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[DGB-Besoldungsreport 2018] Öffentlicher Dienst: „Besoldungspolitik nach Kassenlage“. Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
„… „Es ist nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel eine neuverbeamtete Justizvollzugsbeamtin in Berlin 12 Prozent weniger Gehalt bekommt als ihre vergleichbaren Kolleginnen und Kollegen in Bayern. Gleiches gilt für eine neuverbeamtete Lehrerin in Rheinland-Pfalz die im Jahr über 8.000 Euro brutto und damit 18,5 Prozent weniger erhält als eine neuverbeamtete Lehrerin in Bayern“, kritisiert Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des DGB, die großen Besoldungslücken. (…) Die unterschiedliche Bezahlung wirkt sich nicht nur auf den Kontostand der Beamtinnen und Beamten aus, sondern auch auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes generell. „Mit ihrer Besoldungspolitik nach Kassenlage nehmen Bund und Länder seit 2006 in Kauf, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um Fachkräfte oft nicht mehr konkurrenzfähig ist“ kritisiert die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. „Gerade schlechter zahlende Länder haben zunehmend Schwierigkeiten, für ihren Öffentlichen Dienst neues, qualifiziertes Personal zu gewinnen. Die Bewerber streben eher in den Öffentlichen Dienst der besser zahlenden Dienstherren oder sie gehen in die Privatwirtschaft.“ Die Folge ist ein spürbarer Personalmangel…“ Themenbeitrag des DGB-Bundesvorstandes vom 25. April 2018
mit Link zum 48-seitigen DGB-Besoldungsreport 2018