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Ruhezeiten im Lkw sind vorbei – Bußgelder für Verstöße
„Ein großes Bündel an Gesetzesänderung schnürte die Bundesregierung im Jahr 2016 und 2017. In einem Gesetzesvorhaben wurden sowohl Güterkraftverkehrsgesetz, Fahrpersonalgesetz, Arbeitszeitgesetz und Straßenverkehrsgesetz geändert. Wichtigste Änderung für die Logistik: Das Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug. (…) Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten, die entgegen dieser Bestimmungen verbracht wurden, gelten nicht als ordnungsgemäße wöchentliche Ruhezeit. Für den Fall eines Verstoßes sieht das Gesetz daher Bußgelder vor, sowohl für die Spediteure als auch für die Fahrer. Die Zukunft wird zeigen, wie stark das Verbot in der Praxis umgesetzt und verfolgt wird.“ Meldung von Yvonne Bachmann vom 29. Mai 2017 beim Logistik Watchblog und das „Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes“ vom 16. Mai 2017, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 24. Mai 2017