- Automobilindustrie
- Bauindustrie und Handwerk
- Chemische Industrie
- Dienstleistungen, privat und Öffentlicher Dienst
- Elektro- und Metall(-Zulieferer)
- Elektrotechnik
- Fahrzeugbau (Vom Fahrrad, über Trecker bis zum Flugzeug)
- Gewerkschaften als Arbeitgeber
- Holz, Papier, Glas und Kunststoffe
- Landwirtschaft und Gartenbau
- Lebens- und Genussmittelindustrie
- Maschinen- und Anlagenbau
- Medien und Informationstechnik
- Rüstungsindustrie und -exporte
- Sonstige Branchen
- Stahl-Industrie
- Stoffe und Bekleidung
- Bündnis Umfairteilen und Aktionen
- Die Occupy-Bewegung und Aktionstage
- Gewerkschaftliche Mobilisierung in der Krise
- Initiativen der Linken gegen den Kapitalismus und dessen Krisen
- Interventionen gegen die neoliberale EU
- Klimastreiks und -kämpfe
- Mobilisierungsdebatte: Wie kämpfen (gegen Kapitalismus)?
- Proteste gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21
Energiearmut und Stromsperren: Den Armen wird der Strom gesperrt, den Reichen die Fonds gefüllt
Dossier
„Artikel 1 GG: “Die Würde aller Menschen, die über ein mittleres oder hohes Einkommen verfügen, ist unantastbar”. Kommt Ihnen an diesem Satz etwas merkwürdig vor? Richtig: Eigentlich heißt es: “Die Würde des Menschen” – aller Menschen. Da ja niemand so gemein wäre, die zuständigen Behörden und die Stromlieferanten des Verfassungsbruchs zu bezichtigen, können wir daraus nur eine Schlussfolgerung ziehen: Personen, die es aus sozialer Not heraus nicht mehr schaffen, ihren Strom zu bezahlen, sind überhaupt keine Menschen. Denn ist es etwa “würdig”, ohne warmes Wasser und warme Mahlzeiten zu leben, ohne Telefon, Internet, Radio und Fernsehen, mit ungebügelter Wäsche, frierend und im Dunkeln? In Anlehung an Marie Antoinette könnte man da vielleicht raten: “Wenn sie keinen Strom mehr haben, sollen sie halt Kerzen aufstellen!” Holdger Platta weist in seinem erschütternden und hervorragend recherchierten Artikel auf einen alltäglichen Skandal hin, der selbst in “linken” und sozial engagierten Kreisen viel zu selten, viel zu wenig vehement kritisiert wird…“ Artikel von Holdger Platta vom 22. Mai 2014 in Konstantin Weckers Webmagazin
und dazu seitdem:
- Erfolgreiche Musterklage der VZ NRW: Besserer Schutz vor Stromsperren, Ratenzahlungen können Stromsperren abwenden
„Die VZ NRW hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) erfolgreich gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser geklagt.
– Energieversorger dürfen danach keine Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen erheben, wenn Kund*innen im Zahlungsrückstand sind.
– Und bei hohen Rückständen müssen sie Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten anbieten.
Die NEW Niederrhein Energie und Wasser wurde mit Urteil vom 13.02.2025 vom OLG Düsseldorf (Az. I-20 UKI 7/24, noch nicht veröffentlicht) verurteilt keine Gebühren mehr für ihre Abwendungsvereinbarungen bei Strom- und Gassperren zu nehmen. Das Gericht hat weiter entschieden, dass die NEW die Dauer der Abwendungsvereinbarungen nicht pauschal auf 12 Monate beschränken durfte, sondern bis zu 24 Monate anbieten muss. Des Weiteren sind laut OLG Düsseldorf Klauseln unwirksam, die die Wirksamkeit der Abwendungsvereinbarung von der Zahlung der ersten Rate abhängig machen. Bei Nichtzahlung schließlich ist eine Unterbrechung der Energieversorgung erneut mit einer Frist von 8 Tagen anzukündigen. Das OLG hat zu sämtlichen vorstehenden Punkten die Revision nicht zugelassen.
