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Gutachten in NRW stärkt Tariftreue: Ver.di sieht weniger Chancen für Christliche
„Für private Busunternehmen dürfte es in Zukunft schwieriger werden, sich den von ver.di abgeschlossenen Tarifverträgen zu entziehen. Ein am Mittwoch veröffentlichtes Rechtsgutachten bestätigt die Position der Gewerkschaft, nach der das seit dem 1. Februar in NRW gültige Tariftreuegesetz beim Öffentlichen Nahverkehr zur Anwendung kommen muss, wenn Liniengenehmigungen für die Busse erteilt werden. Erstellt wurde das Gutachten von Verwaltungs- und Europarechtler Christofer Lenz im Auftrag des ver.di-Bundesvorstandes und der Hans-Böckler-Stiftung…“ Artikel von Peter Nowak im Neues Deutschland vom 12.04.2013
Aus dem Text: „(…) Künftig könne sich kein privater Busunternehmer mehr aus den Tarifverträgen herausmogeln, sagt Heimlich mit Verweis auf die bisherige Praxis einiger Privater in NRW, die in den vergangenen Jahren mit der christlichen Gewerkschaft GÖD Dumpingtarifverträge abgeschlossen habe, deren Stundenlohn weit unter den ver.di-Tarifverträgen liegt. Danach verdient ein Busfahrer je nach Eingruppierungsstufe zwischen 12,32 und 15,69 Euro. Heimlich betont, dass das Gutachten auch Auswirkungen über NRW hinaus habe und auch für die Subunternehmen gelte.“