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„Zwei-Klassen-Lohnsystem“ und Betriebsratsbehinderung bei ProMinent
“Bei der Service- und Vertriebsgesellschaft Prominent Deutschland GmbH des Heidelberger Dosierpumpenherstellers Prominent GmbH gibt es seit längerem Auseinandersetzungen zwischen dem engagierten Betriebsrat und der Geschäftsführung (…). Das Unternehmen bezahlt die 93 Mitarbeiter der Vertriebsgesellschaft seit Jahren in großem Maße unterschiedlich. So haben 43 Mitarbeiter ältere Verträge mit einem Gehalt nach Tarifvertrag und die anderen 50 Mitarbeiter nicht, wodurch diese „beträchtlich weniger“ Gehalt bekommen. Der Betriebsrat versucht nun alle Mitarbeiter nach einem einheitlichen Lohnsystem bezahlen und den Tarifvertrag auf alle Mitarbeiter anwenden zu lassen. Da die Geschäftsführung sich quer stellte, musste das Arbeitsgericht Mannheim darüber entscheiden. Am 25.06.2020 entschied das Gericht zugunsten von Prominent, da es kein einheitliches Lohnsystem sehe und die Anzahl der Mitarbeiter, deren Lohn sich nicht nach dem Tarifvertrag bemisst höher sei als andersherum. (…) In einem weiteren Verfahren wirft der Betriebsrat der Geschäftsführung vor, Drohungen gegen ihn und seine Arbeit ausgesprochen zu haben. Konkret geht es um den folgenden Satz, den die Geschäftsführung auf einer Mitarbeiterveranstaltung gesagt haben soll: „Der Betriebsrat riskiert mit seinen Forderungen einen Stellenabbau in Deutschland.“ Außerdem wirft Prominent dem Betriebsrat vor zu viel Zeit mit Sitzungen und Besprechungen zu verbringen und das dadurch andere Mitarbeiter die Arbeiten der Betriebsratskollegen mittragen müssten…“ Aus Frontbericht 09/2020 vom 04.09.2020 bei Arbeitsunrecht , siehe dazu:
- ProMinent Geschäftsführung [neuer BDA-Präsi] auf Krawall gebürstet
„… Auch bei den aktuellen Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht bleibt die Geschäftsführung bei ihren betriebsratsfeindlichen Aussagen. Dies hat besondere Signalwirkung, da Geschäftsführer Rainer Dulger (…) seit dem 26.11.2020 Präsident der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist. Damit ist Dulger Repräsentant eines wichtigen deutschen Unternehmensverbands und setzt mit seinem beinharten Union Busting und Ablehnung eines Tarifvertrags in seiner eigenen Firma ein starkes Signal. Einen Tag vor Dulgers Wahl zum „Arbeitgeberpräsidenten“ trafen sich der Betriebsrat und Prominent Anwalt Kai Golücke aus der Kanzlei Mainwerk erneut vor dem Arbeitsgericht Heidelberg. In dem Verfahren unter dem Vorsitz von Richter Daniel Obst geht es um Äußerungen der Geschäftsführung, in welchen sie dem Betriebsrat vorwirft zu viel Zeit mit Sitzungen zu vergeuden. Der Betriebsrat sei auch für einen möglicher Weise drohenden Arbeitsplatzabbau verantwortlich, sollte er weiter ein einheitliches Lohnsystem fordern. Der Prominent Anwalt bestätigte diese Äußerungen der Geschäftsführung, warf dem Betriebsrat dreister Weise jedoch vor, diese falsch „interpretiert“ zu haben. Der Betriebsrat wird von Rolf Grüning, Rechtsschutzsekretär der IG Metall Tauberbischofsheim, vertreten. Nachdem bereits im Sommer eine Einigung der beiden Seiten scheiterte, will Richter Obst nun seinerseits einen schriftlichen Vergleich formulieren und beiden Seiten vorlegen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, wird es vermutlich noch im Dezember 2020 einen richterlichen Beschluss in der Sache geben. Auch bei dieser Verhandlung zeigte sich sehr deutlich, dass hinter all diesen Auseinandersetzung die Forderung nach einem einheitlichen Lohnsystem, welches durch einen Tarifvertrag geregelt wird, steht. Die Geschäftsführung weigert sich jedoch seit Jahren vehement mit der IG Metall über einen einheitlichen Tarifvertrag für die Vertriebsgesellschaft zu verhandeln. Das Zwei-Klassen-Lohnsystem soll, wenn es nach dem neuen „Arbeitgeberpräsidenten“ geht, noch ewig so weiter bestehen. Will er damit vielleicht auch ein Signal in andere Industriezweige schicken?“ Aus dem Frontbericht 13/2020 von Kevin Hoffmannvom vom 03.12.2020 bei Arbeitsunrecht