ein neues Gutachten. Diesmal von der Europäischen Agentur für chemische Produkte (ECHA). Auch sie kam zur Erkenntnis, dass Glyphosat nicht krebserregend oder mutagen sei. Seit kurzem nun glaubt man der EFSA und der ECHA gar nichts mehr. Das liegt an unabhängigen Experten, die vor einem gemeinsamen Umwelt- und Agrarausschuss des Europaparlamentes zu Glyphosat-Studien angehört wurden. Die Experten stellten klar, dass die zuständigen EU-Behörden EFSA und ECHA ihre Gutachten in weiten Teilen vom Agrarkonzern Monsanto abgeschrieben haben. Ein Skandal, der in der EU nur die Spitze des Eisberges sein dürfte…“ Beitrag von Jean Feyder vom 25. Oktober 2017 bei Makroskop externer Link
  • Glyphosat am Ende? – EU-Umweltausschuss stimmt für Ende der Zulassung – Petition erreicht 80.000 Unterschriften
    soeben hat der Umweltausschuss des Europaparlaments mit großer Mehrheit (39 Ja-Stimmen, 9 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen) gegen die Verlängerung der Zulassung des umstrittenen Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat gestimmt…“ Meldung vom 19. Oktober 2017 von und bei Sven Giegold externer Link
  • 2 Petitionen vor der Beratung über die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat am 25. Oktober durch Vertreter der europäischen Regierungen in Brüssel 
    • Stoppt die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat!
      Petition an Bundesregierung von Sven Giegold & Martin Häusling bei change externer Link
    • Frau Merkel, sagen Sie Nein zu Glyphosat!
      „… diese Geschichte macht uns fassungslos: Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll bei seiner Bewertung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat ganze Textpassagen aus Studien des Chemiekonzerns Monsanto kopiert haben! Das hat eine Analyse der Umweltorganisation Global 2000 ergeben. Das BfR sieht darin kein Problem: Texte aus Studien der Antragssteller zu übernehmen, das sei „üblich“. (…) Wir finden: Deutschland sollte nicht den Chemie-Konzernen nach dem Mund reden, sondern sich für das im EU-Recht verankerte Vorsorgeprinzip stark machen. Solange es begründete Zweifel an der Unschädlichkeit von Glyphosat gibt, muss die Bundesregierung gegen eine weitere Zulassung von Glyphosat stimmen! Es sind nur noch wenige Tage bis zur wichtigen Abstimmung der EU-Staaten in Brüssel. Unterschreiben Sie jetzt unseren Eil-Appell an Bundeskanzlerin Merkel!“ Erinnerung von foodwatch vom 13.10.2017 an die eigene Petition externer Link
  • Geheimniskrämerei um Glyphosat. »Die Akte Glyphosat« untersucht den Streit um Glyphosat-Studien
    Bis Ende 2017 gilt für Glyphosat eine Schonfrist in Europa. Vielleicht auch eine Galgenfrist, denn die Kritik an einer weiteren Zulassung des Totalherbizids wird erneut lauter. Aktuell sorgen die »Monsanto-Papers« auch in Europa für Furore: Unterlagen aus Gerichtsprozessen in den Vereinigten Staaten über Monsantos Einflussnahme auf behördliche Zulassungen des inzwischen weltweit am häufigsten eingesetzten Pestizids. Da kommt das Buch »Die Akte Glyphosat« gerade zur richtigen Zeit. Der Pestizidexperte der Umweltorganisation GLOBAL 2000, Helmut Burtscher-Schaden, untersucht darin die Geschichte der Zulassungsverfahren seit 1973 in den USA und das Wiederzulassungsverfahren in Europa seit 2012. Unterstützt durch den Zugang zu Behördenunterlagen in den USA analysiert er die Einflussnahme des US-Saatgutkonzerns seit den Anfängen…“ Besprechung von Haidy Damm vom 18.10.2017 beim ND online externer Link
  • Bundesregierung will Glyphosat-Einsatz retten. Das deutsche Agrarministerium verhandelt über einen Kompromiss: Das Gift soll noch weitere zwei bis drei Jahre zugelassen werden.