Relevant ist auch, dass das OLG in der Entscheidung davon ausgeht, dass für entgeltliche Ratenzahlungsvereinbarungen Verbraucherdarlehensrecht gilt. Dies hat zur Folge, dass entgeltliche Ratenzahlungsvereinbarungen nur gekündigt werden können, wenn Verbraucher mit zwei Raten in Verzug sind und eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags gesetzt wurde (§§ 506, 498 BGB)...“ Aus dem Thomé Newsletter 06/2025 vom 23.02.2025, siehe auch:
- Besserer Schutz vor Stromsperren: Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Pressemitteilung vom 14.02.2025 der Verbraucherzentrale NRW
- Besserer Schutz vor Stromsperren: Verbraucherzentrale NRW klagt erfolgreich gegen die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
- Stromarmut: Versorger stellten 2019 289.000 Haushalten Strom ab – schon ab 100 Euro Zahlungsverzug
„… Wegen unbezahlter Rechnungen ist in Deutschland im vergangenen Jahr rund 289.000 Haushalten der Strom abgestellt worden. Das hat die Bundesnetzagentur für ihren neuen Monitoringbericht zum Energiemarkt ermittelt. Im Vergleich zu 2018 ist die Zahl der Stromsperren um etwa 7000 gesunken. Das ist der niedrigsten Stand seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2011, wie aus einem Auszug des Berichts hervorgeht. Das Dokument liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Im Jahr 2014 hatten die Versorger noch mehr als 350.000 Haushalten den Anschluss gesperrt. Der Lieferant darf den Strom in der Grundversorgung bereits dann abstellen, wenn der Kunde mit mindestens 100 Euro in Zahlungsverzug ist. Er muss dem Verbraucher dann eine Sperrandrohung schicken und darf den Strom dann frühestens vier Wochen später abdrehen. Eine solche Sperrandrohung haben 2019 rund 4,75 Millionen Haushalte erhalten. Tatsächlich abgestellt wurde der Strom schließlich bei 0,6 Prozent aller Anschlüsse. Deutlich niedriger ist die Zahl der Sperren beim Gas. Hier waren es 2019 etwa 31.000, rund 2000 weniger als im Jahr zuvor. Auch dies ist der niedrigste Stand seit Beginn der Erhöhungen. Betroffen waren damit 0,2 Prozent der Anschlüsse von Haushaltskunden. Einen Grund für den Rückgang der Stromsperren nennt die Bundesnetzagentur wie üblich nicht.“ Meldung vom 7. Oktober 2020 in neues Deutschland online - Stromschulden: Aufgrund der Corona-Krise wollen Energiekonzerne auf Stromsperren verzichten [leider wohl befristet]
„… Stromsperren sind ein Druckmittel der Energielieferanten, um säumige Kunden zum Begleichen der Stromschulden zu zwingen. Wenn aber das Geld fehlt, wird eine Stromsperre zum Dauerzustand. Aufgrund der Corona-Krise wollen nunmehr großen Energiekonzerne Deutschlands auf Stromsperren verzichten. Vorerst sollen sich Kunden keine Sorgen machen, dass die Energieversorgung gekappt würde, hieß es in mehreren Erklärungen der Stromlieferanten. Das gilt allerdings nur “Vorerst”. Sobald die Krise überwunden ist, will man Stromsperren wieder umsetzen. (…) Bestehende Stromsperren könnten sogar wieder aufgehoben werden, teilte beispielsweise der Energiekonzern EnBW mit. Man wolle den Strom sogar gebührenfrei wieder freischalten. Ebenso haben sich einige Stadtwerke geäußert. Es macht also Sinn, in der derzeitigen Lage seinen Stromlieferanten zu kontaktieren und um eine Aufhebung der Stromsperre zu bitten, auch wenn die Schulden nicht beglichen werden können. Wichtig ist dabei, auf die Corona-Krise hinzuweisen…“ Wichtiger Hinweis von und bei gegen-hartz.de vom 24. März 2020 - Kritik an mangelnder Transparenz und Folgekosten: Stromsperren gegen 300.000 Haushalte
