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»Typisch für moderne Arbeitswelt«
„In Hamburg scheiterte die Mindestlohnklage einer Toilettenfrau mit 600 Euro Grundgehalt. Hat sie geputzt oder nur die Aufsicht über die Toiletten bei Karstadt gehabt? Der Unterschied klingt klein, macht aber entscheidende Euro aus. Das Arbeitsgericht Hamburg lehnte die Lohnforderungen einer Frau ab. Karstadt und sein prekäres Geschäftsmodell sind damit fein raus. Nun hofft die Klägerin auf die nächste Instanz…“ Artikel von Folke Havekost im Neues Deutschland vom 30.03.2013