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Netzanbieter Arelion in Frankfurt: Betriebsratsgründung unerwünscht, Massenentlassung und Verlagerung nach Rumänien
„Frankfurt: Die Geschäftsleitung des schwedischen Netzanbieters Arelion am Standort Frankfurt kündigte allen 30 Beschäftigten. Und zwar unmittelbar nachdem sie eine Betriebsratsgründung eingeleitet hatten. Das berichtet die Frankfurter Sektion der Gewerkschaft IWW, Industrial Workers of the World. Zum Jahreswechsel 2023/2024 hatten einige Angestellte die Kündigung erhalten und daraufhin beschlossen eine Betriebsratsgründung zu initiieren. Schon am 19. Januar 2024 fand dann nach Angaben der IWW die Wahl des Wahlvorstandes statt. Am 25. Januar, also nur 6 Tage später, kündigte Arelion allen 30 Beschäftigten. Darunter auch den Mitgliedern des Wahlvorstandes, die besonderen Kündigungsschutz genießen...“ Aus den Union Busting News 5/24 von Jessica Reisner vom 21. März 2024
bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht – siehe mehr daraus, dazu und die Solidaritätskampagne:
- Weiter aus den Union Busting News 5/24 von Jessica Reisner vom 21. März 2024
bei der Aktion gegen Arbeitsunrecht: „Kurz darauf nahmen am 29. Januar 2023 trotzdem 26 von 30 Beschäftigten an der Betriebsratswahl teil. Als erste Amtshandlung schaltete das frisch gewählte Gremium einen Anwalt ein, um gegen die Kündigungen vorzugehen. Der Betriebsrat lässt außerdem prüfen, ob Arelion die Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit korrekt angemeldet hat.
In diesem Zusammenhang ließ Arelion plötzlich wissen, dass die Auslagerung des Standortes nach Rumänien geplant sei. Dreist verweigert Arelion jedoch Verhandlungen über einen Sozialplan. Die kann ein Betriebsrat allerdings erzwingen. Die Mitglieder des Betriebsrats lassen sich derweil erst einmal schulen. Die Kosten dafür muss Arelion tragen…“ - Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Antrag des Betriebsrates auf Einsetzung einer Einigungsstelle in erster Instanz abgelehnt. Es geht also in die nächste Runde beim Landesarbeitsgericht. Siehe und beachte:
- Betriebsratsbusting beim schwedischen Netzanbieter Arelion!
„In der Frankfurter Niederlassung wurden mehrere Beschäftigte gekündigt. Um sich zu wehren gründeten sie einen Betriebsrat. Nun soll der Betrieb nach Rumänien ausgelagert werden!…“ Unterstützungsflugblatt bei der IWW-Regionalgruppe Bochum/Ruhrgebietmit der umfangreichen Darstellung des Falles und einer Solidaritätskampagne per Email:
- Teilt der Führung von Arelion mit, was Ihr von deren Vorgehen haltet:
Die Firma selbst scheint nicht per Email erreichbar zu sein, aber über das Kontaktformular:
https://www.arelion.com/contact-sales
Per Post oder Telefon könnt Ihr Arelion natürlich auch auf die Nerven gehen:
Arelion Germany GmbHHerriotstrasse 160528 FrankfurtGermany
Tel: +49-69 90 73 40
Den Boss von Arelion (International) erreicht Ihr unter: andrew.everest@arelion.com - Natürlich ist es wichtig, auch den Beschäftigten den Rücken zu stärken.
Den frisch gewählten Betriebsrat erreicht Ihr unter: Betriebsrat@arelion.com
Für Rückfragen und weitere Informationen steht auch Harald Stubbe gerne zur Verfügung: harald.stubbe@yahoo.de
- Teilt der Führung von Arelion mit, was Ihr von deren Vorgehen haltet:
- Betriebsratsbusting beim schwedischen Netzanbieter Arelion!
In der Frankfurter Niederlassung wurden mehrere Beschäftigte gekündigt. Um sich zu wehren gründeten sie einen Betriebsrat. Nun soll der Betrieb nach Rumänien ausgelagert werden!
In der Frankfurter Niederlassung des schwedischen Anbieters von Glasfasernetzen Arelion erhielten mehrere Beschäftigte zu Beginn des neuen Jahres ein besonders Geschenk von ihrem Arbeitgeber. Ihnen wurde völlig überraschend gekündigt.
Ein Kollege wandte sich daraufhin an Harald Stubbe, einen erfolgreichen Organizer der internationalen Basisgewerkschaft Industrial Workers of the World (IWW). Harald Stubbe ist in Frankfurt und Umgebung kein Unbekannter. Er selbst hat bereits in mehreren Betrieben erfolgreich Betriebsräte gegründet. Unter anderem in einer Frankfurter Niederlassung des Großkantinenbetreibers Eurest und zuletzt 2021 kurz vor seinem Renteneintritt bei der Kinderbetreuung im Taunus (KiT).
