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Pin AG: Schadensersatz für Lohndrücker?
Quelle: Artikel von Jens Berger auf den Nachdenkseiten vom 05.12.2012
„Vor nunmehr fünf Jahren führte die Bundesregierung den Mindestlohn für Briefzusteller ein. Anfang 2010 wurde das Gesetz jedoch aus formalen Gründen vom Bundesverwaltungsgericht wieder gekippt. Gestern reichte der ehemals größte Konkurrent der Deutschen Post AG, die Pin Mail, Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein. Es geht um fünf Millionen Euro, die Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem Niedriglohn der Pin Mail. In einer gerechteren Welt würden nicht Lohndrücker die Bundesregierung verklagen, sondern von Berlin verklagt werden.“ Aus dem Text:
„(.) Die Klage von Pin Mail ist freilich ein Affront. Lohndrücker wie Pin profitieren ganz direkt von den Gesetzen, die im Rahmen der Agenda 2010 eingeführt wurden. Natürlich kann kein Mensch von Stundenlöhnen unter sechs Euro leben; auch dann nicht, wenn er in Vollzeit arbeitet. Das Existenzminimum ist jedoch eine Art inoffizieller Mindestlohn und wenn ein Unternehmen Löhne zahlt, die nicht einmal zum Erreichen des Existenzminimums ausreichen, stockt der Staat mittels Hartz IV auf. Gäbe es die „Aufstockerregelung“ nicht, gäbe es auch keine Hungerlöhne á la Pin Mail. In einer gerechteren Welt würde daher die Bundesrepublik Lohndrücker wie Pin Mail auf die Summe der Hartz-IV-Aufstockungen der Pin-Mitarbeiter verklagen. In einer wirklich gerechten Welt gäbe es Unternehmen, wie Pin Mail, deren Geschäftsmodell einzig und allein auf die Ausbeutung von Niedriglöhnern aufgebaut ist, jedoch gar nicht.“