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Gesetz in Belgien beendet Diskriminierung: SexarbeiterInnen erhalten Recht auf Krankheitstage, Mutterschaftsgeld und Rentenansprüche
„Mit dem weltweit ersten Gesetz dieser Art haben belgische Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter das Recht auf Krankheitstage, Mutterschaftsgeld und Rentenansprüche erworben. Der Gesetzgeber hat im Mai beschlossen, Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern den gleichen Beschäftigungsschutz wie allen anderen Arbeitnehmern zu gewähren, um gegen Missbrauch und Ausbeutung vorzugehen. Das Gesetz, das am Sonntag in Kraft getreten ist, gewährleistet, dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter Arbeitsverträge und Rechtsschutz haben. Damit soll eine Grauzone beendet werden, die 2022 geschaffen wurde, als die Sexarbeit in Belgien entkriminalisiert wurde, ohne dass Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter jedoch Schutz oder Arbeitsrechte wie Arbeitslosengeld oder Krankenversicherung erhielten. (…) Die belgische Gewerkschaft der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter bezeichnete das Gesetz als „einen großen Schritt nach vorn, der die rechtliche Diskriminierung von Sexarbeitern beendet“…“ engl. Artikel von Jennifer Rankin vom 1.12.2024 in The Guardian
und mehr Infos:
- Gleiches Recht für alle: Sexarbeit ist in Belgien ab sofort anderen Beschäftigungen gleichgestellt
„Arbeitsvertrag, Krankengeld, Rentenanspruch, Mutterschaftsurlaub, Kündigungsschutz kennen Sexarbeiterinnen bislang nur vom Hörensagen. In Belgien sind sie allerdings seit dem 1. Dezember gesetzliche Realität – als erstem Land auf der Welt. Aber nicht jede oder jeder wird von dem neuen Gesetz Gebrauch machen wollen oder können: Viele ausländische Betroffene sind nicht in Belgien gemeldet und verfügen daher nicht über die nötigen Papiere; andere haben Angst, dass sie mit einem offiziellen Arbeitsvertrag ihre Anonymität aufgeben, was sich negativ auf eine spätere Karriere in einem anderen Beruf auswirken könnte.
»Dies ist ein historischer Schritt«, freut sich UTSOPI, die Interessenvertretung der belgischen Sexarbeiterinnen, auf ihrer Internetseite. Das belgische Parlament hatte das Gesetz Anfang Mai mit 33 Enthaltungen ohne Gegenstimme verabschiedet. Dem Erfolg waren zwei Jahre intensiver Lobbyarbeit vorausgegangen, an der neben UTSOPI auch Espace P. beteiligt war, eine gemeinnützige NGO, die Sexarbeitende in der Wallonie unterstützt.
Wer Sexarbeiterinnen beschäftigt, muss in Belgien ab sofort eine Genehmigung beantragen, die nur erteilt wird, wenn keine schweren Straftaten wie Totschlag, Menschenhandel, Diebstahl oder Betrug im Strafregister stehen. Wer dafür von den Behörden keine Genehmigung erhält, macht sich der Zuhälterei strafbar. Außerdem verlangt das Gesetz ein sicheres Arbeitsumfeld. Zum Beispiel ist in allen Zimmern eines Etablissements ein Notfallknopf verpflichtend, mit dem schnell Hilfe herbeigerufen werden kann. Betroffene haben außerdem das Recht, einen Sexualpartner oder bestimmte sexuelle Praktiken abzulehnen. (…)
»Das Gesetz wird Arbeitnehmerinnen besser vor Ausbeutung schützen«, erklärt Mel, die bei UTSOPI aktiv ist, gegenüber VRT Nws. »Ich habe bereits von mehreren gehört, die sich für diesen Status entscheiden werden. Es bietet mehr Vorteile und mehr Sicherheit.« Mel arbeitet seit einigen Jahren als Escort. Manche fürchten aber auch, dadurch ihre Anonymität zu verlieren. Wer einen Arbeitsvertrag besitzt, erscheint nämlich in der Datenbank der Sozialversicherung und der flämischen Arbeitsvermittlung VDAB oder ihres französischsprachigen Pendants Actiris. UTSOPI verlangt deshalb eine Garantie, dass die Anonymität der Daten auch in 20 oder 30 Jahren noch gewährleistet ist…“ Artikel von Gerrit Hoekman in der jungen Welt vom 13.12.2024, höre auch:
- Neues Gesetz in Belgien: Mutterschutz und Rente für Sexworkerinnen
„Belgien hat als erstes Land weltweit umfassende Arbeitsrechte für Sexworkerinnen eingeführt. Seit Dezember gilt ein einzigartiges Gesetz, das Sexarbeit legalisiert und vollständig entkriminalisiert – ein Unterschied zu Ländern wie Deutschland.“ Audio des Beitrags vom 16. Dezember 2024 in Deutschlandfunk Nova
- Neues Gesetz in Belgien: Mutterschutz und Rente für Sexworkerinnen
Grundinfos:
- Utsopi
– the belgian union of sex workers
- isala
– Verein zur Unterstützung von Prostituierten in prekären Situationen (franz.)
- Neues Prostitutionsrecht in Belgien: Entkriminalisierung statt Legalisierung?
„Vor anderthalb Jahren, am 18. März 2022, begann die belgische Regierung unter dem Schlagwort „Entkriminalisierung“ mit einer Modernisierung der dortigen, längst in die Jahre gekommenen Prostitutionsgesetzgebung. Der belgische Justizminister Van Quickenborne sprach umgehend von einer „historischen Reform“: Schließlich sei Belgien damit das erste europäische und (nach Neuseeland) das zweite Land weltweit, das Sexarbeit entkriminalisiert habe. Stimmt das? Der Reformprozess ist noch nicht abgeschlossen. Wie ist der gegenwärtige Stand der Dinge?…“ Beitrag vom 14. August 2023 bei Doña Carmen e.V