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First Solar: Gericht hält Kündigung für unwirksam
Quelle: Artikel Annette Herold in der Märkischen Oderzeitung vom 10.08.2012
„Montag, sechs Uhr, Schichtbeginn“, rief die Anwältin von First Solar dem eigentlich gekündigten Betriebsratsmitglied Sven Hennig zu. Da war das Urteil noch gar nicht gesprochen, doch Arbeitsrichterin Henriette Freudenberg hatte gestern gleich nach Verhandlungsbeginn deutlich gemacht, dass das Gericht die von First Solar vorgebrachten Kündigungsgründe nicht für überzeugend hielt. Die Richterin merkte erneut an, was sie schon im Mai kritisiert hatte: First Solar habe Hennig zwar eine Gefährdung des Produktionsablaufs vorgeworden und damit die außerordentliche Kündigung begründet. Worin diese Gefährdung bestanden haben soll, sei aber nicht konkret dargelegt worden. (…) Doch vor der gerichtlichen Entscheidung steht im Arbeitsgerichtsverfahren der Wille zur gütlichen Einigung. First Solar bot Hennig die Zahlung der ihm laut Sozialplan zustehenden Abfindung von rund 24 000 Euro brutto an, die er im Falle einer fristlosen Kündigung nicht erhalten hätte. Nach einer Bedenkpause lehnte er diese Offerte ab. Indes läuft am Arbeitsgericht noch ein Verfahren um Hennigs Mitarbeit im Betriebsrat von First Solar. Die anderen Mitglieder der Arbeitnehmervertretung fordern seinen Ausschluss aus dem Gremium. Hennig habe immer wieder „Front gemacht“, heißt es zur Begründung. Im Eilverfahren scheiterte der Betriebsrat damit, der nächste Termin ist für den 22. August geplant.“