Die Beschäftigten von Arelion waren also an der exakt richtigen Adresse um sofort Nägel mit Köpfen zu machen: Am 09. Januar führte er mit interessierten Kolleginnen und Kollegen der Filiale eine Schulung über die Gründung eines Betriebsrates durch. Im Fall der Niederlassung von Arelion konnte das vereinfacht zweistufige Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Ein Betriebsrat kann auf diese Weise ziemlich schnell gegründet werden. Bereits drei Tage später wurde die Einladung zur Wahl des Wahlvorstandes im Betrieb aufgehängt. Eine Woche später, am 19.01. fand die Betriebsversammlung statt auf der der dreiköpfige? Wahlvorstand dann auch gewählt wurde. Als Reaktion darauf fuhr nun der Arbeitgeber seinerseits schweres Geschütz auf. Auf einer Mitarbeiterversammlung am 25. Januar erhielt kurzerhand die komplette dreißigköpfige Belegschaft der Frankfurter Niederlassung die Kündigung. Sogar die Mitglieder des Wahlvorstandes, die besonderen Kündigungsschutz genießen. Hier liegt akut der Verdacht nahe, dass der Arbeitgeber durch dieses Vorgehen die Betriebsratsgründung sabotieren wollte. Die Behinderung einer Betriebsratswahl ist im übrigen eine Straftat! In § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es klar und deutlich: „Wer eine Wahl des Betriebsrats, behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen beeinflusst wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft!“
Wenn die Bosse von Arelion allerdings gedacht hatten, mit diesem Vorgehen die Belegschaft einschüchtern zu können, hatten sie sich gründlich getäuscht. Am Montag 29. Januar 2024 wurde der Betriebsrat erfolgreich gewählt. Wie groß die Unterstützung in der Belegschaft für die Betriebsgründung ist, wird schon daran deutlich, dass sich 26 der 30 wahlberechtigten Kolleginnen und Kollegen an der Wahl beteiligten.
Als erste Amtshandlung schaltete das frisch gewählte Gremium einen Anwalt ein, um gegen die Kündigungen vorzugehen. Dabei wandten sie sich an Rechtsanwalt Jörg Weber, einen der besten seines Fachs, der auch Harald Stubbe bereits erfolgreich vertreten hat.
Da 30 Leute auf einen Schlag gekündigt wurden, stellt sich insbesondere die Frage, ob der Arbeitgeber in diesem Fall wie vorgeschrieben Massenentlassungen angekündigt hat. Falls er das unterlassen hätte, wären die Kündigungen nämlich unwirksam!
Plötzlich gab es die Information, Arelion plane, die Frankfurter Niederlassung dichtzumachen und nach Rumänien auszulagern. Auch wenn der Arbeitgeber damit offenbar den Eindruck erwecken will, die Wahl des Betriebsrates sei der Grund für die Schließung und Auslagerung war dieser Schritt natürlich schon längst geplant.
Der Betriebsrat und sein Anwalt verlangten daraufhin, Verhandlungen über eine Sozialplan zu führen, was die Arbeitgeberseite ablehnte. Ein Sozialplan soll die Folgen einer sogenannten Betriebsänderung (z.B. der Schließung einer Filiale) für die Beschäftigten mildern. Gemäß §112 Abs. 1 verfügt der Betriebsrat in Sachen Sozialplan sogar über ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber kann die Verhandlungen also nicht einfach verweigern. Bevor die Verhandlungen über den Sozialplan nicht abgeschlossen sind, darf die Schließung nicht durchgeführt werden!
Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht über einen Sozialplan einigen können, wird eine Einigungsstelle eingerichtet, die eine Entscheidung trifft. Der Betriebsrat forderte also, eine solche Einigungsstelle in diesem Fall einzusetzen. Auch das lehnte der Arbeitgeber ab. Betriebsrat und Anwalt riefen daraufhin das Arbeitsgericht an, mit der Forderung, es solle die Einigungsstelle einsetzen. Dieses Verfahren läuft momentan.
Ansonsten hat der Betriebsrat seine Arbeit erstmal aufgenommen: die Mitglieder nehmen am 27. Februar an einer Schulung teil. Bezahlen muss dafür der Arbeitgeber.
Interessant zu wissen: Arelion befindet sich seit Juli 2021 im Besitz von Polhem Infra, einem Kapitalanleger, der hauptsächlich im Infrastrukturbereich tätig ist. Polhem Infra wiederum gehört der staalichen schwedischen Rentenversicherung.
Zu den Kunden von Arelion in Deutschland gehört unter anderem die Deutsche Telekom. Näher Informationen über Arelion sind auf der Homepage des Unternehmens zu finden: https://www.arelion.com/ - Für weitere Informationen:
- Der frisch gewählte Betriebsrat ist zu erreichen unter: Betriebsrat@arelion.com
- Für Rückfragen steht auch Harald Stubbe gerne zur Verfügung: harald.stubbe@yahoo.de
- Das gleiche gilt auch für die IWW-Regionalgruppe Bochum/Ruhrgebiet: bochum@wobblies.org
- oder auf unserer Homepage: IWW Bochum/Ruhrgebiet/Wittgensteiner Land
oder https://www.iww.ruhr