„… Wer in Deutschland von einer Stromsperre betroffen ist, hat in den meisten Fällen die Rechnung des Energieversorgers nicht bezahlt. Doch für die säumigen Kunden bleibt es nicht dabei, ihre Schulden zu begleichen. Die Folgekosten für die Wiederherstellung der Stromversorgung sind teils genauso hoch, belaufen sich mitunter auf einen dreistelligen Betrag. Zugleich unterliegen sie enormen Schwankungen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Demnach berechneten die Netzbetreiber, die im Auftrag der Stromlieferanten im Jahr 2018 bei rund 300.000 Haushalten zum äußersten Mittel der Stromsperre griffen, im Durchschnitt 51,68 Euro für diese Maßnahme. (…) Die Bandbreite war groß: sie reichte nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums von drei bis 175 Euro. Noch größer war die Spreizung bei den Kosten für die Wiederherstellung: zwischen drei und 225 Euro (…) Die durchschnittliche Stromschuld, bei der eine Stromsperre im Jahr 2018 angedroht wurde, lag bei rund 130 Euro. Die Bundesregierung sieht keinen unmittelbaren Handlungsdruck. (…) Den Grünen und Verbraucherschützern (…) prangern die intransparenten Rechnungen an. „Ohne Strom können Menschen keine warme Mahlzeit zubereiten, keine Lebensmittel im Kühlschrank lagern, keine Hausaufgaben machen“, sagte der sozialpolitische Sprecher Sven Lehmann. Die Antwort der Bundesregierung zeige, dass sich auch die Folgekosten einer Stromsperre zu einem ernsten Problem entwickeln. „Es drohen Verschuldungsspiralen und die Gefahr steigt, wiederholt von Stromsperren betroffen zu sein“, so Lehmann. „Wir fordern die Bundesregierung auf, für Netzbetreiber und Stromlieferanten klare Regelungen zur Deckelung der Kosten zu schaffen.“ Auch die Verbraucherzentrale in NRW hat mehrfach eine Deckelung der Mahn- und Inkassogebühren sowie der Sperr- und Entsperrkosten gefordert.“ Artikel von Jan Drebes vom 4. März 2020 in RP online - Energiearmut: Den Armen wird der Strom gesperrt, den Reichen die Fonds gefüllt
„Im Jahr 2020 werden die Strompreise in Deutschland voraussichtlich um 5,5 Prozent im Durchschnitt steigen und die konkrete Lebenssituation der ärmeren Menschen noch weiter verschlechtern. Wegen steigender Preise können immer mehr Bundesbürger ihre Stromrechnung nicht mehr zahlen. Die Zahl der Stromsperren ist auf den höchsten Wert gestiegen, der je gemessen wurde. Die Bundesnetzagentur berichtet für 2018 von 344.000 Haushalten in denen das Licht ausging und über sechs Millionen angedrohten Stromsperren. Besonders betroffen von der Energiearmut sind Menschen, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind oder in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. (…) Der durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte ist seit der Jahrtausendwende von 13,94 auf 30,43 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2019 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 118 Prozent beziehungsweise 6 Prozent pro Jahr. (…) Wir brauchen dringenden Handlungsbedarf zur wirksamen Bekämpfung von Energiearmut. Der Verein Tacheles e.V. fordert schon weit langem die Umsetzung der nachstehenden Punkte im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderungen: Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelbedarfen – Einführung einer bedarfsorientierten Haushaltsenergiepauschale zusätzlich zum Regelsatz – Angleichung der Bemessungsmethode des Mehrbedarfs für dezentrale Warmwasserversorgung – Schaffung von „Energiesicherungsstellen“ – Entschärfung der Frist bis zur möglichen Energiesperre – Rechtsansprüche zur Übernahme von Energieforderungen im Sozialrecht stärken und die Einführung einer garantierten Grundenergiemenge…“ Beitrag vom 29. Januar 2020 vom und beim Gewerkschaftsforum Dortmund - Ausmaß und Auswirkungen der Energiearmut: Steigend
