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Gewerkschaften als Arbeitgeber
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Senioren des ver.di-Bezirks Leipzig Nordsachsen: „Die Arbeitsbedingungen für die [ver.di]Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten werden in Tarifverträgen geregelt.“
„Die Bezirksseniorenkonferenz des ver.di-Bezirks Leipzig Nordsachsen beschließt folgenden Antrag an den Bundeskongress 2015 und legt ihn auch (…) zur Beschlussfassung vor und im Falle der Zustimmung jeweils auch als deren Antrag an den Bundeskongress 2015 zu stellen: Der Bundeskongress beschließt: § 73 Abs. 2 der ver.di-Satzung wird wie folgt geändert: „Die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten mit Ausnahme der Wahlangestellten werden in Tarifverträgen geregelt.“…“ Der Antrag der Bezirksseniorenkonferenz
- Er wurde bei ganz wenigen Enthaltungen so beschlossen und zuvor gleich zur Annahme empfohlen, lediglich die vier fettgedruckten Zeilen aus der Begründung wurden „weil zu polemisch“ gestrichen. Es handelt sich um den Text: „Man stelle sich nur einmal vor, tarifmeidende bzw. -flüchtige Unternehmen und Institutionen wie z.B. Amazon oder kirchliche Betriebe würden gegenüber der Öffentlichkeit und den dort Beschäftigten und ver.di-Mitgliedern in deren Kämpfen zur Durchsetzung von Tarifverträgen die bisherige Formulierung des § 73 Abs. 2 der ver.di-Satzung mit der Bemerkung entgegenhalten: „Ihr seid doch als Arbeitgeber genau wie wir auch gegen Tarifverträge!““
Genau das passiert aber bereits des Öfteren – findet dieser Antrag Unterstützung und Nachahmer?