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Deutsche Post: Fahrer klagt gegen die Niedriglöhne der Post
Dossier
„Die Post beschäftigt osteuropäische Speditionen, um Briefe und Pakete in Deutschland zu transportieren. Die Angestellten bekommen oft weniger als den Mindestlohn. Ein tschechischer Fahrer wehrt sich jetzt juristisch gegen die Bezahlung. Seine Klage könnte einen Präzedenzfall für Tausende Mitarbeiter schaffen. Denn nach Schätzungen sind rund die Hälfte Fahrer bei sogenannten „Servicepartnern“ der Post beschäftigt. (…) Bislang weist die Deutsche Post die Verantwortung für solche Niedriglöhne von sich. Sie überlässt es offenbar den ausländischen Subunternehmen, ihre Fahrer ordentlich zu bezahlen. (…) Die Löhne der Fahrer aus Osteuropa bewegten sich meist zwischen 400 und 600 Euro im Monat, sagt die Stuttgarter Beraterin Stanislava Rupp-Bulling vom Deutschen Gewerkschaftsbund. Polnische Firmen zahlten etwas mehr, bulgarische etwas weniger. An den deutschen Mindestlohn hielten sich die wenigsten…“ Artikel von Kristiana Ludwig vom 11. November 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online und darin zur Sonder-Entsenderichtlinie sowie neu:
- Aufstand tschechischer Lkw-Fahrer in Deutschland
„Über 900 tschechische Lkw-Fahrer und Arbeiter wollen in Deutschland gegen ihre Arbeitgeber klagen, um den Mindestlohn zu bekommen. (…) Die tschechischen Fahrer im Auftrag deutscher Unternehmen orientieren sich am Urteil im Fall eines Angestellten bei einem Subunternehmen der Deutschen Post. Dieser hatte Mitte Februar vor dem Arbeitsgericht in Bonn rückwirkend den deutschen Mindestlohn für sich erstritten. Die Post muss dem 42-jährigen Fahrer insgesamt rund 10.000 Euro nachzahlen. Sein tschechischer Lohn hatte bei rund einem Drittel des deutschen Mindestlohns gelegen. Dem tschechischen Fahrer halfen Mitarbeiter des Deutschen Gewerkschaftsbunds vor Gericht. Dies geschah im Rahmen des Projekts „Faire Mobilität“. An die Beratungsstelle hätten sich seitdem über 900 seine Kollegen gewandt, teilte die Leiterin Stanislava Rupp mit…“ Beitrag von Markéta Kachlíková vom 22. Februar 2018 bei Radio Praha auf Deutsch
- Präzedenzfall? Tscheche erhält deutschen Mindestlohn
„… Ein tschechischer LKW-Fahrer hat beim Arbeitsgericht in Bonn wegen Lohndumpings geklagt. Für seinen tschechischen Arbeitgeber hatte er vor allem Aufträge für die Deutsche Post in Deutschland übernommen. Deshalb wollte er auch nach deutschen Maßstäben bezahlt werden und hat den deutschen Mindestlohn verlangt. Nun ist klar: Die Post zahlt dem Mann die Differenz zum deutschen Mindestlohn aus. (…) Im konkreten Fall hat der tschechische Fahrer Gabrhel für seine Arbeit in Deutschland weniger als 450 Euro Lohn im Monat bekomme – bei einer 40-Stunden-Woche. Das sind etwa 1000 Euro weniger als ihm durch den deutschen Mindestlohn zustehen. Auch bei der Nachzahlung wollten die Deutsche Post sich dieses Modell zunutze machen erklärt Michael Wahl vom DGB-Projekt „Faire Mobilität“ (…) In Tschechien schlägt der Fall nun hohe Wellen. Speditionsunternehmen haben Sorge, dass die Klage Schule macht und die Zehntausenden osteuropäischen Fahrer mit ähnlichen Arbeitverträgen wie Jiří Gabrhel, ihre Arbeitgeber und deren Auftraggeber vor Gericht bringen könnten, mit weitreichenden Folgen für die Branche, die unter Druck steht…“ Beitrag vom 16. Februar 2018 vom und beim Mitteldeutschen Rundfunk