„Energiearmut ist ein zunehmendes Problem in Deutschland. Dies zeigt sich exemplarisch an der Anzahl der Strom- und Gassperren in deutschen Haushalten. Im Jahr 2017 haben sich die Stromsperren auf insgesamt 330.242 erhöht. Die Anzahl der Gassperren lag im selben Jahr bei knapp 38.000. Die Fragesteller hatten die Bundesregierung u.a. nach ihrer Definition von Energiearmut gefragt, und welche Maßnahmen sie eingeleitet habe, um die Energiearmut in Deutschland zu verringern. Aus der Antwort der Bundesregierung geht u.a hervor, dass die Anzahl der Sperrungen von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern in NRW bei knapp 100.000 (konkret 98.177) lag…“ Meldung aus Thomé Newsletter 19/2019 vom 12. Mai 2019 Pkt.4mit Link zur Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Energiearmut
- Die Linke lotet die Möglichkeiten für ein Verbot von Stromsperren aus
„Die Linksfraktion lotet die Möglichkeiten für ein Verbot von Stromsperren aus. In einer Kleinen Anfrage (19/7517)möchten die Abgeordneten wissen, welche Chancen die Bundesregierung für ein solches Verbot sieht. Sie fragen auch nach Maßnahmen, um Stromsperren zu verhindern. Nach Angaben der Fragesteller drohte 2017 insgesamt 4,8 Millionen Haushalten ein Abschalten des Stroms, weil Zahlungen nicht beglichen worden waren.“ Aus dem Thomé Newsletter 07/2019 vom 17.02.2019
- Blackout für 344.000 Haushalte: 2017 wurden in Deutschland 14.000 Stromsperren mehr exekutiert als im Jahr zuvor
„Elektroenergie ist im Laufe der vergangenen Jahre erheblich teurer geworden. Längst nicht mehr alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland können sie sich problemlos leisten. Wegen unbezahlter Rechnungen ist im vergangenen Jahr fast 344.000 Haushalten hierzulande der Strom abgestellt worden. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als 2016, wie aus dem Entwurf des neuen Monitoringberichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt hervorgeht. Die meisten Sperren gab es mit rund 98.000 in Nordrhein-Westfalen, berichtete die Nachrichtenagentur dpa, der ein Berichtsentwurf vorliege am Sonntag. Eine Sperrung der laufenden Versorgung mit Elektroenergie angedroht haben die einschlägigen Unternehmen – euphemistisch »Versorger« genannt – im vergangenen Jahr gut 4,8 Millionen säumigen Zahlern. Mehr als sieben Prozent von den zuvor gemahnten Abnehmern wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt…“ Bericht von und bei der jungen Welt vom 12. November 2018, siehe dazu auch Harald Thomé:
- Armut konkret: Zahl der Stromsperren steigt immer weiter / Etwa die Hälfte aller gesperrten Haushalte sind SGB II/SGB XII-Bezieher
„Wegen unbezahlter Rechnungen sind im Jahr 2017 fast 344.000 Haushalten in Deutschland der Strom zeitweise abgestellt worden. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als 2016, so der Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt. Die meisten Sperren gab es mit rund 98.000 in NRW. Eine Stromsperre angedroht haben die Versorger im Jahr 2017 in gut 4,8 Millionen Fällen. Gut 7 Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt. Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien, so dir Antwort der BR – DS 19/1604 vom 11.04.2018. Allerdings verweist die BR auf eine Studie, nach der etwa die Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte Leistungen der Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) bezieht. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901604.pdf) (Bemerkung: normalerweise würde ich AfD – Anfragen und Antworten nicht veröffentlichen, im vorliegenden Fall ist das Ergebnis aber so relevant, dass hier eine Ausnahme gemacht werden muss.)