    Berlin arbeitet an einem Plan B, um die weitere Verwendung des umstrittenen Wirkstoffs Glyphosat auf Äckern EU-weit sicher zu stellen. Nach Tagesspiegel-Informationen will Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) durchsetzen, dass der Wirkstoff, dessen Zulassung am 15. Dezember ausläuft, auf EU-Ebene für weitere zwei bis drei Jahre eine Genehmigung erhält. Wie zu hören ist, verhandelt das Landwirtschaftsministerium mit den beiden SPD-geführten Bundesministerien für Wirtschaft sowie Umwelt. Auch die Grünen, die demnächst Sondierungsgespräche über die Bildung der Bundesregierung führen und als Anwärter für das Bundesumweltministeriums gelten, sind in diese Gespräche eingebunden…“ Artikel von Markus Grabitz vom 17.10.2017 beim Tagesspiegel online externer Link
  • Glyphosat: Die Methode Monsanto
    Der Konzern ist überaus talentiert darin, Misstrauen gegen sich und gegen den Pflanzenvernichter zu produzieren. Seit mehr als zwei Jahren wird in der EU um den Unkrautvernichter Glyphosat gerungen. So langsam läuft der Kommission die Zeit davon. Bis Jahresende muss sie mit den Mitgliedsländern entscheiden, ob das Mittel zugelassen bleibt oder verboten wird. Doch das wird zusehends schwieriger. Immer mehr Details sickern durch, die das Prüfverfahren infrage stellen. (…) Völlig inakzeptabel ist es, dass Monsanto am Mittwoch nicht zu einer Anhörung im Europäischen Parlament erschienen ist, trotz Einladung. Gelingt es dem Konzern nicht, die Vorbehalte gegen den Pflanzenvernichter auszuräumen, dann muss dieser konsequenterweise verboten werden.“ Artikel von Silvia Liebrich vom 11. Oktober 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Glyphosat: Die Gefährlichkeit bestimmt Monsanto
    „Das entscheidende Gutachten für die weitere Zulassung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat stammt aus der Feder des Bundesinstituts für Risikobewertung. Die Passagen zur Gefährlichkeit des Herbizids hat die Behörde einfach vom Hersteller Monsanto übernommen. Die deutsche Sprache hält für den Umgang deutscher und europäischer Lebensmittelsicherheitsbehörden mit dem Ackergift Glyphosat eine treffende Redewendungen bereit: Man hat den Bock zum Gärtner gemacht. Zur Klärung der Frage, ob das Pflanzenschutzmittel in der EU für weitere zehn Jahre zugelassen werden soll, hat sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nämlich vor allem einer Quelle bedient: den Glyphosat-Hersteller Monsanto. Seitenweise hat das BfR Textpassagen kopiert und hat dabei gerade auch besonders heikle Bewertungen des Herstellers einfach übernommen. So hatte Monsanto im Glyphosat-Zulassungsverfahren Studien, die Krebs erregende und Erbgut schädigende Wirkungen des global eingesetzten Herbizids nahe legten, durchweg als irrelevant qualifiziert. Diese und andere Textpassagen wurden wörtlich von der BfR übernommen, wie aus Unterlagen hervorgeht, die der FR vorliegen. Der angesichts dessen wenig überraschende Tenor der BfR-Stellungnahme lautete: Glyphosat sei bei sachgemäßer Anwendung ungefährlich…“ Beitrag von Stefan Sauer vom 19. September 2017 bei der Frankfurter Rundschau externer Link. Siehe auch:

    • Der Skandal, der keiner sein darf
      Die europäischen Medien sind voll davon. Doch in Brüssel und Berlin wird der neue Skandal um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat und den Monsanto-Konzern glatt geleugnet. “Glyphosat: Der EU-Expertenbericht ist voller Copy-and-Paste-Versatzstücke von Monsanto”, titelt “Le Monde”. “Die Vorwürfe sind genauso alt wie falsch”, kontert die EU-Kommission. Worum geht es? Um rund 100 der 4.300 Seiten des Schlussberichts der europäischen Agentur EFSA aus dem Jahr 2015, und zwar ausgerechnet um die umstrittensten Kapitel. Die EFSA mit Sitz im italienischen Parma hatte sich vor zwei Jahren für eine Verlängerung der Zulassung von Glyphosat ausgesprochen – dem will die EU-Kommission demnächst folgen. Doch nun kommt heraus, dass Schlüsselpassagen der angeblich unabhängigen  “Expertise” bei Monsanto kopiert wurden…“ Beitrag vom 18. September 2017 von und bei Eric Bonse externer Link
  • „Tödliche Agri Kultur – Wie Monsanto die Welt vergiftet“
    Seit 20 Jahren werden in Argentinien riesige Flächen mit gentechnisch veränderter Soja bepflanzt. In Monokultur. Anfangs war das für die Landwirte, die Saatgutverkäufer und die Chemie-Konzerne ein Freudenfest. Allen voran: Monsanto. Heute ist das Modell Monsanto gescheitert. Nicht für die Investmentfonds, aber für die Landwirte vor Ort und für die Verbraucher in den Städten. 20 Millionen Hektar Land werden mit Herbiziden, Insektiziden, Fungiziden und künstlichem Dünger überflutet. Die Folge sind Überschwemmungen riesiger Landesteile. Staatliche Kontrollen sind nicht vorhanden. Argentinien hält den weltweiten Rekord, was den Verbrauch an Glyphosat angeht. Was die Lebensmittelindustrie von diesen Feldern in die Supermärkte bringt und exportiert, ist giftig. Aber es gibt Alternativen zu dieser tödlichen Agri-Kultur.“  Dokumentarfilm von Gaby Weber bei youtube externer Link

Grundinfos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=123016
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