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Centro Oberhausen: Etappensieg beim Streit um Trinkgeld-Anteil für Toilettenaufsicht
- Toilettenfrau erstreitet Trinkgeld – Einigung vor dem ArbG Gelsenkirchen
„Der Streit um Trinkgelder von Toilettenbesuchern im Oberhausener Einkaufszentrum ist beendet. Am Donnerstag einigte sich die klagende Frau mit ihrem Arbeitgeber. Sie wird mit 1.000 Euro an den Einnahmen aus dem Sammelteller beteiligt. Die Klage der Frau, die im Centro Oberhausen arbeitet, bezog sich auf einen Zeitraum von zwei Monaten. Für diese wird sie nun mit 1.000 Euro an den Trinkgeldeinnahmen beteiligt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die Frau mit ihrem Arbeitgeber am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Gelsenkirchen schloss. Insgesamt sollen in den zwei Monaten im Centro Oberhausen 30.000 Euro zusammengekommen sein; daran waren knapp zwei Dutzend Angestellte beteiligt.Die Frau, die nicht mit Reinigungsarbeiten beauftragt ist, klagte, weil sie an den Einnahmen, die die Toilettenbesucher in den Sammelteller werfen, bislang nicht beteiligt wurde. Ihre Forderung begründete sie damit, dass die Besucher das Geld als Trinkgeld gäben. Die Firma ist der Auffassung, dass es sich um ein „freiwilliges Nutzungsentgelt“ handele. Damit stehe das Geld allein dem Arbeitgeber zu. Der Stundenlohn der Klägerin beträgt 5,20 Euro brutto…“ Meldung auf Legal Tribune vom 25.09.2014 - Etappensieg beim Streit um Trinkgeld-Anteil für Toilettenaufsicht
„Toilettenpersonal, das nur für das Einsammeln von Trinkgeldern zuständig ist, hat einen Anspruch auf einen Teil des Betrages. Das ergibt sich aus einem Teilurteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen. Die Richter verurteilten das Reinigungsunternehmen, Auskunft über die Höhe des gesammelten Trinkgeldes zu geben…“ Beitrag auf arbeitsrecht.de vom 22.01.2014 . Siehe die Hintergründe im LabourNet-Archiv (bitte scrollen)