Ich möchte hier noch mal an die Entscheidung des BVerfG (23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12) erinnern, in dem dieses klargestellt hat, der Gesetzgeber habe fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist: „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfs-relevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren.“ (a.a.O. Rz 144) Ausdrücklich werden die Strompreise angesprochen: „So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden.“
Das bedeutet, deutlich höhere Regelleistungen alleine wegen der Entwicklung der Energiepreise und eine Änderungen bei der Verpflichtung der Übernahme von Energieschulden! (das wäre ja schon mal etwas für Parteien, die Hartz IV hinter sich bringen wollen). Dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschland-mehr-haushalten-wegen-unbezahlter-rechnungen-strom-abgestellt-a-1237752.html“ Aus dem Thomé Newsletter 41/2018 vom 12.11.2018
- Armut konkret: Zahl der Stromsperren steigt immer weiter / Etwa die Hälfte aller gesperrten Haushalte sind SGB II/SGB XII-Bezieher
- Vorschläge der Nationalen Armutskonferenz zur Überwindung von Stromsperren
„Stromschulden und Stromsperren sind in Deutschland ein großes Problem, kein Randphänomen. Bei 328.000 Kunden wurde 2016 die Stromversorgung wegen nicht gezahlter Rechnungen tatsächlich unterbrochen. Die Sperrungen resultierten aus insgesamt 6,6 Mio. Unterbrechungsandrohungen, von denen ca. 1,2 Mio. in einen Unterbrechungsauftrag mündeten. Die relativ hohe Zahl der Unterbrechungsandrohungen zeigt, dass sehr viele Haushalte Zahlungsprobleme haben. Oft ist Einkommensarmut der Grund. (…) Die Hälfte der abgesperrten Haushalte sind SGNB II/SGB XII- BezieherInnen. (NL Thome Newsletter 26/2018 vom 15.07.2018). (…) Energieschulden als allgemeines gesellschaftliches Problem können nicht allein durch Hilfen vor Ort vermieden werden. Im Kontext einer sozialpolitischen Rahmensetzung ist es erforderlich, die bisherigen Aktivitäten der beteiligten Akteure durch strukturelle Veränderungen im Sozialrecht zu ergänzen. Der Sozialstaat muss als eine der möglichen politischen Maßnahmen im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Versorgung dieser Haushalte mit Energie sicherstellen, die dem Kriterium der Menschenwürde entspricht.“ Meldung aus Thomé Newsletter 28/2018 vom 29.07.2018 zu Vorschläge der Nationalen Armutskonferenz zur Überwindung von Stromsperren vom 24. April 2018 - [Bundestag] 331.272 Stromsperren in 2015
„2015 sind in 331.272 Fällen (2014: 351.802) sogenannte Stromsperren verhängt worden. Bei der Gasversorgung wurden 43.626 Fälle (2014: 46.488) verzeichnet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11052) hervor. Die Bundesregierung beruft sich dabei auf Zahlen aus Befragungen der Netzbetreiber. Eine Sperrandrohung erging 2015 demnach in 6.282.975 (Strom) beziehungsweise 1.284.670 Fällen (Gas). Die durchschnittliche Forderungshöhe bei der Androhung betrug laut Darstellung der Bundesregierung 119 Euro (Strom) beziehungsweise 123 Euro (Gas)…“ Aus der Antwort der Bundesregierung vom 22.03.2017(hib 182/2017)
- Armut in Deutschland: Die Scham, wenn einem der Strom abgestellt wird
