Hochschule Niederrhein pocht auf Entfernung und Widerruf

Am 26. März veröffentlichen wir den Artikel „Putzfrauen sollen unsichtbar sein – Beispielhafte Solidarität an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach“ von der Arbeiterkorrespondenz Düsseldorf.  Die Hochschule Niederrhein ist darüber offensichtlich nicht erfreut und schreibt: „(…) in dem o.g. Artikel berichtet die in Trägerschaft von labournet.de e.V. (künftig: labournet) stehende Webseite LabourNet.de über die Neuorganisation des Reinigungsdienstes an der Hochschule Niederrhein (künftig: HN) und stellt in dem Zusammenhang falsche, rufschädigende sowie die Handlungsfreiheit der HN zu beeinträchtigen geeignete Behauptungen auf. Wegen dieser Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der HN steht ihr gegen labournet ein Anspruch auf Entfernung des Artikels und Widerruf der darin enthaltenen falschen Behauptungen aus § I 004 BGB analog zu. (…) Sie sind daher aufgefordert, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.04.2013 den Artikel zu entfernen und an gleicher Stelle die falschen Tatsachenbehauptungen, wie sie vorstehend dargestellt wurden, zu widerrufen. Andernfalls müssen Sie mit der Einleitung gerichtlicher Schritte gegen labournet.de rechnen…“ Siehe das Schreiben der HN vom 17.04.2013

Bedauerlicherweise können wir diesem Ansinnen der Universität nicht nachkommen. Wir haben uns nochmal sachkundig gemacht und schrieben an die Hochschule zurück: „(…) vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre juristischen Ausführungen. Hiermit weisen wir Ihren Anspruch auf Entfernung des Artikels „Putzfrauen sollen unsichtbar sein – Beispielhafte Solidarität an der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach“, veröffentlicht am 26. März 2013 (…) sowie den Widerruf der darin enthaltenen Behauptungen zurück. Der Inhalt Ihres Schreibens bietet keinen Anlass von der bisherigen Darstellung abzuweichen. Die genannten Fakten (Kündigung des bisherigen Vertrags durch die Hochschule, Kündigung der Arbeitsverträge durch das bisherige Reinigungsunternehmen, Übernahme des gesamten Personals und Verpflichtung zur Arbeit in den frühen Morgenstunden durch das neue Reinigungsunternehmen) wurden durch Ihr Schreiben ausdrücklich bestätigt…Siehe dazu das Schreiben der Redaktion des LabourNet Germany vom 24.04.2013

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=33113
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