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Keine Einschränkung des Streikrechts im Personenverkehr
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Mitglieder des Europäischen Parlaments auf, bei ihrer Beratung am kommenden Dienstag (25.2.) den Vorschlag zur Einschränkung des Streikrechts im Personenverkehr eindeutig abzulehnen. Auf Vorschlag der Liberaldemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament hat der konservative Berichterstatter Mathieu Grosch in seinem Bericht aufgenommen, dass im Falle von Streikmaßnahmen ein Mindestservice im Personenverkehr in den Mitgliedsstaaten aufrechtzuerhalten sei…“ ver.di-Meldung vom 21.02.2014 . Siehe dazu:
- Der Kunde als Streikbrecher
„Mehr Wettbewerb – mehr Vorteile für die Kunden. Mit diesem Credo wirbt die EU für eine Liberalisierung des Schienenverkehrs. En passant wollen dabei einige Abgeordnete des EU-Parlaments auch das Streikrecht der Beschäftigten im Schienenverkehr einschränken. Ein „Mindestleistungsniveau“, heißt es im Bürokratendeutsch, müsse aufrecht erhalten werden, schließlich seien viele Dienstleistungen durch öffentliche Gelder finanziert und der Fahrgast habe ein Anrecht auf sie. Dafür darf man das grundgesetzlich und in den Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation verbriefte Streikrecht also schon mal schleifen, meint man in Brüssel…“ Kommentar von Eva Völpel in der TAZ vom 24.02.2014
- Lufthansa fordert Konsequenzen aus Verdi-Streik
„… Dieser Streik zeigt deutlich, dass die Politik handeln muss und Rahmenbedingungen schafft, damit solche Konflikte nicht auf dem Rücken tausender unbeteiligter Menschen ausgetragen werden. Wenn dieses Gewerkschaftsverhalten in Deutschland bei den zahlreichen im Flugbetrieb involvierten Berufsgruppen und Gewerkschaften Schule macht, können wir einen kontinuierlichen Flugbetrieb in Deutschland nicht mehr gewährleisten.“ Pressemitteilung vom 21.02.14 – bezogen auf: Luftsicherheit streikt am Frankfurter Flughafen für höhere Löhne