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IG Metall begrüßt Mindestlöhne für Wäschereibranche
„Die IG Metall hat die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Mindestlohn für die Wäschereidienstleistung im Objektkundengeschäft begrüßt. Die Mindestlohnverordnung aus dem Jahre 2009 lief zum 31. März 2013 aus. Im Herbst 2013 verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen neuen Tarifvertrag und stellten gemeinsam Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit beim BMAS. Die neue Regelung sieht folgende Mindestlöhne vor: ab 31. Januar 2014: West 8,25 €; Ost 7,50 €, ab 01. Oktober 2014: West 8,50 €; Ost 8,00 €, ab 01. Juli 2016: West 8,75 €; Ost 8,75 €
Der Mindestlohn gilt nicht nur für alle Wäschereibetriebe, sondern auch für beauftragte Subunternehmer und Beschäftigte aus dem Ausland, die in Deutschland eingesetzt werden…“ Pressemitteilung der IG Metall vom 31.01.2014