- Wer haftet für die Einhaltung der Gesetze? Ein Fahrer klagt gegen DHL
„Aus der jüngsten Revision der EU-Entsenderichtlinie bleibt der Transportsektor ausgenommen (…) – ausgerechnet der Sektor, der am meisten unter dem ungeregelten Arbeitsmarkt in der EU zu leiden hat. (…) Nun gibt es das erste Verfahren dieser Art, in dem ein tschechischer Fahrer, beschäftigt bei einer polnischen Spedition, die Deutsche Post DHL auf Zahlung des Mindestlohns verklagt. Die polnische Spedition ist Subunternehmer von DHL. Der Fahrer beruft sich bei der Klage auf die sogenannte Auftraggeberhaftung, die im Mindestlohngesetz (MiLoG) verankert ist. Über §13 MiLoG in Verbindung mit §14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haften Unternehmer nämlich auch für beauftragte Subunternehmer – und sogar deren Subunternehmen (Nachunternehmerkette). Das Verfahren ist vor dem Arbeitsgericht Bonn anhängig…“ Beitrag von Karsten Weber bei der Soz Nr. 01/2018
- Siehe im Artikel von Kristiana Ludwig vom 11. November 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online zur Sonder-Entsenderichtlinie: „… Für entsendete Kraftfahrer hat die EU-Kommission im Mai ein ganz eigenes Maßnahmenpaket vorgelegt. Die Europäische Transportarbeiter Föderation, ein Zusammenschluss aus mehr als 230 europäischen Transportgewerkschaften, kritisiert diese Vorschläge scharf. Sie würden etwa dazu führen, dass Fahrer künftig drei statt wie bisher zwei aufeinander folgende Wochen jede Nacht im Lkw schlafen dürfen. An den ersten drei Tagen, an denen eine Firma ihre Fahrer in ein anderes EU-Land schickt, müsste sie ihnen zudem keinen entsprechenden Mindestlohn zahlen. Für Fahrer wie Tomasz Mazur, die in Grenznähe leben und arbeiten, könnte eine solche Regelung ein Einfallstor für Lohndumping bedeuten. Schließlich könnte ihr Arbeitgeber sie immer wieder nach Polen zurückschicken. So würde ihm der deutsche Mindestlohn niemals rechtmäßig zustehen. Im Juni soll der Verkehrsausschuss im Europäischen Parlament über diese Pläne abstimmen. Bis es so weit ist, gilt der gesetzliche Mindestlohn auf deutschen Straßen aber ab dem ersten Tag, auch für Servicepartner der Deutschen Post…“
- Stillstand auf der Autobahn – Entsendung im Transportgewerbe
„Jiří Novák arbeitet eigentlich als Lkw-Fahrer für ein tschechisches Transportunternehmen. Seit November 2016 ist er jedoch von der Arbeit freigestellt. Er bekommt seither nur den geringen monatlichen Grundlohn ausbezahlt, keine Zulagen und Spesen. Sein Arbeitgeber scheint ihn offensichtlich dafür bestrafen zu wollen, dass er es wagt, seine Rechte einzufordern. Die Strafe trifft Jiří hart. Er hat all seine Ersparnisse aufgebraucht, um seine Familie weiterhin zu versorgen. Er weiß nicht, wie lange er den Arbeitskampf noch durchhält…“ Bericht von „Faire Mobilität“ vom 5. November 2017 beim DGB
- Zum Hintergrund siehe:
- unser Dossier: EU: Debatte um Durchsetzungs-Richtlinie zur Entsendung
- Siehe auch unser Dossier „Ärger mit den Nachbarn. Mindestlohn gilt für alle Lkw-Fahrer aus der EU, die Deutschland durchqueren„