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Putzfrauen gewinnen Klage vorm Landesarbeitsgericht: Stadt Bielefeld muss deutlich mehr zahlen – Entscheidung hat Strahlkraft in den Kommunen in NRW
„Dieser Rechtsstreit hat Signalwirkung für andere Kommunen: Die Stadt Bielefeld zahlt ihren 453 Putzfrauen jetzt pro Monat je nach Stundenzahl bis zu 400 Euro mehr. Die Stadt war zuvor vor dem Landesarbeitsgericht Hamm unterlegen. Bielefeld beschäftigt regelmäßig zwischen 450 und 500 Reinigungskräfte im stadteigenen Immobilienservicebetrieb. Bezahlt werden sie nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD. Danach bekommt eine Reinigungskraft nach Angaben des Personalrats in der Entgeltstufe 1 auf einer 40-Stunden-Vollzeitstelle anfangs 1935 Euro brutto im Monat. Im Januar 2017 beantragten sämtliche Putzfrauen, in die Entgeltgruppe 2 eingruppiert zu werden, die mit einem Bruttogehalt von 2366 Euro beginnt. In diese Entgeltgruppe kommen laut TVöD unter anderem Putzfrauen, an die »durch den laufenden Publikumsverkehr besondere Anforderungen gestellt werden« oder solche, die »selbstfahrende Reinigungsmaschinen bedienen«. (…) Die Stadt lehnte die Forderung ab. (…) Unterstützt von der Gewerkschaft Verdi klagten zwei Reinigungskräfte, Elisabeth Krökel und Kamilla Bielecka, durch zwei Instanzen. Das Landesarbeitsgericht in Hamm folgte ihrer Argumentation. In den Schulen müssten die Putzfrauen ihre Arbeit »selbständig und eigenverantwortlich« organisieren. Dass sie das nicht während des überwiegenden Teils ihrer Arbeitszeit tun müssten, sei unerheblich. Und: die benutzten Maschinen seien »selbstfahrende Reinigungsmaschinen« im Sinne des TVöD. Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zu, doch die Stadt Bielefeld verzichtete auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Obwohl ein Urteil generell nur für Kläger und Beklagte gilt, wandte Bielefeld den Richterspruch auf alle Putzkräfte an…“ Artikel von Christian Althoff vom 04.09.2019 im Westfalen-Blatt online , siehe auch die Pressemitteilung von ver.di OWL:
- Eingruppierung Reinigungskräfte im öffentlichen Dienst: Landesarbeitsgericht Hamm bestätigt die Auffassung von ver.di – EG 2 für Reinigungskräfte mit besonderen Anforderungen
„… Sie erhalten jeweils eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich und zukünftig zwischen 200 und 400 Euro monatlich mehr. Diese Entscheidung hat Strahlkraft in NRW. Viele weitere Reinigungskräfte in den Kommunen in NRW, die auf den Ausgang dieses Verfahrens gewartet haben, werden profitieren…“ Pressemitteilung vom 03.09.2019 von und bei ver.di OWL, FB Gemeinden