NEIN zur geplanten Meldepflicht für Sexarbeiter/innen in der Prostitution!

dona carmen„Die CDU/SPD-Bundesregierung plant im Rahmen der beabsichtigten Neuregelung des rechtlichen Umgangs mit Prostitution die Einführung einer Meldepflicht für Prostituierte. Inzwischen ist längst nicht mehr die Frage, ob eine Meldepflicht für Prostituierte eingeführt wird. Es ist nur noch die Frage, in welcher Form dies geschehen wird: entweder unterliegt jede einzelne Sexarbeiter/in der Meldepflicht und muss sich selbst melden;  oder die Sexarbeiter/innen werden über Auflagen im Rahmen der geplanten  Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten durch deren Betreiber/innen zwangsgemeldet.
Vieles spricht dafür, dass die letztere, die Betreiber gestützte, entmündigende Variante als eine Art „Meldepflicht durch die Hintertür“ zum Zuge kommen wird.
Doña Carmen e.V. wendet sich entschieden gegen jede Form der Meldepflicht für Sexarbeiter/innen in der Prostitution. Wir schließen uns den grundsätzlichen Bedenken der Gewerkschaft ver.di an, vorgetragen auf der Anhörung des Bundes-familienministeriums vom 12. Juni 2014. In der ver.di-Stellungnahme heißt es:
„Auch grundsätzliche Erwägungen zum Verhältnis des Staates zu einer stigma-tisierten und in der deutschen Geschichte des Nationalsozialismus gebrandmarkten und verfolgten gesellschaftlichen Gruppe sprechen gegen eine gesonderte Registrierung von Sexarbeiter/innen und Prostituierten.“ Die bloße Tatsache, dass derartige Hinweise wieder nötig erscheinen, wirft die Frage auf, an welchem Punkt der gesellschaftlichen Entwicklung wir heute eigentlich (wieder) stehen…“
14 Thesen von Doña Carmen e.V. vom 02.07.2014 externer Link

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