„Was ich hier am Schreibtisch für Schicksale höre, da wird einem wirklich ganz traurig ums Herz.“ Mehr als 350.000 Haushalte in einem Jahr waren laut einer Erhebung der Bundesnetzagentur vorübergehend ohne Strom, sechs Millionen Menschen waren von einer Sperrung bedroht. Und selbst von ihnen wollen nur wenige öffentlich reden – aus Scham. (…) Petra Boer arbeitet in der Verbraucherzentrale Krefeld, im Rahmen des vom Land Nordrhein-Westfalen geförderten Modellprojekts „NRW gegen Energiearmut”. Der Strukturwandel hat in den Ruhrgebietsstädten viele zurück gelassen, das Land nimmt einen Spitzenplatz bei der Zahl der Stromsperren ein. Petra Boer hat schon viele Geschichten gehört. Das gehört zum Job: Lösungen finden, vermitteln, zuhören. „Ich muss aus meiner Beratungspraxis sagen, was ich hier am Schreibtisch für Schicksale höre, da wird einem wirklich ganz traurig ums Herz. Und wer nicht bezahlen kann, dem ist das auch schamhaft. Der schämt sich auch, den Mitarbeitern der Stadtwerke das so zu erklären. Ganz oft ist es so, dass ne schwere Krankheit dahinter steckt oder die Firma ist pleite gegangen…“ Beitrag von Petra Ensminger vom 13. Februar 2017 beim Deutschlandfunk(wir danken Norbert Hermann von Bochum Prekär für den Hinweis auf diesen Beitrag)
- Stromsperren: Im Ruhrgebiet nimmt die Energiearmut zu
„Kein Geld mehr für Strom und Heizung – das ist vor allem in Nordrhein-Westfalen die bittere Realität vieler Bewohner. Rund ein Drittel aller Stromsperren werden dort verhängt. Das Ruhrgebiet ist am schlimmsten betroffen. (…) „Der Hartz4-Satz ist einfach nicht so schnell angestiegen wie die Stromkosten. Das lässt sich eindeutig belegen und da ist mittlerweile ein ziemlich großes Delta. Und da hält die Regierung sich zurück, weil das extrem teuer ist. Wenn Hartz-4 ein paar Euro angehoben wird, dann macht das ja gleich Milliardenbeträge aus. Aber, das wäre notwendig.“ Die Energiesperre ist Symbol für die Energieschuldenfalle. Und eine stille, soziale Katastrophe…“ Beitrag von Richard Fuchs vom 25.04.2016 beim Deutschlandradio Kultur - Bundesnetzagentur: Rund 345.000 Haushalten wurde 2013 der Strom gesperrt
„Wegen steigender Preise können immer mehr Bundesbürger ihre Stromrechnung nicht zahlen. Fast 345.000 Haushalten wurde nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen im vergangenen Jahr zeitweilig der Strom abgeklemmt. Die Zahl der Stromsperren hat sich im vergangenen Jahr erneut erhöht. 344.798 Haushaltskunden in der Grundversorgung wurde 2013 zeitweise der Strom abgeklemmt, heißt es im Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA), der offiziell Anfang Dezember vorgestellt werden soll und der SPIEGEL ONLINE vorab vorliegt. Das waren gut 23.000 Sperrungen mehr als 2012 und rund 33.000 mehr als 2011. Noch weit mehr Haushalte haben Probleme mit ihrer Stromrechnung…“ Artikel von Stefan Schultz vom 22.11.2014 im Spiegel online - Stromsperren: schlimmer als Knast
Weiter aus dem Artikel von Holdger Platta vom 22. Mai 2014 in Konstantin Weckers Webmagazin: „… Ich spreche davon, daß im Jahre 2012 rund 322.000 Privathaushalte von Stromsperren betroffen waren, rund 657.000 BürgerInnen unseres Sozialstaates also. Das bedeutet, dass damit rund 30.000 Menschen mehr als noch im Vorjahr 2011 im Dunkeln saßen, und das bedeutet, dass gemäß dieser Anstiegsziffer heute – im Jahr 2014 – knapp 700.000 MitbürgerInnen in diesem unseren Lande nicht mehr über genügend Geld verfügen dürften, um ihre Stromrechnungen bezahlen zu können. Und das ist mindestens ein dreifacher Skandal…“
Siehe auch:
- Dossier: [Folgen der Deregulierung in den EU-Ländern] Der Preis der Energie
- Dossier: Die (un)soziale CO₂-Steuer, Klimageld und Klimapolitik
- Dossier: Startet mit #SyltEntern und ähnlichen Aktionen eine heiße Phase der Proteste gegen Preissteigerungen und Verarmung?
- Dossier: Von Jahr zu Jahr wird der Fehlbetrag größer: Hartz IV und die Stromkosten
- Stromkosten der Hartz-IV-Haushalte neu bemessen
- und mehr dazu in der Rubrik ALG II und Wohnen